Was für ein Hammer-Urteil für die AfD: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Partei vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag entschieden. Die AfD hatte gegen die Einstufung durch das Bundesamt geklagt.
Verfassungsschutz stufte AfD als rechtsextremistisch ein
Hintergrund: Der Verfassungsschutz des Bundes hatte die AfD im vergangenen Jahr nach einer mehrjährigen Prüfung als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der Verdacht, dass die Partei Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet, teilte der Inlandsgeheimdienst damals mit.
Doch die AfD ging dagegen vor, reichte Klage und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln ein. Das Ziel: Dem Bundesamt für Verfassungsschutz sollte gerichtlich untersagt werden, dass die Partei als rechtsextremistisch geführt wird oder so eingeordnet und behandelt wird. Der Verfassungsschutz gab daraufhin zunächst eine sogenannte Stillhalte-Zusage ab. Das bedeutete, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnete.

Nun urteilte das Verwaltungsgericht zum Thema. Nach Auffassung des Gerichts liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass in der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde sie dadurch „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“.
Verfassungsschutz muss Hauptverfahren abwarten
Doch das Urteil bekommt den Zusatz „vorerst“. Denn: Neben dem Eilverfahren gibt es ein Verfahren in der Hauptsache. Der Rechtsstreit um die Frage, ob die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden darf, kann sich also noch lange hinziehen. Mit der Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistisch muss die Bundesbehörde nun den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung müsse das Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst unterlassen, heißt es.
Wenn sich die Hinweise verdichten, dass extremistische Ziele verfolgt werden, kann der Verfassungsschutz eine Organisation zum Verdachtsfall hochstufen. Die Behörde stuft eine Gruppe so ein und darf das auch öffentlich machen, wenn es plausible Anzeichen („tatsächliche Anhaltspunkte“) gibt, dass sie tatsächlich gegen die demokratische Grundordnung arbeitet.
Öffentlich kann eine solche Einstufung die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der Organisation schwächen. Bei Organisationen, die als Verdachtsfall geführt werden, dürfen auch verdeckte nachrichtendienstliche Methoden zur weiteren Informationsgewinnung zum Einsatz kommen. Mitglieder der Gruppierung können etwa bei Treffen observiert werden.

Das würde die Einstufung für die AfD bedeuten
Diese höchste Stufe, um die es jetzt bei der AfD ging, bedeutet: Die Organisation verfolgt nach Einschätzung des Verfassungsschutzes nachweislich extremistische Ziele. Die Behörde kommt in diesem Fall zu dem Schluss, dass genügend Belege vorliegen, um zu untermauern, dass die Gruppierung aktiv die Demokratie bekämpft. Gruppen mit diesem Etikett gelten offiziell als extremistisch und tauchen namentlich im Verfassungsschutzbericht auf. Hier setzt die Behörde ihre gesamte Palette an nachrichtendienstlichen Mitteln zur Beobachtung ein.






