Arbeitsrecht

Zum Arzt während der Arbeitszeit: Muss der Chef das erlauben?

Termine bei Ärzten in der Freizeit unterzubringen, fällt den meisten Arbeitnehmern schwer. Doch darf man einfach so während des Jobs zum Doc? Ein Anwalt gibt Auskunft.

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Während der Arbeit kurz mal zum Arzt. Das machen viele.
Während der Arbeit kurz mal zum Arzt. Das machen viele.Westend / Imago

Facharzttermine sind oft monatelang ausgebucht, Hausarzttermine werden kurzfristig nötig. Wie Auswahl an Terminen hat man nicht, und die sind dann meist während der Arbeitszeit. Für viele Beschäftigte stellt sich dann die Frage: Darf ich während der Arbeitszeit zum Arzt – oder riskiere ich Ärger mit dem Chef?

Kein Anrecht auf Arztbesuche während der Arbeitszeit

„Ich komme heute später, ich bin beim Arzt“ – die Ansage von Arbeitnehmern ist ziemlich gängig. Doch auch einfach so zulässig? Die Rechtslage sieht leider anders aus: „Grundsätzlich haben Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit stattzufinden“, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Das gilt unabhängig davon, ob jemand in Vollzeit oder Teilzeit arbeitet. Für Arbeitnehmer bedeutet das: Wer planbare Termine hat, muss versuchen, sie vor oder nach der Arbeit zu legen.

In dringenden Fällen hat der Chef Fürsogerpflicht

Doch die Realität sieht oft anders aus. Viele Praxen vergeben Termine ausschließlich vormittags, Notfälle lassen sich nicht verschieben. Genau für diese Fälle gibt es eine wichtige Ausnahme. Schipp stellt klar: Ist ein Termin „aus gesundheitlichen Gründen erforderlich“ und kann er „nur während der Arbeitszeit wahrgenommen werden“, muss der Arbeitgeber dies ermöglichen – und zwar aufgrund seiner Fürsorgepflicht.

Wer planbare Termine hat, muss versuchen, sie vor oder nach der Arbeit zu legen.
Wer planbare Termine hat, muss versuchen, sie vor oder nach der Arbeit zu legen.Benjamin Nolte

Wird mir die Zeit beim Arzt vom Lohn abgezogen?

Damit ist aber noch nicht geklärt, ob die Zeit bezahlt wird. Denn ein Arztbesuch während der Arbeitszeit bedeutet nicht automatisch, dass der Lohn weiterläuft. Hier kommt § 616 BGB ins Spiel. Er besagt, dass Arbeitnehmer ihren Vergütungsanspruch behalten, wenn sie „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit ohne eigenes Verschulden“ an der Arbeit gehindert sind.

Doch Vorsicht: Viele Arbeitgeber schließen diesen Paragraphen im Arbeitsvertrag aus. Dann gilt: Freistellung ja, Bezahlung nein. Schipp formuliert es eindeutig: Wird § 616 ausgeschlossen, „hat der Arbeitnehmer zwar für den notwendigen Arzttermin freigestellt zu werden, hat für die versäumte Arbeitszeit jedoch grundsätzlich keinen Anspruch auf Vergütung.“

Wie verfährt es mein Betrieb? Arbeitsvertrag prüfen!

Für Beschäftigte bedeutet das: Wer regelmäßig medizinische Termine wahrnehmen muss, sollte unbedingt seinen Arbeitsvertrag prüfen. Ein einziger Satz kann darüber entscheiden, ob ein Arztbesuch nur organisatorisch schwierig wird – oder zusätzlich finanziell belastet.

Liebe Leser, wie halten Sie es mit Arztterminen während der Arbeitszeit? Und ist Ihr Chef oder Ihre Chefin kulant, wenn es um wichtige private Termine geht? Bitte schreiben Sie uns an  leser-bk@berlinerverlag.com