Das Auto piept, wenn man 1 km/h zu schnell fährt. Das Lenkrad rüttelt, wenn das Auto die Fahrbahnmarkierung touchiert. Immer mehr von der EU vorgeschriebene Sicherheitssysteme machen Autos sicherer, aber auch schwerer und teurer. Zum 7. Juli legt die EU noch einmal drauf: Vier neue Systeme werden vorgeschrieben – auch ein neues Bremslicht wird Pflicht.
Ab dem 7. Juli müssen Bremslichter blinken
Die EU verschärft die Sicherheitsstandards für alle neu zugelassenen Autos. So soll der Verkehr sicherer und Fußgänger besser geschützt werden.
Ab dem 7. Juli 2026 bekommt das Bremslicht eine neue Funktion, alle neu zugelassenen Pkw müssen dann mit einem adaptiven Bremslicht ausgerüstet werden.
Dieses soll den nachfolgenden Verkehr bei einer Vollbremsung mit 50 km/h und mehr schützen: Statt rot aufzuleuchten, wird nun bei einer Vollbremsung ein schnelles Blinken der Bremslichter aktiviert.
Grund: Das Auge (des nachfolgenden Fahrers) reagiert auf Blinken schneller als auf starres Leuchten – die Reaktionszeit verkürzt sich und damit auch der Bremsweg im Notfall.
Aber: Kein Autobesitzer muss seinen alten Wagen umbauen. Technisch wäre das meist auch gar nicht möglich. Denn die Pflicht für das neue Bremslicht gilt nur für Neuwagen. Genauso sieht das bei weiteren Neuerungen aus, die die EU ab dem 7. Juli vorschreibt.
Für Autofahrer: Das ändert sich noch alles zum 7. Juli 2026
Denn das blinkende Licht ist nur ein Teil eines größeren Sicherheitspakets, das für Neuwagen verpflichtend wird.
Mehr Schutz für Fußgänger und Radfahrer: Das neue Notbremsassistenzsystem (advanced emergency braking system) erkennt selbstständig gefährliche Situationen – etwa wenn ein Fußgänger oder Radfahrer plötzlich vor das Auto gerät – und bremst automatisch. Das soll Unfälle verhindern bzw. die Folgen abschwächen.
Warnung bei Ablenkung: Ebenfalls neu vorgeschrieben ist ein Ablenkungswarner (advanced driver distraction warning), der die Konzentration des Fahrers überwacht. Lässt die Aufmerksamkeit nach, gibt das System einen Hinweis, damit der Fahrer wieder den Blick auf die Straße richtet.

Verbesserter Fußgängerschutz: Hersteller müssen künftig einen erweiterten Kopfaufprallschutzbereich (enlarged head impact zone) einplanen. Die Fahrzeugfront wird so gestaltet, dass Fußgänger bei einem Zusammenstoß besser geschützt sind.
Spurhalteassistent für mehr Fahrzeuge: Die Regeln für den Notfall-Spurhalteassistenten (emergency lane-keeping system) werden ausgeweitet: Ab 2026 gilt die Pflicht auch für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung. Für alle anderen Neuwagen ist das System bereits seit Juli 2024 vorgeschrieben.


