Mehr als eine halbe Milliarde Euro: So hoch sind die offenen Rückforderungen der Berliner Jobcenter gegenüber Bürgergeld-Empfängern. Das Geld einzutreiben ist allerdings oft schwierig.
Zwei Millionen Fälle sind betroffen
Mit Stand Januar 2026 summieren sich die Rückforderungen auf rund 631 Millionen Euro. Das geht aus der Antwort des Berliner Senats auf eine Anfrage des Lichtenberger CDU-Abgeordneten Martin Pätzold hervor. Zuerst hatte die „B.Z.“ über die Zahlen berichtet.
Damit liegt Berlin bundesweit an der Spitze. Kein anderes Bundesland hat der Zeitung zufolge so hohe Rückforderungen gegenüber Bürgergeld-Empfängern.
Die Summe verteilt sich auf insgesamt mehr als zwei Millionen Fälle. Dabei handelt es sich allerdings um einzelne Vorgänge – ein Leistungsbezieher kann mehrere Bescheide erhalten.

Leistungskürzungen als Druckmittel
Der größte Teil entfällt auf sogenannte Normalforderungen der Jobcenter. Rund 530 Millionen Euro sollen auf diesem Weg zurückgezahlt werden. Weitere gut 101 Millionen Euro sind Darlehen, die Bürgergeld-Empfänger zuvor von den Jobcentern erhalten hatten.
Die Behörden versuchen zwar, das Geld wieder einzutreiben. Möglich ist etwa, einen Teil der laufenden Leistungen einzubehalten. Doch nicht in allen Fällen gelingt das.
Manchmal können die Forderungen nur teilweise oder gar nicht zurückgezahlt werden. Das liege „überwiegend auf die prekären persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldner zurückzuführen“, hieß es laut „Berliner Zeitung“ aus der Senatsverwaltung.
Das Thema bleibt politisch brisant. Seit seiner Einführung im Jahr 2023 ist das Bürgergeld heiß umstritten. Die Bundesregierung plant inzwischen eine Reform. Ab dem 1. Juli 2026 soll schrittweise eine neue Grundsicherung eingeführt werden – mit strengeren Regeln für Leistungsbezieher.


