Seit Januar 2026 können Menschen mit Pflegegrad bis zu 70 Euro im Monat für digitale Pflegeanwendungen erhalten. Doch viele gehen leer aus, denn der Zuschuss ist an Bedingungen geknüpft, die oft übersehen werden. Der KURIER erklärt, woran es liegt und wie Sie das Geld dennoch kriegen können.
Für Pflege: Bis zu 840 Euro im Jahr
70 Euro zusätzlich im Monat von der Pflegekasse? Für Menschen mit Pflegegrad klingt das zunächst nach einer spürbaren Entlastung. Tatsächlich können seit dem 1. Januar 2026 bis zu 840 Euro pro Jahr für digitale Pflegeanwendungen (DiPA) beantragt werden. Doch viele Betroffene haben falsche Vorstellungen von der Leistung. Denn das Geld gibt es weder automatisch noch für jedes digitale Gerät.

Der Zuschuss ist nicht einfach eine monatliche Pauschale, sondern setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Bis zu 40 Euro sind für die digitale Pflegeanwendung selbst vorgesehen, weitere bis zu 30 Euro können für ergänzende Unterstützung genutzt werden, etwa wenn ein ambulanter Pflegedienst beim Einrichten oder Erklären der Anwendung hilft. Wer diese Hilfe nicht benötigt, schöpft den Gesamtbetrag häufig gar nicht aus.
Die Art der helfenden Anwendungen ist wichtig
Ein weiterer Irrtum betrifft die Art der Anwendungen. Viele hoffen auf einen Zuschuss für Tablets, Smartwatches oder Hausnotrufsysteme. Genau dafür ist die Leistung jedoch in der Regel nicht gedacht.
Erstattet wird ausschließlich eine zugelassene DiPA – also beispielsweise eine App, die Menschen mit Demenz durch den Alltag führt und an Medikamente, Trinken oder Termine erinnert oder eine Anwendung, die Schritt für Schritt bei pflegerischen Abläufen unterstützt, etwa beim sicheren Aufstehen oder Umlagern.
Sie muss nachweislich dazu beitragen, Selbstständigkeit zu erhalten, den Pflegealltag zu erleichtern oder einer Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken.
Pflegegrad entscheidet, nicht die Schwerbehinderung
Besonders häufig sorgt die Regelung bei Menschen mit Schwerbehinderung für Verwirrung. Zwar überschneiden sich beide Lebenssituationen oft, ein Anspruch entsteht dadurch aber nicht automatisch. Da die Leistung aus der Pflegeversicherung und nicht aus dem Schwerbehindertenrecht stammt, ist vor allem ein anerkannter Pflegegrad maßgeblich.

Wer den Zuschuss beantragen möchte, sollte deshalb zuerst prüfen, ob überhaupt eine zugelassene DiPA verfügbar ist. Anschließend kommt es darauf an, den Nutzen möglichst konkret zu begründen, damit die Pflegekasse nachvollziehen kann, welche Schwierigkeiten im Alltag bestehen und wie die Anwendung helfen soll, Selbstständigkeit zu erhalten oder Pflege zu erleichtern.
Das sollten Betroffene jetzt wissen
Viele Ablehnungen lassen sich genau darauf zurückführen. Entweder ist die gewünschte Anwendung gar nicht zugelassen oder der pflegerische Nutzen wird im Antrag nicht ausreichend beschrieben. Auch Anwendungen, die eigentlich in den medizinischen Bereich fallen, werden von der Pflegekasse regelmäßig nicht übernommen.



