In Berlin übernimmt der Staat inzwischen die Wohnkosten von mehr als 200.000 Bürgergeld-Empfängern – konkret 209.385 Menschen im Jahr 2024. Fast 40 Prozent von ihnen lebten in Wohnungen, die eigentlich zu teuer waren. Doch anstatt auf Kostensenkung zu pochen, griffen die Jobcenter tief in die Tasche.
In über 81.000 Fällen winkten die Ämter die überhöhten Mieten einfach durch. Nur in knapp 3100 Fällen wurde wirklich eine Reduzierung durchgesetzt – besonders häufig in Mitte, Neukölln und Steglitz-Zehlendorf, schreibt die B.Z.
Der Grund: Ein Umzug wäre für viele Betroffene nicht zumutbar oder schlicht unmöglich. Denn die Regeln der sogenannten AV Wohnen sind zwar streng – aber voller Ausnahmen. Laut diesen Richtlinien gelten für Single-Haushalte aktuell 449 Euro Bruttokaltmiete als angemessen, mit Zuschlägen können Jobcenter aber bis zu 624 Euro übernehmen.

Bei Paaren liegt die Obergrenze bei 777 Euro, bei Familien mit drei Personen sogar bei 956 Euro. Tatsächlich verzichten die Behörden in zahlreichen Fällen von vornherein auf Kostensenkungen: etwa bei Alleinerziehenden mit mehreren Kindern, bei älteren Menschen mit langer Mietdauer oder bei Erkrankten, die nicht umziehen können.
11.000 Berliner Sozialmieter genießen eine Schonfrist
Und wer gerade erst Bürgergeld bezieht, profitiert im ersten Jahr ohnehin von einer Schonfrist – rund 11.000 Berliner taten das 2024. Ein Sprecher der Sozialverwaltung erklärt, dass selbst hohe Mieten oft akzeptiert werden, weil es schlicht keinen bezahlbaren Wohnraum gibt. In den Innenstadtbezirken sei es nahezu unmöglich, günstige Alternativen zu finden.


