Sommer in Berlin, das heißt Hochzeit für Fahrradfahrer. Auf den Radwegen und Straßen tummeln sie sich wieder, die Rambo-Radler, Lastenrad-Taxis und Klapprad-Schleicher. Dabei kommt es nicht selten zu brenzligen Situationen. 2024 gab es immerhin 6934 Unfälle mit Beteiligung von Radfahrern. In 47,37 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Radfahrenden waren diese auch Haupt- oder Mitverursachende.
Die häufigsten Fehler, die Radfahrern zum Verhängnis werden sind: Missachtung von roten Ampeln, Fahren unter Alkoholeinfluss und eine nicht angepasste Geschwindigkeit der Radler. Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr und das Benutzen der falschen Fahrbahn sind weitere Unfallursachen. Zwischen April und Oktober steigen die Unfallzahlen mit Radlerbeteiligung erwartungsgemäß an. Höchste Zeit, sich an ein paar grundlegende Regeln zu erinnern. Wetten, dass Sie einige so nicht auf dem Schirm hatten?
1. Ist es erlaubt, nebeneinander auf der Straße Fahrrad zu fahren?
Wer hat sich nicht schon über nebeneinander fahrende Radler aufgeregt? Radler in Reihe nehmen viel Platz in Anspruch. Dennoch: wenn sie damit keinen anderen Verkehrsteilnehmer behindern, ist das Nebeneinanderfahren erlaubt. Besonders auf Fahrradstraßen geht das und wenn man im Pulk von 16 Radlern als Gruppe unterwegs ist.
2. Kann man auf der Straße fahren, auch wenn es einen Radweg gibt?
Wenn Radler trotz Radweg auf der Straße fahren, ist das völlig okay, ob es der Sicherheit dient, ist eine andere Frage. Nur wenn ein blaues Schild mit weißem Rad oder Radler und Fußgänger auf blauem Grund angebracht ist, MUSS der Radweg auch benutzt werden.
3. Darf man beim Radfahren Musik über Kopfhörer hören?
Meistens schon, wenn man dabei noch Signale von Krankenwagen hören kann. Das Handy in der Hand halten ist aber auf dem Rad, wie auch im Auto verboten. Strafe: 55 Euro.

4. Darf man mit dem Rad auf dem Gehweg fahren?
Nein. Einzige Ausnahme: Eltern begleiten Kinder, die jünger als elf Jahre sind. Dabei muss die Begleitperson älter als 16 Jahre sein. Bis zum achten Geburtstag müssen Kinder sogar auf dem Gehweg oder baulich abgetrennten Radwegen fahren.
5. Darf man an wartenden Autos vor einer Ampel rechts vorbeifahren?
Ja, Radfahrer dürfen sich hier vorbei schlängeln, wenn sie genug Platz zwischen Auto und Bordstein vorfinden. Autofahrer müssen allerdings nicht extra Platz für die Radfahrer lassen.

6. Muss man wirklich absteigen, wenn ein Schild sagt „Radfahrer absteigen“?
So ein Schild zählt laut Verkehrszeichenkatalog als Zusatzschild und ist in der Straßenverkehrsordnung nicht als amtliches Verkehrszeichen geführt. Steht es allein, darf es ignoriert werden.
7. Darf man gegen die Fahrtrichtung in Einbahnstraßen radeln?
Nein. Einbahnstraßen gelten für alle Verkehrsteilnehmer, auch Radler müssen sich daran halten. Ausnahme: Ein Schild „Radfahrer frei“, oder die Abbildung eines Fahrrads mit zwei Pfeilen in entgegengesetzten Richtungen. Dann herrscht freie Fahrt in beide Richtungen.

8. Darf man als Radfahrer über den Zebrastreifen fahren?
Nur wenn Radler absteigen, wenn sie die Fahrbahn an Zebrastreifen überqueren wollen, genießen sie Vorrecht gegenüber dem Fließverkehr. Nur dann müssen Autos anhalten.
9. Muss man als Radfahrer Handzeichen beim Abbiegen und Anhalten geben?
Ja, eigentlich schon. Beim Abbiegen erhöht das Handzeichen die Sicherheit. Beim Anhalten soll man den linken Arm nach unten oder flach nach rechts zeigen und die Hand auf und ab bewegen.

10. Müssen Radfahrer beim Rechtsabbiegen auch Fußgänger vorbeilassen?
Ja. Wer rechts abbiegen will und mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss Fußgängern Vorfahrt gewähren.
11. Darf ich nach Alkoholkonsum Radfahren ?
Schon bei einem Promillewert von 0,3 kann man sich strafbar machen und muss bei einem Unfall haften, wenn es aufgrund des Alkohols zu Fehlern beim Radfahren kommt. Ab 1,6 Promille begehen Radfahrende auch ohne erkennbare Fahrunsicherheit eine Straftat. Dann droht außerdem eine Überprüfung der Fahreignung, aus der die Entziehung der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge folgen kann.
12. In welcher Richtung darf ich fahren?
Für Radfahrende gilt das Rechtsfahrgebot! Und zwar nicht nur auf der Fahrbahn, sondern auch auf Radwegen, Radfahrstreifen, frei gegebenen Gehwegen, Schutzstreifen und Fahrradstraßen. Trotzdem kommen immer wieder Radfahrende entgegen, die auf dem linksseitigen Radweg fahren. Gefährlich!
13. Muss ich beim Überholen anderer Räder klingeln?
Beim Überholen anderer Radfahrer muss man einen ausreichenden Abstand einhalten. Auf einem breiten Radweg dürfen Radfahrende untereinander zumindest dann überholen, wenn sie das Überholen durch Klingeln angezeigt haben und die vorausfahrende Person das Signal gehört hat.
14. Dürfen E-Roller auch auf Radwegen fahren?
Dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, ist auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben. Auf dem Bürgersteig sind E-Roller nicht erlaubt. Auch bei den Zusatzzeichen „Fahrradfahrer frei“ in den verschiedenen Varianten dürfen E-Scooter nicht fahren.
Liebe Leser, welche Erfahrungen haben Sir mit Radfahrern in Berlin gemacht? Schreiben Sie uns an leser-bk@berlinerverlag.com oder kommentieren Sie unseren Beitrag auf Facebook oder bei X. Wir freuen uns auf Ihre Zuschriften!