Geldregen

Neuer Zuschuss über 30.000 Euro ab 1. Juli – wer ihn bekommt

Programm zielt darauf ab, Wohnungsnot effizient zu bekämpfen und Städte schnell zu entlasten.

Author - Sharone Treskow
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Die Bundesregierung zahlt ab 1. Juli 2026 einen neuen Zuschuss aus. Dahinter steckt der Kampf um Wohnraum. (Symbolbild)
Die Bundesregierung zahlt ab 1. Juli 2026 einen neuen Zuschuss aus. Dahinter steckt der Kampf um Wohnraum. (Symbolbild)Stanislav Sablin/Imago

Ab dem 1. Juli setzt die Bundesregierung ein starkes Signal gegen Wohnraummangel: Mit dem neuen Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ unterstützt das Bundesbauministerium den Umbau leerstehender Gewerbeimmobilien in dringend benötigte Wohnungen – mit einem satten Zuschuss.

Wer ein Büro in eine Wohnung umbaut, wird belohnt

In Berlin und vielen weiteren deutschen Städten stehen etliche Büros, Ladenflächen oder Produktionshallen leer, während Wohnraum knapp bleibt. Genau hier setzt das Programm an: Für jede neu geschaffene Wohnung können bis zu 30.000 Euro Zuschuss fließen – Geld, das nicht zurückgezahlt werden muss. Insgesamt stellt der Bund dafür 300 Millionen Euro bereit.

Der Zuschuss soll dazu motivieren, Büros in Wohnungen umzubauen – für mehr Wohnraum (Symbolbild).
Der Zuschuss soll dazu motivieren, Büros in Wohnungen umzubauen – für mehr Wohnraum (Symbolbild).Hernandez and Sorokina via www.imago-images.de

Gefördert werden Umbauten von Büros, Ladengeschäften oder alten Gewerbeobjekten. Voraussetzung ist, dass durch die Maßnahme mindestens eine neue Wohnung entsteht, teilt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit. Die Berechnung ist klar geregelt: Der Zuschuss deckt bis zu 30 Prozent der Umbaukosten, maximal werden jedoch 100.000 Euro pro Wohnung berücksichtigt. Wer also mindestens diese Summe investiert, kann den Höchstbetrag von 30.000 Euro erhalten.

Förderung nur mit energetischer Sanierung möglich

Ganz ohne zusätzliche Auflagen geht es allerdings nicht: Eigentümer müssen ihre Gebäude gleichzeitig energetisch sanieren. Maßnahmen wie neue Fenster, Dämmung oder eine moderne Heizung sind Pflicht, fallen aber nicht unter den Zuschuss. Ziel ist der Effizienzhaus-85-Standard.

Das bedeutet, dass das Gebäude nach der Sanierung maximal 85 Prozent der Energie eines vergleichbaren Neubaus verbrauchen darf. Für denkmalgeschützte Immobilien gelten erleichterte Vorgaben. Zusätzlich lohnt sich ein Blick nach NRW: Dort gibt es für Dachbegrünung einen Extra-Zuschuss von 10.000 Euro.

Wichtig: Der Zuschuss kann nur beantragt werden, wenn man noch nicht mit dem Umbau begonnen hat.
Wichtig: Der Zuschuss kann nur beantragt werden, wenn man noch nicht mit dem Umbau begonnen hat.Sven Heidmann/Imago

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und Wohnungsbaugesellschaften. Die Abwicklung läuft über die staatliche Förderbank KfW. Wichtig dabei: Der Antrag muss gestellt sein, bevor die Bauarbeiten beginnen. Planungen oder Beratungen im Vorfeld sind erlaubt.

Unternehmen können maximal 300.000 Euro aus dem Programm erhalten – das entspricht bis zu zehn Wohnungen. Hintergrund ist eine EU-Vorgabe, die Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Beihilfen verhindern soll.

Programm soll Wohnungsmarkt spürbar entlasten

Mit dem Programm verfolgt die Bundesregierung ein klares Ziel: Mehr Wohnraum soll entstehen, ohne neue Flächen zu versiegeln. Durch die Umnutzung bestehender Gebäude könnten Städte schneller und effizienter auf die Wohnungsnot reagieren. Jeder Umbau bringt potenziell neue Wohnungen – und damit Entlastung für Mieter.

Bundesbauministerin Verena Hubertz formuliert die Vision hinter der Förderung deutlich: „Damit aus leer stehenden Gebäuden wieder Zuhause werden. Und aus stillen Straßen wieder lebendige Nachbarschaften.“

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