Ratgeber

Senioren am Steuer: In diesen Fällen droht der Führerscheinentzug

Viele Senioren fahren auch im hohen Alter sicher Auto. Dennoch gibt es Situationen, in denen die Behörde eingreifen kann.

Author - Sharone Treskow
Teilen
Wann dürfen Senioren noch Auto fahren? Über die Fahrerlaubnis entscheidet nicht das Alter allein, sondern die individuelle Fahreignung. (Symbolbild)
Wann dürfen Senioren noch Auto fahren? Über die Fahrerlaubnis entscheidet nicht das Alter allein, sondern die individuelle Fahreignung. (Symbolbild)Prostooleh/Magnific

Immer wieder wird über Pflichttests für ältere Autofahrer diskutiert. Doch was viele nicht wissen: Schon heute kann die Fahrerlaubnisbehörde Senioren den Führerschein abnehmen – ganz ohne neue Gesetze und ohne starre Altersgrenze. Wer die Regeln nicht kennt, tappt womöglich in eine Falle, aus der es kein Zurück gibt.

Wie Rentnern der Führerschein entzogen werden kann

Das Straßenverkehrsgesetz ist in diesem Punkt glasklar: Wer sich als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs erweist, dem muss die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen. So steht es in § 3 Abs. 1 StVG. Entscheidend ist dabei nicht das Alter, sondern allein die körperliche und geistige Eignung. Ein 80-Jähriger, der fit am Steuer sitzt, hat nichts zu befürchten. Ein 68-Jähriger mit schwerer, unbehandelter Erkrankung dagegen schon.

<a href="https://www.berliner-kurier.de/panorama/trickbetrueger-telefon-masche-schockanruf-li.10108085">Wer zu krank ist, um Auto zu fahren</a>, sollte die Erlaubnis entzogen bekommen. (Symbolbild)
Wer zu krank ist, um Auto zu fahren, sollte die Erlaubnis entzogen bekommen. (Symbolbild)Freepik/Magnific

Konkret nennt die Fahrerlaubnis-Verordnung eine Reihe von Krankheitsbildern, bei denen die Behörde aktiv werden muss: bestimmte Formen von Demenz, schwere Herzerkrankungen, Epilepsie mit unkontrollierten Anfällen, Folgeschäden nach einem Schlaganfall oder Diabetes mit häufigen Bewusstlosigkeiten. Allerdings bedeutet eine solche Diagnose nicht automatisch das Aus hinterm Steuer. Es wird immer im Einzelfall geprüft, ob das Fahren noch verantwortbar ist.

Polizei, Familie oder Arzt bringen das Verfahren ins Rollen

Von allein wird die Fahrerlaubnisbehörde nicht tätig. Sie braucht einen konkreten Anlass. In der Praxis gibt es drei typische Auslöser: Die Polizei meldet Auffälligkeiten nach einem Unfall oder einer Verkehrskontrolle. Angehörige wenden sich direkt an die Behörde, weil sie sich Sorgen machen. Oder – in seltenen Fällen – informiert ein Arzt die Behörde.

Letzteres ist allerdings heikel: Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch hier. Ein Mediziner darf die Behörde nur einschalten, wenn er konkret befürchtet, dass sein Patient trotz Fahruntauglichkeit weiterfährt und auf eine Warnung nicht reagiert hat. Eine Pflicht zur Meldung besteht nicht.

Familienmitglieder können ältere Menschen melden, wenn sie sich Sorgen um ihre Fahrtauglichkeit machen. (Symbolbild)
Familienmitglieder können ältere Menschen melden, wenn sie sich Sorgen um ihre Fahrtauglichkeit machen. (Symbolbild)Prostooleh/Magnific

Liegt der Behörde ein Hinweis vor, fordert sie in der Regel zunächst ein Gutachten an – häufig eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), bei der Konzentration, Reaktionsvermögen und Aufmerksamkeit getestet werden. Alternativ kann auch ein fachärztliches Gutachten verlangt werden. Für die Vorlage setzt die Behörde eine Frist von mehreren Wochen. Wer mehr Zeit benötigt, sollte rechtzeitig schriftlich eine Verlängerung beantragen.

Wer das Gutachten verweigert, verliert den Führerschein

Und genau hier lauert die größte Falle des gesamten Verfahrens: Wer das angeforderte Gutachten nicht fristgerecht vorlegt, wird so behandelt, als wäre seine Fahruntauglichkeit bewiesen. Der Entzug folgt dann zwingend. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im März 2026 bestätigt, dass der Führerschein sofort abgegeben werden muss, sobald ein rechtmäßig angeordnetes Gutachten ausbleibt – selbst wenn bereits eine Klage gegen den Entzug läuft. Widerspruch und Klage haben in Führerscheinsachen nämlich keine aufschiebende Wirkung.

Ebenso wichtig: Wer den Brief der Behörde bekommt, sollte nicht den Fehler machen, direkt gegen die Gutachtenanordnung selbst zu klagen. Die ist kein eigenständiger Verwaltungsakt und damit nicht anfechtbar. Die Frist für das Gutachten läuft trotzdem weiter.

Wer gegen den Entzug seines Führerscheins klagen will, muss gut aufpassen. (Symbolbild)
Wer gegen den Entzug seines Führerscheins klagen will, muss gut aufpassen. (Symbolbild)Freepik/Magnific

Wer Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anordnung hat, sollte stattdessen an der Untersuchung teilnehmen, sich das Ergebnis zunächst nur an sich selbst aushändigen lassen – und dann entscheiden, ob er es der Behörde vorlegt. Geklagt werden kann erst gegen den eigentlichen Entziehungsbescheid. Erst dann prüft ein Gericht die gesamte Rechtmäßigkeit des Verfahrens.

Statistik allein reicht nicht für einen Führerscheinentzug

Übrigens: Dass ältere Fahrer statistisch häufiger die Hauptschuld an Unfällen tragen – laut Statistischem Bundesamt waren es 2023 rund 76,7 Prozent bei den über 75-Jährigen –, darf kein Pauschalurteil begründen. Die Behörde braucht immer konkrete Tatsachen im Einzelfall. Alter allein genügt nicht, und auch ein einzelner Unfall ohne festgestellte Fahruntauglichkeit reicht in der Regel nicht aus.

Wer sich selbst unsicher ist, kann übrigens eine freiwillige Fahrstandortbestimmung bei einer Fahrschule, dem ADAC oder dem Tüv machen lassen. Das hat keinerlei behördliche Konsequenzen, gibt aber eine ehrliche Rückmeldung darüber, wie es um die eigene Fahrtauglichkeit steht.

Wie ist Ihre Meinung zu dem Thema? Schicken Sie uns einen Leserbrief per Mail an leser-bk@berlinerverlag.com.