Chaos-Wahl in Berlin

Peinlicher Fehler bei der Wiederholungswahl? Müller wieder Bürgermeister

Weil bei der Bundestagswahl 2021 so viel schiefgelaufen ist, muss sie in Berlin teilweise wiederholt werden. Doch so richtig rund scheint es dieses Mal auch nicht zu laufen!

Author - Sharone Treskow
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Auf dem Wahlzettel für die Teil-Wiederholungswahl steht Michael Müller wieder als Regierender Bürgermeister Berlins.
Auf dem Wahlzettel für die Teil-Wiederholungswahl steht Michael Müller wieder als Regierender Bürgermeister Berlins.IMAGO/Christian Ditsch

Wird die Teil-Wiederholungswahl jetzt auch zur Lachnummer? Die Bundestagswahl von 2021 muss in 455 der insgesamt 2257 Berliner Wahlbezirke erneut durchgeführt werden, das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es war bei der Wahl teilweise zu Fehlern und Pannen gekommen, die eine neue Abstimmung erfordern. Die Wahlwiederholung findet am 11. Februar statt, schon vorab konnte man seinen Wahlzettel via Briefwahl bekommen. Hier haben sich jedoch anscheinend ein paar merkwürdige Ungereimtheiten eingeschlichen …

Michael Müller plötzlich wieder Berlins Regierender Bürgermeister

Schaut man sich den Wahlzettel für die Teil-Wiederholungswahl an, den ein paar Berliner auf Social Media geteilt haben, fällt auf: Michael Müller (SPD) ist hier als Regierender Bürgermeister Berlins aufgeführt! Dabei ist dies natürlich längst nicht mehr aktuell. Müller regierte die Hauptstadt bis 2021, seitdem gab es bereits zwei Nachfolger: Erst seine Parteifreundin Franziska Giffey, deren Wahl wegen zahlreicher Pannen aber wiederholt werden musste, und jetzt Kai Wegner (CDU).

Doch wie konnte es dazu kommen, dass Müller noch unter falschem Amt auf dem Wahlzettel steht? Hätte dieser Fehler nicht ausgebessert werden müssen? Die Landeswahlleitung erklärt der Bild-Zeitung: „Bei der Teil-Wiederholungswahl müssen nach den Vorgaben des Bundeswahlrechts und des Bundesverfassungsgerichts dieselben Wahlvorschläge antreten wie bei der Hauptwahl im Jahr 2021.“

Somit finden sich also dieselben Kandidaten wie vor rund zweieinhalb Jahre wieder auf dem Berliner Wahlzettel – dabei ging offenbar unter, dass Müller mittlerweile für die SPD im Bundestag sitzt. Das auf dem Wahlzettel zu ändern, sei „wegen der Kurzfristigkeit“ nicht möglich gewesen, heißt es von der Landeswahlleitung in dem Bericht. Es sei auch nicht Aufgabe der Behörde, die Personenbeschreibung der Kandidaten frisch zu halten, da diese von den Bewerbern eingereicht werden.

Die ganze Nummer wirkt zwar etwas seltsam, aber: Der Wahlzettel sei trotzdem gültig, das erkenne man auch an der Aufschrift des Zettels: „Wiederholungswahl am 11.02.2024“.

Ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete in U-Haft – steht trotzdem auf dem Wahlzettel

Die einstige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann sitzt in U-Haft, steht aber dennoch auf dem Wahlzettel für die Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin. Wie kann das sein?
Die einstige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann sitzt in U-Haft, steht aber dennoch auf dem Wahlzettel für die Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin. Wie kann das sein?Bernd von Jutrczenka/dpa

Wir haben jetzt also gelernt: Auf den Stimmzetteln müssen bei der Wiederholungswahl exakt die Kandidatinnen und Kandidaten stehen, die 2021 angetreten sind. Das führt auch dazu, dass formal sogar die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann erneut antritt – dabei war sie im Dezember vergangenen Jahres im Rahmen einer großangelegten Razzia festgenommen worden und ist noch in Untersuchungshaft! Die Bundesanwaltschaft wirft ihr Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor. „Sie ist nicht rechtskräftig verurteilt. Insofern muss sie auf dem Stimmzettel bleiben“, erklärt Landeswahlleiter Stephan Bröchler der Deutschen Presse-Agentur.

Ungerecht? Manche Wähler dürfen zweimal ran!

Landeswahlleiter Stephan Bröchler erklärt: Auf den Stimmzetteln müssen bei der Wiederholungswahl exakt die Kandidatinnen und Kandidaten stehen, die 2021 angetreten sind.
Landeswahlleiter Stephan Bröchler erklärt: Auf den Stimmzetteln müssen bei der Wiederholungswahl exakt die Kandidatinnen und Kandidaten stehen, die 2021 angetreten sind.Jens Kalaene/dpa

Ganz klar: Bei der Wiederholungswahl wirkt alles ein wenig chaotisch. Auch dieser Fakt kommt einem ein bisschen spanisch vor: Manche Wähler dürfen doppelt abstimmen! Wer bei der ursprünglichen Wahl 2021 zum Beispiel in Kiel oder Köln seine Stimme abgegeben hat und inzwischen nach Berlin umgezogen ist, darf unter Umständen noch mal ran.

Das seien unvermeidliche Ungerechtigkeiten, erklärt der Landeswahlleiter der Deutschen Presse-Agentur. „Wenn so schwere Fehler passieren wie bei der Bundestagswahl 2021, dann muss das korrigiert werden. Das führt zu Effekten wie den, dass jemand zweimal die Möglichkeit hat abzustimmen.“

Eine weitere Besonderheit, die sich durch die Wiederholungswahl ergibt: An der kommenden Wahl dürfen auch Berliner teilnehmen, die im September 2021 noch gar nicht wahlberechtigt waren! Das betrifft diejenigen, die erst danach volljährig wurden. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass im Wahlbezirk der Betreffenden die Wahl tatsächlich wiederholt wird. ■