Deutschland plant den größten Umbau des Sozialstaats seit Jahrzehnten. Auf 50 Seiten listen Bund, Länder und Kommunen auf, was sich alles ändern soll – einfacher, digitaler, transparenter. Arbeitsministerin Bärbel Bas verspricht: keine Kürzungen, aber ein radikaler Neustart. Die Vorschläge der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zur Reform des Sozialstaats sollen bis Ende kommenden Jahres gesetzgeberisch umgesetzt werden. SPD‑Fraktionsvize Dagmar Schmidt bringt es auf den Punkt: „Wir drehen das große Rad – aus vielen Sozialgesetzbüchern wird eins.“
Zwei Behörden sollen abgeschafft werden
Was soll sich für Bürgergeldbezieher ändern? Das Bürgergeld – künftig „Grundsicherung“ – soll einfacher werden. Dafür sollen Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag zusammengelegt werden. Aus vier Behörden werden zwei: eine für erwerbsfähige, eine für nicht erwerbsfähige Bedürftige.
Arbeit soll sich lohnen: Was wird dafür getan? Heute führt die Kombination aus Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld dazu, dass ein zusätzlicher Euro Einkommen am Ende sogar weniger Geld im Haushalt bedeuten kann.
Der Vorschlag: Die ersten 50 Euro sollen komplett behalten werden dürfen. Danach – bis zur Minijobgrenze von 603 Euro – sollen von jedem zusätzlich verdienten Euro noch 10 bis 20 Cent übrig bleiben. Mehr Arbeit soll sich wieder lohnen. Die genaue Ausgestaltung soll die Politik festlegen.

Was soll für die Wohngeld- und Kinderzuschlag-Bezieher gelten? Zuständig sind – je nach Erwerbsfähigkeit – entweder Jobcenter oder kommunale Sozialämter. Zusätzliche Wege, etwa zur Wohngeldstelle, entfallen. Schlechterstellungen soll es nicht geben, besonders nicht für Rentnerinnen, Rentner und Familien mit Kindern.
Sollen EU-Ausländer schwerer an Leistungen kommen? Ja. Die Bundesregierung soll sich auf EU‑Ebene dafür einsetzen, dass EU‑Ausländer Sozialleistungen in Deutschland erst nach einer umfangreicheren Beschäftigung erhalten. Heute reichen oft schon Minijobs – das führe zu Fehlanreizen. Künftig sollen Leistungen an eine ausreichende Mindestbeschäftigungsdauer gekoppelt werden.

Was soll das Ganze für den Staat bringen? Der hohe Verwaltungsaufwand soll deutlich sinken. SPD‑Fraktionsvize Schmidt betont: Der Sozialstaat koste viel, funktioniere für viele aber nicht gut genug – das solle sich ändern.
Einheitlichere Regeln und pauschale Leistungen sollen Verfahren vereinfachen. Die Zahl der zuständigen Stellen könnte halbiert werden. Der Behördendschungel soll verschwinden – heute bearbeiten etwa 300 verschiedene Stellen allein das Elterngeld.
Was sollen Bürger von der Reform haben? Weniger Anträge – mehr Transparenz und ein leichterer Zugang zu Leistungen. Kindergeld soll künftig automatisch nach der Geburt ausgezahlt werden – ohne Gang zur Familienkasse.
Bürger bekommen eine zentrale digitale Plattform und eine wohnortnahe Anlaufstelle für alle Sozialleistungen. Dort gibt es Beratung, Hilfe beim Antrag und Zugriff auf ein neues Online‑Portal. Leistungen können dann jederzeit und von überall beantragt werden.
Grundgesetzänderung nötig
Was kann sich die Sozialstaatskommission noch vorstellen? Mehr pauschale Leistungen statt komplizierter Einzelberechnungen. Dass für die eine Behörde ein „Haushalt“ zu berücksichtigen ist, für die andere eine „Bedarfsgemeinschaft“, soll der Vergangenheit angehören. Bürger müssen künftig weniger Belege einreichen – Vorhalten reicht, geprüft wird per Stichprobe. Das Sozialdickicht soll gelichtet werden, etwa durch einheitliche Erstattungen oder Pauschalen für Kleidung. Stromsperren sollen abgeschafft werden.
Für eine einheitliche Verwaltung von erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen Menschen wäre eine Grundgesetzänderung nötig – konkret Artikel 91e. Die Kommission fordert, diese Verfassungsänderung möglichst schnell anzugehen.





