Zum zweiten Mal schickte die Bundesregierung am Freitag einen Abschiebe-Flieger nach Afghanistan – an Bord des Flugzeugs, das von Leipzig aus nach Kabul startete, „schwere und schwerste Straftäter“, hieß es. Sie wurden nach Afghanistan gebracht – und bekamen sogar noch ein kleines Taschengeld, berichtet die BILD. Der Zeitung liegen die Summen vor, die die Straftäter bekamen, um im Zielland ihren Lebensunterhalt zumindest zeitweise bestreiten zu können.
Bericht enthüllt: So viel Geld gab es für die Straftäter im Abschiebe-Flieger
Das Blatt berichtet, dass die Zahlungen an die 81 Insassen des Fliegers sehr unterschiedlich ausfielen. Beispiel Bayern: Menschen, die sich bisher in der Obhut der Behörden des Bundeslandes befanden, bekamen 100 Euro Taschengeld. „Es wurde an insgesamt sechs Personen je 100 Euro Rückkehrhilfe ausgezahlt, da diese Personen ansonsten im Heimatland mittellos gewesen wären“, sagte eine Sprecherin des Bayerischen Landesamtes für Rückführungen.
Neun weitere der Menschen im Abschiebe-Flieger hätten eigene Mittel gehabt, deshalb keine weiteren vom Land Bayern bekommen. Für Straftäter aus der Obhut der Behörden von Thüringen fiel die Zahlung demnach etwas höher aus. Dort sei entschieden worden, 1000 Euro zu zahlen, damit die Abgeschobenen für eine gewisse Zeit ihre Bedürfnisse im Herkunftsland befriedigen können. Allerdings ging das Geld auch hier nur an Bedürftige. Wer selbst mehr hatte, bekam nichts – wer weniger als 1000 Euro hatte, bei dem sei aufgestockt worden. Laut Informationen von BILD sei der Betrag bei Straftätern aus Rheinland-Pfalz der gleiche gewesen.

Alle Menschen an Bord seien „vollziehbar ausreisepflichtige afghanische Männer, die in der Vergangenheit strafrechtlich in Erscheinung getreten sind“, sagte Innenminister Alexander Dobrindt. Der Flug sei „unter Zuhilfenahme der strategischen Sicherheitspartnerschaft mit dem Emirat Katar“ erfolgt. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sagte in seiner Sommerpressekonferenz, niemand der Abgeschobenen habe mehr einen Aufenthaltsstatus gehabt, es seien „alle Asylanträge rechtskräftig abgewiesen worden ohne weitere Rechtsmittel“. Daher sei der Flug möglich gewesen.
81 Afghanen befanden sich in dem Abschiebe-Flieger nach Kabul
Bayern teilte mit, von den 81 ausgeflogenen Afghanen kämen 15 aus bayerischen Haftanstalten. Zu den von ihnen begangenen Straftaten zählten Sexualstraftaten, Mord und Totschlagsdelikte sowie schwerere Körperverletzungs- und Eigentumsdelikte. Aus Baden-Württemberg wurden 13 Afghanen abgeschoben, aus Hessen neun, aus Rheinland-Pfalz sechs und aus Thüringen vier.





