Sie schmeißt hin

Juristin Brosius-Gersdorf: Keine Kandidatur für Verfassungsgericht

Die Haltung der Juristin zu den Themen Abtreibung und Kopftuchverbot kam bei CDU und CSU nicht gut an. Jetzt zog sie die Konsequenzen.

Author - Berliner KURIER
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Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf will nicht mehr für das Bundesverfassungsgericht kandidieren.
Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf will nicht mehr für das Bundesverfassungsgericht kandidieren.Britta Pedersen/dpa

Nun also doch nicht. Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf will nicht mehr Richterin am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe werden. Teile der Unionsfraktion im Bundestag hätten bei einer Wahl womöglich gegen die von der SPD vorgeschlagene Professorin gestimmt. Dem kommt sie nun zuvor und wirft die Brocken hin.

Sie stehe „für die Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zur Verfügung“, schrieb sie am Donnerstag in einer Erklärung, die der Nachrichtenagentur AFP vorlag. „Mir wurde aus der CDU/CSU-Fraktion – öffentlich und nichtöffentlich – in den letzten Wochen und Tagen sehr deutlich signalisiert, dass meine Wahl ausgeschlossen ist.“

CDU und CSU lehnten Brosius-Gersdorf ab

„Teile der CDU/CSU-Fraktion lehnen meine Wahl kategorisch ab“, heißt es in der Erklärung weiter. Es drohe zudem ein „Aufschnüren des ‚Gesamtpakets‘ für die Richterwahl, was die beiden anderen Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht gefährdet, die ich schützen möchte“. Brosius-Gersdorf fügte hinzu: „Auch muss verhindert werden, dass sich der Koalitionsstreit wegen der Richterwahl zuspitzt und eine Entwicklung in Gang gesetzt wird, deren Auswirkungen auf die Demokratie nicht absehbar sind.“

Die Rechtswissenschaftlerin betonte, dass die SPD-Bundestagsfraktion „bis zuletzt“ an ihr festgehalten habe. „Sie stand uneingeschränkt vor und hinter mir.“ Auch von den Fraktionen der Grünen und der Linkspartei habe sie „großen Zuspruch und Rückendeckung“ erhalten.

Die Besetzung von drei Richterstellen am Bundesverfassungsgericht war am 11. Juli im Bundestag gescheitert, weil die Unionsfraktion die zuvor in der Koalition vereinbarte Zustimmung zur Wahl der von der SPD aufgestellten Brosius-Gersdorf verweigerte. Die Abstimmungen wurden daraufhin abgesetzt.

Die Union begründete ihre Kritik unter anderem mit der Haltung der Juristin zu den Themen Abtreibung und Kopftuchverbot. (mit AFP)