Hammer-Urteil

Gericht entscheidet: AfD vorerst nicht gesichert rechtsextrem

Die AfD hatte gegen die Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz geklagt. Nun hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.

Author - Florian Thalmann
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Das Logo der AfD steht auf einem Schlüsselband der AfD bei dem Landesparteitag der Berliner AfD.
Das Logo der AfD steht auf einem Schlüsselband der AfD bei dem Landesparteitag der Berliner AfD.Carsten Koall/dpa

Was für ein Hammer-Urteil für die AfD: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Partei vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag entschieden. Die AfD hatte gegen die Einstufung durch das Bundesamt geklagt.

Verfassungsschutz stufte AfD als rechtsextremistisch ein

Hintergrund: Der Verfassungsschutz des Bundes hatte die AfD im vergangenen Jahr nach einer mehrjährigen Prüfung als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der Verdacht, dass die Partei Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet, teilte der Inlandsgeheimdienst damals mit.

Doch die AfD ging dagegen vor, reichte Klage und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln ein. Das Ziel: Dem Bundesamt für Verfassungsschutz sollte gerichtlich untersagt werden, dass die Partei als rechtsextremistisch geführt wird oder so eingeordnet und behandelt wird. Der Verfassungsschutz gab daraufhin zunächst eine sogenannte Stillhalte-Zusage ab. Das bedeutete, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnete.

Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel dürfte sich über das Urteil freuen. Die Partei darf vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden.
Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel dürfte sich über das Urteil freuen. Die Partei darf vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden.Mike Schmidt/imago

Nun urteilte das Verwaltungsgericht zum Thema. Nach Auffassung des Gerichts liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass in der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde sie dadurch „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“.

Verfassungsschutz muss Hauptverfahren abwarten

Doch das Urteil bekommt den Zusatz „vorerst“. Denn: Neben dem Eilverfahren gibt es ein Verfahren in der Hauptsache. Der Rechtsstreit um die Frage, ob die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden darf, kann sich also noch lange hinziehen. Mit der Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistisch muss die Bundesbehörde nun den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung müsse das Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst unterlassen, heißt es.

Wenn sich die Hinweise verdichten, dass extremistische Ziele verfolgt werden, kann der Verfassungsschutz eine Organisation zum Verdachtsfall hochstufen. Die Behörde stuft eine Gruppe so ein und darf das auch öffentlich machen, wenn es plausible Anzeichen („tatsächliche Anhaltspunkte“) gibt, dass sie tatsächlich gegen die demokratische Grundordnung arbeitet.

Öffentlich kann eine solche Einstufung die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der Organisation schwächen. Bei Organisationen, die als Verdachtsfall geführt werden, dürfen auch verdeckte nachrichtendienstliche Methoden zur weiteren Informationsgewinnung zum Einsatz kommen. Mitglieder der Gruppierung können etwa bei Treffen observiert werden.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss sich bis zur Einstufung der AfD noch etwas gedulden.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss sich bis zur Einstufung der AfD noch etwas gedulden.Oliver Berg/dpa

Das würde die Einstufung für die AfD bedeuten

Diese höchste Stufe, um die es jetzt bei der AfD ging, bedeutet: Die Organisation verfolgt nach Einschätzung des Verfassungsschutzes nachweislich extremistische Ziele. Die Behörde kommt in diesem Fall zu dem Schluss, dass genügend Belege vorliegen, um zu untermauern, dass die Gruppierung aktiv die Demokratie bekämpft. Gruppen mit diesem Etikett gelten offiziell als extremistisch und tauchen namentlich im Verfassungsschutzbericht auf. Hier setzt die Behörde ihre gesamte Palette an nachrichtendienstlichen Mitteln zur Beobachtung ein.

Was bedeutet das Urteil für das Verbot der AfD?

Behörden, Parteien oder Vereine distanzieren sich in der Regel, Fördergelder können entzogen, Beamtenkarrieren gefährdet sein. Das ist nun nicht geschehen. Mit einem möglichen Verbot der Partei hat der aktuelle Vorgang aber nichts zu tun. Die politische Debatte hätte allerdings Fahrt aufgenommen, wenn das Gericht den Eilantrag der Partei zurückgewiesen hätte. Über ein Parteiverbot kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Einen entsprechenden Antrag können entweder der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. (mit dpa)