Pläne der Gesundheitsministerin

Pflegereform: Kinder sollen für Kosten ihrer Eltern früher aufkommen

Kinder müssen bald tiefer in die eigene Tasche greifen, sollte bei der Pflegereform eine Einkommensgrenze abgeschafft werden. Die Folgen wären dramatisch.

Author - Sebastian Krause
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Die Pflegereform der Bundesregierung sieht unter anderem vor, dass Kinder stärker zur Kasse gebeten werden.
Die Pflegereform der Bundesregierung sieht unter anderem vor, dass Kinder stärker zur Kasse gebeten werden.Mascha Brichta/dpa-tmn

Müssen Kinder künftig tiefer in die eigene Tasche greifen, wenn Mama und Papa pflegebedürftig sind? Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, dann ja.

Nina Warken will Freigrenze für Kinder kippen

Grund ist die geplante Pflegereform von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Der Entwurf sieht unter anderem vor, die seit 2020 bestehende Grenze von 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen bei Kindern von Pflegebedürftigen zu streichen. Warkens Plänen zufolge könnten dann auch Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern herangezogen werden, die jährlich weniger als 100.000 Euro verdienen.

Mittelschicht könnte stärker belastet werden

Heißt: Die Reform könnte die Pflegekosten vom Staat teils zurück in die Familien verlagern – mit erheblichen Folgen für die Mittelschicht. Dagegen regt sich großer Widerstand. Eine scharfe Kritikerin ist die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU).

Katrin Staffler (CSU), Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, spricht sich klar dafür aus, die 100.000-Euro-Freigrenze für Kinder zu behalten.
Katrin Staffler (CSU), Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, spricht sich klar dafür aus, die 100.000-Euro-Freigrenze für Kinder zu behalten.Pia Bayer/dpa

Sie spricht sich klar dafür aus, dass das Vermögen von Kindern unter der Einkommensgrenze unangetastet bleibt. „Menschen, die weniger als die festgelegte Einkommensgrenze verdienen, sollten nicht zusätzlich über ihr Vermögen herangezogen werden“, sagt sie dem KURIER.

Pflegeversicherung kostet 70 Milliarden Euro pro Jahr

„Wer Rücklagen für die eigene Altersvorsorge, den Erwerb von Wohneigentum oder die Ausbildung der eigenen Kinder geschaffen hat, muss darauf vertrauen können, dass diese Vorsorge sicher ist“, so Staffler weiter.

Angehörige dürfen nicht ihre Gesundheit, ihre berufliche Situation oder finanzielle Sicherheit gefährden, weil sie einen Elternteil pflegen.

Katrin Staffler, Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung

Grundsätzlich ist sie aber für eine Reform der Pflegeversicherung, die ein Volumen von rund 70 Milliarden Euro jährlich habe. Denn ohne Veränderungen könnte das Defizit in den kommenden beiden Jahren auf rund 20 Milliarden Euro steigen. „Wir haben also dringenden Handlungsbedarf. Zudem passt der undurchsichtige Leistungsdschungel nicht mehr in die Zeit. Deshalb brauchen wir eine grundlegende und umfassende Reform“, sagt Staffler.

So hoch sind die Kosten für einen Heimplatz bundesweit

Der ehemalige Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) hatte das Angehörigenentlastungsgesetz damit begründet, dass Pflegebedürftigkeit emotional und organisatorisch belastend sei und Angehörige wenigstens vor unkalkulierbaren Risiken geschützt werden müssten. Zuletzt mussten Betroffene im Bundesschnitt für einen Heimplatz im ersten Jahr 3.245 Euro im Monat aus eigener Tasche zahlen. In Berlin liegt der durchschnittliche Eigenanteil bei 3.227 Euro monatlich, in Brandenburg bei 3.017 Euro.

Für den Pflegewissenschaftler Johannes Gräske von der Alice-Salomon-Hochschule in Berlin wären die Folgen eines Aus der Freigrenze für Kinder dramatisch – und sozial ungerecht. „Bislang wurden ausschließlich Kinder mit einem Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro überhaupt geprüft. Mit dem neuen Vorhaben wäre eine breite Mittelschicht betroffen, statt wie bisher nur Besserverdienende“, sagt er dem KURIER.

Frauen wären von der Regel besonders hart betroffen

Nach den Plänen von Warken wären überproportional Frauen betroffen, die ohnehin schon einen großen Teil unentgeltlicher Pflege der Angehörigen leisten und „nun zusätzlich finanziell haften könnten“, so Gräske. Das wäre „eine doppelte Belastung an genau der Stelle, an der der Sozialstaat eigentlich entlasten müsste“. Auch Staffler findet: „Hier müssen wir unterstützen, wo wir können. Angehörige dürfen nicht ihre Gesundheit, ihre berufliche Situation oder finanzielle Sicherheit gefährden, weil sie einen Elternteil pflegen.“

Pflegewissenschaftler Prof. Dr. Johannes Gräske arbeitet an der Alice-Salomon-Hochschule Berlin.
Pflegewissenschaftler Prof. Dr. Johannes Gräske arbeitet an der Alice-Salomon-Hochschule Berlin.ASH Berlin / David von Becker

Hinzukommt: Der Eigenanteil unterscheidet sich regional erheblich. Dadurch hängt die finanzielle Last stark vom Wohnort der Eltern ab – und weniger von den finanziellen Leistungen der Kinder. „Das sind keine Nebenwirkungen, sondern strukturelle Verteilungsfehler“, findet der Pflegewissenschaftler. „Eine Rücknahme dieser Grenze bedeutet eine Rückverlagerung von solidarischer Risikoteilung auf private Haftung – das konterkariert das Versicherungsprinzip an seiner Wurzel.“

Pläne könnten Menschen in die Armutsfalle führen

Für den Landesverband Berlin-Brandenburg im Sozialverband Deutschland (SoVD) könnten die Pläne auch dazu führen, dass immer mehr Menschen in die Armutsfalle rutschen. „Wenn zusätzlich Kinder künftig wieder früher in Anspruch genommen würden, träfe das Haushalte, die selbst hohe laufende Kosten tragen“, sagt Armin Dötsch, Sprecher des SoVD Berlin-Brandenburg, dem KURIER.

