Der Führerschein der Klasse B ist heute Standard. Mit ihm darf man längst nicht nur einfach irgendeinen Pkw fahren, sondern praktisch die komplette normale Auto-Welt bis zur klaren Grenze von 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse.
Mehr als 3,5 Tonnen sind mit Klasse B nicht drin
Bei PS, Motorleistung oder möglicher Höchstgeschwindigkeit gibt es dabei keine feste Obergrenze, beim Gewicht aber sehr wohl: Mehr als 3,5 Tonnen sind mit Klasse B nicht drin. Trotzdem steckt in dem Schein mehr, als viele denken.
Auch City-Roller mit 45 km/h sind erlaubt
So dürfen Fahrer mit Klasse B nicht nur Autos steuern, sondern auch Fahrzeuge, in denen bis zu acht weitere Personen mitfahren – zusammen mit dem Fahrer also neun Insassen.
Und damit nicht genug: Erlaubt sind auch Kleinkrafträder mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde und den entsprechenden weiteren Beschränkungen. Das reicht etwa für einen City-Roller, egal ob mit Verbrenner oder Elektroantrieb.

Selbst Traktoren können mit Klasse B gefahren werden
Auch Dreiräder dürfen bewegt werden – zum Beispiel Motorroller mit zwei Reifen auf einer Achse. Vierrad-Kleinfahrzeuge wie Quads gehören ebenfalls dazu.
Besonders überraschend: Selbst Traktoren dürfen mit der Klasse B gefahren werden, ebenso wie riesige Mähdrescher. Bei Schleppern liegt die Grenze bei 40 km/h, bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen wie Mähdreschern bei 25 km/h.
Juristischer Haken bei Traktoren und Mähdreschern
Aber Achtung: Bei Traktoren und Mähdreschern gibt es einen juristischen Haken, der sich auf die in B eingeschlossene Klasse L (land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen) bezieht. Erlaubt sind dann Zugmaschinen bis 40 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und ähnliche Fahrzeuge bis 25 km/h.
Wer mit Klasse B also glaubt, jeden Trecker jederzeit für beliebige Privatfahrten nutzen zu dürfen, liegt falsch.
Im Handwerk können schnell Probleme auftreten
Interessant wird es beim Fahren mit Anhänger – denn genau hier liegt die Schwäche der Klasse B. Das Gespann aus Zugfahrzeug und Anhänger darf insgesamt nicht schwerer als 3500 Kilogramm werden.
Gerade im Handwerk wird das schnell zum Problem. Wer etwa einen Kastenwagen als Zugfahrzeug nutzt, hat beim Anhänger kaum noch Luft nach oben. Ähnlich sieht es in der Landwirtschaft aus. Auch dort stößt man rasch an die Grenze – etwa mit Wohnwagen, Pferdeanhänger oder Bootsanhänger.
Gewichtsgrenze macht einen Strich durch die Rechnung
Denn mit der Klasse B dürfen Kraftfahrzeuge bis 3500 Kilogramm zulässige Gesamtmasse mit einem Anhänger bis 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse gefahren werden. Ist die Kombination insgesamt nicht schwerer als 3500 Kilogramm, darf auch der Anhänger mehr als 750 Kilogramm zulässige Gesamtmasse haben.
Genau diese Gewichtsgrenze macht vielen Fahrern einen Strich durch die Rechnung. Der erste Gedanke liegt deshalb nahe: Wer mehr ziehen will, denkt schnell an die Klassen C1 und C1E – also an die Führerscheine für „leichte Lkw“ plus Anhängerbetrieb.




