Das ist ein echter Tiefschlag für den 1. FC Union. Noch vor dem Bundesliga-Start am Sonnabend beim FC Heidenheim kassieren die Eisernen eine bittere Niederlage am Grünen Tisch. Das DFB-Sportgericht wertet nach dem Feuerzeugwurf gegen VfL-Torwart Patrick Drewes das Heimspiel gegen den VfL Bochum (es endete 1:1) zum 0:2 um. Damit verliert Union im Abstiegskampf einen wertvollen Punkt und hat nur noch 16 Zähler. Den Schock müssen jetzt alle erstmal verdauen.
Der VfL Bochum hatte zwar nach der Attacke gegen Torwart Drewes, der ausgewechselt werden musste, eingewilligt nach einer 28-minütigen Unterbrechung weiterzuspielen, legte danach aber einen Einspruch gegen die Spielwertung ein. Union kann wiederum jetzt nochmal vor dem DFB-Bundesgericht wegen des Urteils in Berufung gehen. Momentan ist noch nicht klar, ob es die Eisernen machen.

Richter: Keine Schmierenkomödie von Torwart Drewes
„Entscheidungen am Grünen Tisch sind immer das letzte Mittel, hier haben wir es aber mit Umständen zu tun, die uns kaum eine andere Möglichkeit gegeben haben“, sagte Stephan Oberholz als Vorsitzender des Sportgerichts nach der mündlichen Verhandlung: „Für eine besondere Schauspieleinlage von Herrn Drewes oder für ein Komplott oder eine Schmierenkomödie haben wir nicht die entsprechenden Anhaltspunkte bekommen.“
Die Partie war am 14. Dezember kurz vor Schluss für 28 Minuten unterbrochen, nachdem Drewes von einem aus dem Union-Block geworfenen Feuerzeug getroffen worden war und vom Feld musste. Das Spiel wurde nach dem Vorfall und der Unterbrechung durch Schiedsrichter Martin Petersen ohne Drewes fortgesetzt und beendet.

Drewes wurde im Krankenhaus untersucht
Da Bochum sein Auswechselkontingent bereits ausgeschöpft hatte, ging Angreifer Philipp Hofmann kurzzeitig ins Tor. Beide Teams passten danach den Ball lediglich hin und her, um die Begegnung zu beenden. VfL-Keeper Drewes wurde später im Krankenhaus untersucht. Ein Test auf Gehirnerschütterung sei unauffällig verlaufen, sagte damals ein VfL-Sprecher.
„Vorne links oben“ am Kopf sei er getroffen worden, sagte Drewes bei der dreistündigen Verhandlung im Saal Golden Goal auf dem DFB-Campus. „Das war schon ein Treffer, den ich wahrgenommen habe.“ Die Bochumer waren nach der Unterbrechung in der Partie nur unter Protest wieder auf den Platz gegangen.

Einspruch innerhalb einer Woche möglich
Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts kann beim Bundesgericht des Verbandes innerhalb einer Woche Einspruch eingelegt werden. Union hatte den Feuerzeugwerfer nach eigenen Angaben ermittelt, eine Anzeige erstattet und ein dreijähriges Stadionverbot ausgesprochen. Union-Sportchef Horst Heldt war zur Verhandlung mit angereist.
Die Eisernen wollen nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung über das weitere Vorgehen entscheiden, wie Christian Arbeit, Geschäftsführer Kommunikation des Clubs, danach ankündigte. Arbeit betonte aber: „Dieses Urteil widerspricht unserer Rechtsauffassung, dass das Spiel nach Entscheidung des Schiedsrichters ordnungsgemäß mit dem sportlichen Ergebnis von 1:1 beendet wurde und keine Umstände vorliegen, die eine Änderung des Ergebnisses durch das DFB-Sportgericht begründen könnten.“■