Immer wieder tauchen sie im Straßenbild auf, stranden an den Bürgersteigen: Autos, die beim besten Willen nicht mehr bewegt werden können. Wracks, deren Halter sich irgendwann leise aus dem Staub gemacht haben. Im Lichtenberger Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben laufen die Beschwerden über Schrottautos in Berlin zusammen.
Mamutprojekt Wracks einsammeln
Amtsleiter Steffen Krefft und seine Mitarbeiter kümmern sich dann darum, dass die Autowarcks von Berlins Straßen wieder verschwinden. Ein Mamutprojekt.
Allein in diesem noch jungen Jahr wurde die Behörde schon knapp 600 Mal von Berlinern auf Wracks am Straßenrand aufmerksam gemacht. 2025 gingen insgesamt 1.876 Aufträge ein, die die Beseitigung von abgestellten Fahrzeugen forderten.
Berlin, Hauptstadt der Schrottkarren
„Die Zahl der abgestellten Wracks ist in den vergangenen Jahren gestiegen und verharrt mittlerweile auf einem relativ hohen Niveau“, heißt es von der zuständigen Lichtenberger Ordnungsstadträtin Filiz Keküllüoğlu. In Zahlen bedeutet das Folgendes:
Im Jahr 2024 wurden 30.410 irregulär abgestellte Fahrzeuge in Berlin registriert, ein Jahr später 33.746. Im laufenden Jahr sind es Ende März schon schon 8.171 gewesen.
Was passiert mit den Schrottautos
Ein Teil der Autos landet dann in der Schrottpresse: 2023 waren es etwa 1641 Autos, die sich nicht weiter verwerten ließen. Autos, die noch verwertbar sind, werden über die Plattform Zoll-Auktion öffentlich versteigert.
Welche Strafen erwartet Besitzer
Wie oft Besitzer der Schrottkarren am Ende ausfindig gemacht werden können, dazu werden keine gesonderten Zahlen erhoben, heißt es vom Ordnungsamt.
Wenn man ihrer aber habhaft wird, erwartet sie eine teils empfindliche Strafe. „Bei diesen Verstößen handelt es sich i.d.R. um Ordnungswidrigkeiten. Bei Abfallfahrzeugen wird zudem geprüft, ob eine Straftat wegen des Verdachts des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen vorliegt“, so die Stadträtin.
Das Prozedere entspricht den gesetzlichen Vorgaben des § 14 Abs. 2-4 BerlStrG: Das Berliner Straßengesetz regelt das Abstellen nicht zugelassener Fahrzeuge. Demnach dürfen Fahrzeuge ohne gültige amtliche Kennzeichen, Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplaketten nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden.
Was bedeutet der gelbe Aufkleber am Auto
Wer dagegen verstößt, muss den rechtswidrigen Zustand unverzüglich beseitigen. Die Behörde fordert dazu auf, indem sie einen gelben Aufkleber am Fahrzeug anbringt.
Dann muss der Halter unverzüglich handeln. Tut er das nicht, darf die Behörde das Fahrzeug auf Kosten des Halters/Eigentümers entfernen lassen, wenn dieser einer sichtbar angebrachten Aufforderung nicht nachkommt.
Die Beseitigung kann teuer werden, eine Verwaltungsgebühr von 55 Euro ist keine Seltenheit. Auch die Abschleppkosten von 150 bis 300 Euro muss der Halter zahlen.
Ein „roter Punkt“ auf dem Auto ist eine letzte Aufforderung vor der Verschrottung innerhalb eines Monats.
Darf das Amt ein Auto-Wrack einfach entfernen?
Die Behörden dürfen entfernte Fahrzeuge oder Gegenstände verwerten oder entsorgen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: Der Eigentümer oder Halter ist innerhalb angemessener Frist nicht ermittelbar, oder er kommt Zahlungspflichten innerhalb von zwei Monaten nach Aufforderung nicht nach.



