Der 1. FC Union ist nicht mehr allein! Wie von Präsident Dirk Zingler (60) angekündigt, springen zwei Klubs den Eisernen zur Seite und legen ebenfalls Berufung gegen das DFB-Urteil im Skandalspiel von Köpenick ein. Ob es wirklich bei 2:0-Spielwertung für den VfL Bochum bleibt, entscheidet sich wohl frühestens in ein paar Wochen. Klar ist aber: Zwei weitere Klubs erhöhen den Druck auf den DFB!
Auf der Poststelle des DFB in Frankfurt am Main herrscht Hochbetrieb. Zunächst bestätigte der DFB, dass der 1. FC Union wie erwartet Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts eingelegt hat. Zwei Tage später wurde bekannt, dass die Eisernen nicht allein mit ihrer Sicht der Dinge stehen. Auch der FC St. Pauli, kommender Union-Gegner (Sonntag, 17.30 Uhr, DAZN), und Holstein Kiel schlossen sich den Köpenickern an.
DFB-Urteil pro Bochum: St. Pauli und Kiel unmittelbar betroffen
Zur Erinnerung: Das Sportgericht hatte das Ligaspiel des 1. FC Union gegen den VfL Bochum (1:1) nach einer mündlichen Verhandlung mit 0:2 gegen die Eisernen gewertet. Laut DFB sieht die Rechts- und Verfahrensordnung des Verbandes in Paragraf 26.2 eine Möglichkeit vor, dass sich auch Kiel und St. Pauli an dem Verfahren beteiligen können – unter der Voraussetzung, dass die Betroffenen ein „unmittelbares berechtigtes Interesse an der Entscheidung nachweisen“.
Das Interesse liegt auf der Hand: Beide Klubs befinden sich wie Union und Bochum im Tabellenkeller und sind durch das Urteil im Abstiegskampf unmittelbar betroffen.

Union wirft dem DFB vor, mit dem Urteil gegen seine eigene Rechtsordnung verstoßen zu haben. Das Spiel am 14. Dezember nach dem Feuerzeugwurf gegen VfL-Torwart Patrick Drewes fortzusetzen, habe im Ermessen von Schiedsrichter Martin Petersen gelegen. Drewes, der zuvor von einem aus dem Union-Block geworfenen Feuerzeug am Kopf getroffen wurde, setzte das Spiel jedoch nicht fort. Union-Präsident Zingler, der sowohl den DFB als auch Bochum scharf kritisierte, forderte ein Wiederholungsspiel.
1. FC Union: Neues Urteil des Skandalspiels erst im Februar
Ob es dazu kommt oder das Urteil Bestand hat, entscheidet nun das DFB-Bundesgericht, das zunächst die schriftlichen Begründungen der Vereine prüft und anschließend entscheidet, ob das Verfahren schriftlich oder mündlich durchgeführt wird. Eine Verhandlung dürfte frühestens im Laufe des Februars stattfinden.
Innerhalb des DFB ist das Bundesgericht die letzte Instanz. Eine darüber hinausgehende Berufung wäre nur vor dem Ständigen Neutralen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften möglich. ■