„Diese Partei ist gefährlich!“ Mit diesem Satz sorgt CDU-Politiker Paul Ziemiak bei „Markus Lanz“ für Alarmstimmung. Es geht um die AfD und um ein mögliches Parteiverbot. Doch ganz so eindeutig sehen das nicht alle in der ZDF-Talkrunde.
Ziemiak warnt eindringlich vor AfD-Gefahr
Ziemiak lässt keinen Zweifel an seiner Haltung. „Die AfD wird dazu führen, dass unsere Wirtschaft den Bach runtergeht“, warnt er. Und er legt nach: „Diese Partei ist gefährlich, nicht nur für unser Land, sondern für Europa.“ Für den CDU-Mann steht fest, dass von der AfD eine ernsthafte Bedrohung ausgehe.
Hintergrund der hitzigen Debatte ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Das Gericht hatte entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen darf. Zwar gebe es innerhalb der Partei Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Doch ob die AfD insgesamt verfassungsfeindliche Ziele verfolge, lasse sich derzeit nicht eindeutig feststellen.
Ziemiak reagiert darauf mit Sorge. „Ich habe die Sorge, wenn solche Urteile kommen, dass manche sich in ihrer Haltung bestätigt fühlen“, sagt er. Juristische Zurückhaltung dürfe nicht als politische Entwarnung missverstanden werden.

Doch im Studio stößt der CDU-Politiker auf ordentlich Gegenwind. Schriftsteller Harald Martenstein widerspricht offen und deutlich. „Ich will auch nicht, dass Heidi Reichinnek Kanzlerin wird, trotzdem bin ich weit davon entfernt, die Linkspartei zu verbieten“, sagt er.
Und Martenstein setzt noch einen drauf. Die ständige Gleichsetzung der AfD mit der NSDAP sei „historischer Unsinn“. Die politische Rechte gehöre seit Anbeginn zur Demokratie. Ein Parteiverbot könne zudem nach hinten losgehen – nämlich dann, wenn sich Wähler gedemütigt und ausgegrenzt fühlten.
Wie über ein Parteiverbot tatsächlich entschieden wird
Auch Journalistin Melanie Amann versucht, die Emotionen zu bremsen. Ein Parteiverbotsverfahren sei kein Akt politischer Willkür, sondern ein rechtsstaatlicher Prozess. „Es ist nicht eine gesellschaftliche Mehrheit, die eine lästige Minderheit loswerden will“, erklärt sie. Am Ende müssten Richter prüfen, ob eine Partei tatsächlich eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstelle.


