Entsorgen Sie auch gern Lebensmittelreste und Co. über die Biotonne? Dann sollten Sie ab Mai besonders vorsichtig sein. Der Grund: Neue Regeln für die Biomülltrennung treten in Kraft. Und das bedeutet: Wer einen Fehler macht, muss sich unter Umständen auf richtig hohe Bußgelder einstellen! Bis zu 2500 Euro kann es kosten, wenn Sie den falschen Abfall in die Biotonne einsortieren. Aber: Was darf in die Biotonne … und was ist ab Mai verboten? Wir verraten es, damit Sie nach der Umstellung auf die neuen Regeln keine teuren Fehler machen!
Neue Regeln ab Mai: Wer DAS im Biomüll entsorgt, zahlt hohe Strafen!
Schon seit Anfang des Jahres gelten neue Regeln für den Restmüll – und nun werden auch die Regeln für die Mülltrennung beim Biomüll verschärft. Ab 1. Mai müssen sich alle, die gern die Biotonne für die Entsorgung diverser Dinge nutzen, auf Veränderungen einstellen. Veränderungen, die, wenn man sie nicht beachtet, richtig teuer werden können! Bei besonders schweren Verstößen muss mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro gerechnet werden.
Der Grund für die neuen Regeln sind die sogenannten Störstoffe. Unter diesem Begriff werden Fremdstoffe zusammengefasst, die gern mal in der Biotonne landen, dort aber eigentlich nichts zu suchen haben. Dazu zählen jegliche Form von Kunststoff, bestimmte Papiersorten, aber auch Zigarettenkippen und Hundekot. Es sind Dinge, die verhindern, dass aus dem Müll Kompost hergestellt werden kann, weil sie zu langsam verrotten. Müll, in dem zu viele solcher Störstoffe enthalten sind, muss verbrannt werden.
Was passiert, wenn in der Biotonne der falsche Müll ist?
Ab dem 1. Mai gilt deshalb eine Neuerung: Im Bioabfall sind laut der dann geltenden Novelle zur Bioabfallverordnung nur 1 Prozent Störstoffe erlaubt. Die Müllwerker müssen streng kontrollieren, dass diese Regel eingehalten wird. Die Folge: Wird bei der Abholung festgestellt, dass zu viele Störstoffe enthalten sind, dann wird der Müll nicht mitgenommen. Die Tonne wird dann mit einem Aufkleber gekennzeichnet. Allerdings kann es auch passieren, dass bei besonders schweren Verstößen Bußgelder verhängt werden.

Wer glaubt, dass es genügt, verbotenen Müll unten in der Tonne zu verstecken: Laut Berichten gibt es spezielle Detektoren, die Plastik oder Metall aufspüren können, die dann stichprobenartig zum Einsatz kommen. Aber: Was darf in die Biotonne – und was nicht? Dafür gibt es feste Regeln vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Wir haben die komplette Liste – und verraten, welche Dinge Sie auf keinen Fall in die Biotonne werfen sollten. Wichtig ist: Bei vielen Dingen gibt es Varianten, die biologisch abbaubar sind. Doch auch diese sind verboten! Dazu gehören auch spezielle Abfallbeutel für den Biomüll. Sie sind zwar biologisch abbaubar, aber eben zu langsam.
Was gehört nicht in die Biotonne? Diese Dinge sind verboten!
- Asche
- Blumen- und Pflanztöpfe aus Kunststoff
- Draht (zum Beispiel Blumenbindedraht)
- Einweggeschirr und -besteck aus Kunststoff
- Exkremente von Tieren (zum Beispiel Hundekot)
- Glas
- Geschenkband
- Gummiartikel
- Holzreste, behandelt
- Hygieneartikel (Tampons, Binden)
- Kaffeekapseln aus Aluminium oder Kunststoff
- Kehricht
- Keramik
- Porzellan
- Kerzenreste
- mineralisches Kleintierstreu (z.B. Vogelsand)
- Kohlepapier
- Lederreste
- Medikamente
- Möbelholz
- Papier, Pappe, Papierhandtücher, Papiertaschentücher, Servietten
- Plastiktüten
- Trage- und Einkaufstaschen aus Kunststoff
- Putzlappen und -tücher
- Ruß
- schadstoffhaltige Abfälle,Problemabfälle
- Spanplattenholz
- Staubsaugerbeutel und deren Inhalt
- Tapeten
- Teppichböden
- Textilien
- Ton, Keramik, Glas, Metall
- Verbandmaterial
- Verpackungen, zum Beispiel aus Kunststoff
- Aluminium, Glas, Metall, Verbundverpackungen
- Watte, Wattestäbchen Windeln
Es gibt auch Dinge, die toleriert werden. Hierzu gehören unter anderem Bioabfalltüten aus unbehandeltem Papier, Gartenabfälle wie Rasenschnitt, Laub und Nadeln, Kaffeesatz und Tee, Kaffeefilter und Teebeutel (sie müssen zerreißbar sein), Eierschalen, Nussschalen und Speisereste. Auch Zeitungspapier ist zulässig, es darf aber kein Hochglanzpapier sein. Außerdem dürfen Topf- und Schnittblumen im Biomüll entsorgt werden. Es muss aber darauf geachtet werden, dass sowohl Plastiktöpfe als auch Blumendraht vorher entfernt werden. ■