Die Mieten in Berlin explodieren. Doch nicht für alle. So mancher muss gar nicht so viel für sein Zuhause zahlen, weil er in einer Sozialwohnung lebt – obwohl er ein hohes Einkommen hat. Diesen Gutverdienern will der Senat ans Geld. Sie sollen künftig für ihre Sozialwohnung eine Extra-Miete zahlen. Die Behörde von Bausenator Christian Gaebler (SPD) arbeitet bereits an einem Konzept. Denkbar wäre die Wiedereinführung einer sogenannten Fehlbelegungsabgabe. Tausende Haushalte wären betroffen.
Diese Abgabe ist gerade wieder im Gespräch – und zwar in der Bundesregierung. Bauministerin Verena Hubertz (SPD) will mit dieser Zusatzzahlung künftig bundesweit Mieter mit sehr gutem Einkommen zur Kasse bitten, die in den günstigen und vom Staat geförderten Sozialwohnungen leben.
„Warum sollte der Architekt, der als Student dort eingezogen ist, in mit Steuermitteln geschaffenem Wohnraum wohnen?“, fragte die Ministerin in einem Gespräch mit der Funke-Mediengruppe. Sie wolle nun die Länder ermutigen, den Weg der Zusatzabgabe einzuschlagen. Schließlich seien Sozialwohnungen für schlechter verdienende Menschen gedacht und nicht für Gutverdienende.
Diese Berliner dürfen in Sozialwohnungen leben
Und diese Wohnungen sind knapp, die in Berlin bedürftige Bürger erhalten, die etwa einen Wohnberechtigungsschein (WBS) vorlegen. Diesen bekommt man, wenn bestimmte Einkommensgrenzen unterschritten werden. Bei Singles liegt sie zwischen 16.800 und 26.400 Euro/Jahr, bei Paaren zwischen 25.200 und 39.600 Euro/Jahr. Leben Kinder im Haushalt, erhöht sich die jährliche Einkommensgrenze pro Kind um 700 bis 1100 Euro.
Für den Bau und die Förderung von Sozialwohnungen geben Bund und Länder bis 2029 etwa 50 Milliarden Euro aus. Etwa 85.000 Sozialwohnungen gibt es in Berlin. Zu wenig: Etwa 1,1 Millionen Berliner Haushalte hätten aufgrund ihres Einkommens einen Anspruch auf eine solche Bleibe. Merkwürdig: Laut Senatsangaben haben aber nur um die 50.000 Haushalte einen gültigen WBS. Wer lebt also in den übrigen Sozialwohnungen?

Der Verdacht liegt nahe, dass Familien oder Einzelpersonen in den Wohnungen leben, die mittlerweile besser verdienen, weil sie einen besseren Job haben – und dank günstiger Miete auch in diesen Wohnungen bleiben. Keiner der Mieter in den Sozialwohnungen wird überprüft, ob ihre Einkommensbedingungen für den Bezug einer Sozialwohnung noch heute gültig sind.
Daher forderte der CDU-Abgeordnete Danny Freymark aus Lichtenberg, dass nach einigen Jahren die WBS-Mieter überprüft werden. Wird die Einkommensgrenze für die WBS-Berechtigung überschritten, sollen sie mehr Miete zahlen. „Ich will nicht, dass die Leute aus ihrer Wohnung fliegen, aber ich möchte, dass die Menschen eine marktübliche Miete zahlen“, sagte damals Freymark.
Extra-Miete für Berliner Sozialwohnungen – so sieht es aus
Also nichts anderes als eine Fehlbelegungsabgabe, die Berlin sogar schon einmal vor über 20 Jahre hatte. Da mussten Besserverdienende etwa 2,50 Euro pro Quadratmeter und Monat auf ihre Miete draufzahlen.
2002 wurde die Abgabe abgeschafft. „Der bürokratische Aufwand war zu groß“, sagt Martin Pallgen, Sprecher von Bausenator Christian Gaebler. Die Einkommensüberprüfung hatte damals rund 50 Prozent der gesamten Einnahmen verschlungen. Außerdem wollte man Gutverdienende aus sozial angespannten Stadtteilen nicht vertreiben.
Doch die Zeiten haben sich geändert. Im neuen Senat macht die CDU Druck wegen der Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe, die nun auch die Bundesbauministerin fordert.
In Berlin wird daran schon lange in der Behörde von Bausenator Gaebler gearbeitet. An einem Konzept, das laut der „Richtlinie des Senats einer Fehlbelegung in Sozialwohnungen entgegenwirken soll“, sagt Sprecher Pallgen dem KURIER. Wie und wann diese umgesetzt wird, ist noch unklar.




