Neue Grundsicherung

Ende des Bürgergelds - Was Betroffene jetzt wissen müssen

Die Koalition hat sich auf eine neue Grundsicherung geeinigt. Das ändert sich alles ab dem 1. Juli.

Author - Tobias Esters
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Bundeskanzler Merz und Arbeitsministerin Bas nach der Einigung auf die neue Grundsicherung im Kabinett
Bundeskanzler Merz und Arbeitsministerin Bas nach der Einigung auf die neue Grundsicherung im KabinettKay Nietfeld/dpa

Das Bürgergeld ist Geschichte. Das Kabinett hat grünes Licht gegeben, künftig heißt die Leistung wieder Grundsicherung – und die Regeln werden deutlich strenger. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) unterzeichnete den Gesetzentwurf am Dienstag. 

30 Prozent weniger Geld bei Verstößen

Kern der Reform ist ein harter Kurs gegen Pflichtverletzungen. Wer Bewerbungen schleifen lässt, Termine schwänzt oder Maßnahmen abbricht, dem drohen künftig deutlich höhere Sanktionen. Statt bislang zehn Prozent Kürzung werden nun 30 Prozent des Regelsatzes gestrichen – und das für drei Monate. Für Singles bedeutet das rund 170 Euro weniger im Monat. Bei einem Regelsatz von derzeit 563 Euro bleiben dann nur noch etwa 390 Euro zum Leben.

Besonders hart trifft die Reform Alleinerziehende. Für sie wird es künftig deutlich schneller ernst. Schon ab dem ersten Geburtstag des Kindes soll Arbeit „zumutbar“ sein – vorausgesetzt, es gibt einen Betreuungsplatz. In der Realität fehlt es vielerorts an Kitas, flexiblen Zeiten und Unterstützung.

Arbeitsministerin Bärbel Bas gut gelaunt nach der Kabinettssitzung
Arbeitsministerin Bärbel Bas gut gelaunt nach der KabinettssitzungKay Nietfeld/dpa

Besonders umstritten war bis zuletzt der Umgang mit sogenannten Terminverweigerern. Wer dreimal hintereinander Vorladungen des Jobcenters ignoriert, verliert jetzt nicht nur die monatliche Zahlung, sondern auch die Mietübernahme.

Ganz so einfach soll es allerdings nicht gehen. Vor der Komplettstreichung muss das Jobcenter einen letzten Kontaktversuch unternehmen – per Anruf oder Hausbesuch. Ist der Betroffene nicht erreichbar, wird die Unterstützung komplett gestrichen.

Vollständige Streichung bleibt die Ausnahme

Auch bei Arbeitsverweigerung wird härter durchgegriffen. Künftig reicht es bereits, sich beim Bewerbungsgespräch demonstrativ querzustellen. Wer bewusst blockiert, riskiert die Totalkürzung der Leistung – zumindest des Regelsatzes.

Trotz der harten Worte rechnet die Regierung nicht mit einer Sanktionswelle. Von fast vier Millionen erwerbsfähigen Leistungsempfängern wurden in diesem Jahr nur rund 30.000 tatsächlich bestraft. Viel mehr sollen es laut Experten auch künftig nicht werden.

Ministerin Bas betont: „Wer mitmacht, hat nichts zu befürchten.“ Getroffen würden nur diejenigen, die sich konsequent verweigern.

Der Gesetzentwurf geht im Januar in den Bundestag. In Kraft treten soll die neue Grundsicherung zum 1. Juli.