Die Weihnachtsmärkte sind eröffnet, man bummelt durch den Lichterglanz, kauft kleine Geschenke, genießt Gebäck und Glühwein. Die Tasse wäre eigentlich ein nettes Souvenir ... Kann man die einfach mitnehmen, schließlich hat man dafür viel Pfand bezahlt? Und wie ist es mit Umtausch an den Weihnachtständen, geht das auch ohne Kassenzettel? Antworten auch die wichtigsten Rechts-Fragen rund um den Weihnachtsmarkt.
Habe ich ein Rückgaberecht auf dem Weihnachtsmarkt?
Beim Bummel vorbei an all den Ständen mit Holzschnitzereien und Engelsfiguren aber auch Hausschuhen, Textilien und sogar Haushaltssachen lässt man sich vielleicht dazu verleiten, etwas zu kaufen, das man eigentlich gar nicht braucht oder das einem nach dem Kauf nicht mehr gefällt. Will man das Gekaufte wieder zurückgeben oder umtauschen, ist man allerdings auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Denn ein Recht darauf haben Käuferinnen und Käufer nicht, sagt Rechtsanwältin Gudrun Winkelmann, Mitglied im Deutschen Anwaltverein.
Und was, wenn das Gekaufte kaputtgeht? Weist ein Produkt innerhalb von zwölf Monaten ab Kaufdatum einen Mangel auf, können Käuferinnen und Käufer ihre Gewährleistungsansprüche geltend machen und Nachbesserung verlangen – entweder durch Reparatur oder Umtausch.
Es gab keinen Kassenzettel, kann ich trotzdem umtauschen?
Das wird schwierig. Wenn kein Kassenbon vorliege, ließen sich defekte Sachen etwa nur dann reklamieren, wenn ganz klar sei, dass niemand anders identische Dinge anbietet, so die Anwältin. Sie rät, sich beim Kauf auf dem Weihnachtsmarkt grundsätzlich eine Quittung ausstellen zu lassen. Dann kann man im Falle eines Mangels oder gewünschten Umtauschs nachweisen, dass ein Produkt beim jeweiligen Händler gekauft wurde.
Darf ich die Glühweintasse, für die ich Pfand gezahlt habe, einfach mit nach Hause nehmen?
Auf Weihnachtsmärkten wird meist ein hohes Pfand für die Glühwein-Tassen verlangt. 4 oder 5 Euro, das entspricht doch dem Wert der Tasse, denkt man sich, da kann man die doch einfach mitnehmen, oder? Nein! Das ist Diebstahl – „auch wenn Pfand bezahlt wurde“, sagt Rechtsanwältin Winkelmann. Denn mit der Vereinbarung eines Pfands wollen Händlerinnen und Händler sicherstellen, dass die Tasse tatsächlich zurückkehrt – sonst stünden Sie am Ende womöglich ohne Tassen da. „Wenn man die Tasse mitnehmen will, muss man am Stand fragen und häufig noch etwas mehr bezahlen“, so Winkelmann. Es gibt auch Stände, die die Tassen ausdrücklich als Souvenir verkaufen.
Currywurstsoße auf die Jacke bekommen: Welche Versicherung zahlt?
Im dichten Gedränge eines Weihnachtsmarkts kann es durchaus passieren, dass versehentlich Glühwein, Currywurstsoße oder Zuckerwatte dort landet, wo sie niemand haben möchte: auf der Handtasche oder einem Jackenärmel. Fügt jemand Drittes Ihnen auf diese Weise Schaden zu, kommt dessen Privathaftpflichtversicherung für die finanziellen Folgen auf.
„Besitzt die Person keine Privathaftpflichtversicherung, muss sie den Schaden aus eigener Tasche zahlen“, sagt Julia Alice Böhne vom Bund der Versicherten. Kann sie das nicht leisten, kann auch Ihre eigene Privathaftpflichtversicherung einspringen - sofern diese eine sogenannte Forderungsausfalldeckung einschließt.
Im Gedränge bestohlen! Welche Versicherung kommt dafür auf?

Nutzt ein Taschendieb das dichte Gedränge eines Weihnachtsmarkts aus, um Ihnen unbemerkt Geld oder Wertgegenstände aus der Jacke oder Tasche zu stehlen, so handelt es sich um einen einfachen Diebstahl. Und dieser ist meist nicht über die Hausratversicherung abgesichert. Mit einer Entschädigung des Versicherers ist Expertin Böhne zufolge daher nicht zu rechnen. Anders sieht es aus, wenn Ihnen die Tasche gewaltsam entrissen wird. Denn bei Raub wiederum greift der Versicherungsschutz der Hausratversicherung. ■