Verfassungsschutz

Jetzt amtlich: Gesamte AfD gesichert rechtsextremistisch – Verbot?

Überraschende Wende im Fall des lange zurückgehaltenen Gutachtens über die AfD: Der Verfassungsschutz hat keine Zweifel daran, dass es sich um eine rechtsextremistische Partei handelt.

Author - Joane Studnik
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Die Ko-Vorsitzenden der AfD Alice Weidel (r.) und Tino Chrupalla
Die Ko-Vorsitzenden der AfD Alice Weidel (r.) und Tino ChrupallaAFP/Tobias Schwarz

Kommt es nun doch zum Verbot der nun amtlich als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Alternative für Deutschland (AfD)? Überraschend hat das Bundesamt für Verfassungsschutz mitgeteilt, dass die gesamte AfD nunmehr als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft wird. Die Einstufung durch den Verfassungsschutz selbst ist nicht überraschend: Ein Gutachten mit der Höherstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch liegt offenbar seit Ende letzten Jahres vor, wurde aber wegen der vorgezogenen Bundestagswahl zurückgehalten.

Nun haben die Vizepräsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Sinan Selen und Silke Willems, doch grünes Licht vom Bundesinnenministerium bekommen und die bislang geheime Einstufung veröffentlicht. Der Verfassungsschutz begründet die Einstufung der AfD mit der „die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei“. Zu diesem Schluss sei die Behörde „nach intensiver und umfassender gutachterlicher Prüfung“ gekommen.

Beschließt Bundestag Antrag auf AfD-Verbot?

Die Nicht-Veröffentlichung des Gutachtens Ende 2024 bremste einen Gruppenantrag im alten Bundestag, der die Eröffnung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht einleiten sollte. Der Gruppenantrag war vom ostdeutschen CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz, ehemaliger Ostbeauftragter der Bundesregierung, eingeleitet worden. Wanderwitz gehört dem neuen Bundestag nicht mehr an. Obwohl der Verbotsantrag von zahlreichen Abgeordneten unterstützt wurde, kam es nicht nur Abstimmung, da die Fraktionen von SPD und Union den Antrag nicht unterstützten.

Der Gruppenantrag wurde von 113 Abgeordneten des alten Bundestages eingebracht. Hätte dieser eine Mehrheit gefunden, sollte der Bundestag „beim Bundesverfassungsgericht beantragen, festzustellen, dass die AfD verfassungswidrig ist, und ihr Vermögen zugunsten der Bundesrepublik für gemeinnützige Zwecke einzuziehen, oder hilfsweise festzustellen, dass die AfD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen ist.“

Dazu kam es nicht, vor allem weil die Fraktionen von SPD und Union befürchteten, die AfD würde ein Verbotsverfahren ausschlachten, um sich als Opfer von vermeintlicher staatlicher Repression inszenieren. Tatsächlich nutzte bereits die Debatte um ein mögliches Parteiverbot der AfD darin, Stimmung gegen die von ihr so verhöhnten „Altparteien“ zu schüren. Ob im neuen Bundestag eine Mehrheit für einen neuen Anlauf zu einem AfD-Verbotsverfahren zustande kommen könnte, ist mehr als ungewiss: Die AfD bildet nunmehr die zweitstärkste Fraktion hinter der Union und mit weitem Abstand vor SPD, Grünen und Linken. Innerhalb der CDU gibt es sogar Kräfte, die sich eine Zusammenarbeit mit der AfD vorstellen könnten.