Der Zankapfel Bürgergeld ist Geschichte. Der Bundestag hat eine Reform beschlossen, die für Millionen Menschen spürbare Folgen hat. Ab Juli 2026 greifen mit der neuen Grundsicherung auch neue, jetzt schon heiß umstrittene Regeln.
Schonfrist für Vermögen abgeschafft
Rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Empfänger werden ab Juli in die Grundsicherung wechseln. Für Bedürftige gilt künftig: Bevor der Staat zahlt, müssen sie deutlich früher ihr eigenes Erspartes einsetzen. Die bisherige Karenzzeit entfällt komplett – ebenso großzügige Vermögensgrenzen.
Bislang konnten Bezieher von Bürgergeld im ersten Jahr auf ihr privates Vermögen bis zu einer Grenze von 40.000 Euro zurückgreifen, ohne dieses für den Lebensunterhalt aufbrauchen zu müssen. Diese Schonfrist fällt nun weg. Wer künftig Grundsicherung beantragt, muss sein Vermögen sofort offenlegen.

Zudem gelten deutlich niedrigere Freibeträge, die nach Alter gestaffelt sind. Für junge Menschen bis 20 Jahre bleiben laut Regierungsentwurf 5000 Euro unangetastet, berichtet „Sparkasse.de“. Bis 40 Jahre liegt die Grenze bei 10.000 Euro, bis 50 Jahre bei 12.500 Euro. Erst ab 50 Jahren steigt der Freibetrag auf 20.000 Euro.
Das bedeutet: Wer Ersparnisse hat, wird künftig deutlich früher selbst zur Kasse gebeten, bevor staatliche Hilfe greift. Die Freibeträge gelten pro Person in einer Bedarfsgemeinschaft. Für Familien kann das drastische Folgen haben. Während bislang etwa eine vierköpfige Familie bis zu 75.000 Euro Schonvermögen behalten konnte, bleiben nach der Reform nur noch 30.000 Euro unangetastet.
Strengere Regeln bei Wohnkosten
Auch die Vermögensprüfung selbst wird strenger. Während das Jobcenter im ersten Jahr bisher nur oberflächlich prüfte, solange bestimmte Grenzen nicht überschritten wurden, müssen Antragsteller ihr Vermögen künftig direkt bei der Antragstellung vollständig offenlegen.
Doch nicht nur beim Vermögen verschärfen sich die Regeln. Auch bei den Wohnkosten schaut der Staat künftig genauer hin. Bisher wurden Mieten im ersten Jahr des Leistungsbezugs weitgehend ungeprüft übernommen. Damit ist ebenfalls Schluss.
Künftig darf das Jobcenter maximal das 1,5-Fache der ortsüblichen Mietobergrenze übernehmen. Gerade in Ballungsräumen mit angespanntem Wohnungsmarkt kann das schnell zum Problem werden. Liegt die Miete deutlich über dieser Grenze, müssen Betroffene entweder umziehen oder Teile ihrer Wohnung untervermieten, um die Kosten zu senken.

Altersvorsorge muss angetastet werden
Besonders hart kann die Reform langfristige Sparer treffen. Viele Menschen legen ihr Geld etwa in ETF-Sparplänen an, um fürs Alter vorzusorgen. Wer in eine finanzielle Notlage gerät und Grundsicherung beantragen muss, könnte gezwungen sein, Teile seines Wertpapierdepots zu verkaufen. Die mühsam aufgebaute Altersvorsorge kann so schnell dahin sein.
Wer Vermögen in Wertpapieren besitzt, sollte deshalb die neuen Grenzen für das Schonvermögen genau kennen. Experten raten dazu, ausreichend liquide Reserven vorzuhalten, um zumindest einige Monate ohne Einkommen überbrücken zu können und Notverkäufe zu vermeiden.
Die Reform sorgt schon jetzt für heftige Kritik. Gerade erst hatte die Politik im Zuge der Rentenreform verstärkt für private Altersvorsorge geworben – auch für Anlagen am Kapitalmarkt. Die neuen Regeln der Grundsicherung stehen dazu im krassen Widerspruch.
Der Sozialverband VdK kritisiert insbesondere die geplante Deckelung der Wohnkosten. Dies berge das Risiko von Mietschulden und könne „im schlimmsten Fall Wohnungslosigkeit nach sich ziehen“. Auch der Sozialverband SoVD und die Diakonie Deutschland äußern ähnliche Bedenken.