Wenn zusätzlich Kinder künftig wieder früher in Anspruch genommen würden, träfe das Haushalte, die selbst hohe laufende Kosten tragen.

Armin Dötsch, Landesverband Berlin-Brandenburg im SoVD Deutschland

Auch könnte das Gesetz dazu führen, dass notwendige stationäre Pflege hinausgezögert wird – aus Angst vor finanziellen Risiken. Laut Dötsch würden in Berlin und Brandenburg mehr als 86 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Das Zögern hätte erhebliche Folgen für die Gesundheit und würde Beteiligte noch mehr belasten. „Der SoVD warnt schon jetzt davor, pflegende Angehörige weiter unter Druck zu setzen“, sagt Dötsch.

Mehr als 200.000 Berliner erhalten bereits Leistungen

Besonders stark betroffen wären erwachsene Kinder, wenn sie ein mittleres Einkommen knapp oberhalb der neuen Schwelle, bereits eigene Kinder, hohe Wohnkosten oder schwankendes Einkommen haben. In Berlin engen vor allem hohe Wohnkosten finanzielle Spielräume ein, während es in Brandenburg der strukturelle Wandel ist.

Laut SoVD-Angaben wäre die Zahl der Betroffenen in beiden Bundesländern gewaltig. 2023 erhielten rund 212.000 Berliner sowie mehr als 214.000 Brandenburger Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz.

Zweifel an der Wirksamkeit von Warkens Plänen

Pflegewissenschaftler Gräske sieht in den Reformplänen von Warken große Zweifel an der Wirksamkeit. Es gehe nur darum, Ausgaben zu begrenzen und Verantwortung abzuschieben. Stattdessen würden Themen wie Personalbedarf, Tarifentwicklung oder demografische Entwicklung unberührt bleiben.

Armin Dötsch ist Sprecher des Landesverbands Berlin-Brandenburg im Sozialverband Deutschland und kritisiert die Reformpläne von Nina Warken scharf.
Armin Dötsch ist Sprecher des Landesverbands Berlin-Brandenburg im Sozialverband Deutschland und kritisiert die Reformpläne von Nina Warken scharf.Wolfgang Borrs

„Eine seriöse Reform müsste zuerst fragen, ob eine Maßnahme die Versorgung tatsächlich verbessert oder nur Kosten und Risiken in einen anderen Topf verschiebt. Bei der Elternunterhalt-Grenze überwiegt für mich klar Letzteres: kommunale Entlastung um den Preis sozialer Ungerechtigkeit, ohne dass das strukturelle Finanzierungsproblem der Pflege gelöst wird“, sagt Gräske.

Krankenkasse nimmt den Bund stärker in die Pflicht

Der SoVD fordert neben dem Bestehen der 100.000-Euro-Grenze zudem, dass Investitionskosten stärker öffentlich getragen werden und die Finanzierungsbasis der Pflege breiter und gerechter aufgestellt wird.

Eine Rücknahme dieser Grenze bedeutet eine Rückverlagerung von solidarischer Risikoteilung auf private Haftung – das konterkariert das Versicherungsprinzip an seiner Wurzel.

Johannes Gräske, Pflegewissenschaftler

Die Krankenkasse Barmer plädiert außerdem dafür, dass der Bund seine Schulden begleiche und die Länder vollständig die Investitionskosten für die Infrastruktur der Pflegeheime sowie die Ausbildungskosten der Pflegekräfte übernähmen. Der Bund müsse allein für die Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige bis zu sieben Milliarden Euro jährlich aufwenden. Diese Leistungen gehörten vollständig aus Steuermitteln finanziert und nicht über Versichertengelder. Zudem sei es ein Fehler, dass der Bund auch 2028 den Bundeszuschuss für die soziale Pflegeversicherung aussetzen wolle.

Deutscher Landkreistag begrüßt Warkens Pläne

„Erfolgreich ist die Reform dann, wenn Menschen sich darauf verlassen können, auch mit Pflegebedarf gut leben zu können“, sagt die Pflegebevollmächtigte Katrin Staffler. „Die Menschen sollen nicht in Strukturen gepresst werden, sondern die Strukturen sollen sie dabei unterstützen, dass sie nach ihren eigenen Vorstellungen leben können.“

Der Deutsche Landkreistag begrüßt indes die Pläne, mehr Kinder für die Pflegeheimkosten ihrer Eltern heranzuziehen. Im Grunde sei es überfällig, die Schonbeträge zu senken, sagt Achim Brötel (CDU), Präsident des Deutschen Landkreistages, der „Rheinischen Post“. Die bisherige Grenze sei eindeutig zu hoch.

Senkung der Einkommensgrenze wäre gerecht

Zur Begründung sagt Brötel: „Der Sozialstaat muss denen helfen, die sich nicht selbst helfen können.“ Es gebe aber keine sachliche Begründung dafür, privates Vermögen und damit letztlich Erwartungen von Erben auf Kosten der Allgemeinheit zu schonen. „Wir können uns das einfach nicht mehr leisten“, sagt er. Ein Absenken der Einkommensgrenze wäre nicht nur gerecht, sie würde auch die kommunalen Sozialhilfeträger entlasten.

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