Wer morgens um neun anfängt und um fünf Feierabend macht, kennt die Regel: acht Stunden am Tag, maximal zehn in Ausnahmefällen. Das könnte sich bald ändern. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will im Juni einen Gesetzentwurf vorlegen, der den klassischen Acht-Stunden-Tag in seiner bisherigen Form abschafft. Stattdessen soll künftig eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gelten.
13 Stunden arbeiten am Stück statt 8: Das plant die Regierung
Bisher schreibt das Arbeitszeitgesetz vor: maximal acht Stunden täglich, in Ausnahmefällen zehn Stunden, bei einer 48-Stunden-Woche als Obergrenze. Die geplante Reform würde diese Tagesgrenze durch die europäische Arbeitszeitrichtlinie ersetzen. Eine Schicht darf dann laut bild.de bis zu 13 Stunden dauern, inklusive 45 Minuten Pause. Der wöchentliche Durchschnitt von 48 Stunden soll aber weiterhin gelten.
Bas betonte gegenüber dem Bundestag, es gehe nicht darum, Arbeitszeiten generell auszuweiten. Ziel sei mehr Flexibilität, besonders für Frauen und junge Väter, die Familie und Beruf besser vereinbaren wollen. Eine Vier-Tage-Woche mit längeren Arbeitstagen wäre so einfacher umsetzbar.
Laut Arbeitsrechtler Oliver Fröhlich, den Bild befragt hat, gilt: Wer unter einem Tarifvertrag arbeitet, der andere Regelungen vorsieht, ist geschützt. Wer keinen Tarifvertrag hat und auch keine Betriebsvereinbarung, muss im Ernstfall gehorchen. Wer sich einer rechtlich zulässigen Anweisung weigert, riskiert eine Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar die Kündigung. Rund 50 Prozent der Beschäftigten in Deutschland arbeiten mit Tarifvertrag.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin warnt deutlich: Wer regelmäßig mehr als 40 Stunden pro Woche arbeitet, hat ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Stoffwechselstörungen und psychische Belastungen. Auch Konzentrations- und Leistungsfähigkeit leiden, was zu mehr Unfällen führen kann.
Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen
Überstunden dürfen nur geleistet werden, wenn sie im Arbeitsvertrag stehen und vom Arbeitgeber angeordnet oder genehmigt werden. Wer einfach länger bleibt, hat keinen Anspruch auf Bezahlung oder Freizeitausgleich. Wer einen Betriebsrat hat, ist besser geschützt, denn dieser hat bei Arbeitszeitregelungen ein Mitspracherecht. Zum Schutz vor Missbrauch soll laut Koalitionsvertrag gelten: Kein Beschäftigter darf gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden.


