
Für die AfD in Berlin hat die Party nach der Bundestagswahl weitreichende Folgen. Die Rechtspopulisten handelten sich bösen Ärger mit der Vermieterin ihrer Bundesgeschäftsstelle ein, die eine Räumungsklage einreichte. Nun entschied das Gericht.
AfD braucht neue Mieträume
Nach dem Urteil des Berliner Landgerichts muss die AfD ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin im Herbst 2026 räumen und damit früher, als es der Mietvertrag vorsah. Mit der Wahlparty nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes habe die Partei gegen Vorgaben verstoßen, entschied das Gericht.
Eine fristlose Kündigung rechtfertige dies allerdings nicht, befand der Richter Burkhard Niebisch. Die Klage des Vermieters auf eine noch frühere Räumung wies das Gericht ab, weil dieser die Partei zuvor nicht abgemahnt hatte. Die Mietverträge laufen eigentlich bis Ende 2027.
Mit dem Urteil hat sich die AfD teils erfolgreich gegen eine entsprechende Räumungsklage gewehrt. Gegen das Urteil kann Berufung beim Berliner Kammergericht, der nächsthöheren Instanz, eingelegt werden.
AfD fragte nicht um Erlaubnis für Wahlparty
Hintergrund des Streits ist die AfD-Wahlparty nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes in Reinickendorf. Aus Sicht des Vermieters verstieß die Partei damit gegen Vorgaben. Denn die Rechtspopulisten hatten laut Klage die Fassade des Gebäudes unter anderem mit dem Parteilogo bestrahlt. Außerdem sei der Zugang zum Gebäude stundenlang von der Polizei gesperrt worden, sodass andere Mieter das Haus nicht mehr hätten betreten können.