Die Initiative Berlin 2020 klimaneutral sammelte Unterschriften und brachte das Anliegen nun zur Abstimmung.
Die Initiative Berlin 2020 klimaneutral sammelte Unterschriften und brachte das Anliegen nun zur Abstimmung. Volkmar Otto

Die Wahl zum Abgeordnetenhaus ist durch. Und während sich Wahlsieger Kai Wegner und seine CDU mit der klar abgestraften, aber parlamentarisch nicht abgewählten rot-grün-roten Koalition um den Regierungsauftrag streiten, steht den Berlinern schon die nächste richtiungsweisende Abstimmung ins Haus: Am 26. März dürfen die Wahlberechtigten über den „Volksentscheid Berlin 2030“ entscheiden. Die Briefwahl-Unterlagen können nun beantragt werden.

Volksentscheid „Berlin 2030 klimaneutral“ steht an

Dem Volksentscheid ging ein Volksbegehren voraus, bei dem die Initiative „Berlin 2030 klimaneutral“ mehr als 176.000 Unterschriften sammelte. Ihr Anliegen ist es, das Land Berlin per Gesetzentwurf dazu zu verpflichten, bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu werden. Duie Gesetzesänderung betrifft zum einen Formulierungen – so sollen aus „Klimaschutzzielen“ „Klimaschutzverpflichtungen“ werden.

Zentral sind aber Inhalte: So sollen die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2025 um 70 Prozent und bis zum Jahr 2030 um 95 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. Sollten dadurch auf Mieterinnen und Mieter höhere Kosten bei der Nettowarmmiete zukommen, sollten diese aus dem Landeshaushalt übernommen werden. So steht es auch auf dem Stimmzettel für den Volksentscheid 26. März 2023. 

Volksentscheid „Berlin 2030 klimaneutral“ nicht zusammen mit der Abgeordnetenhauswahl

Die Organisatoren hatten eigentlich gehofft, dass der Volksentscheid zusammen mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus fällt, um die Aufmerksamkeit für ihr Anliegen zu erhöhen. Innensenatorin Iris Spranger kam dem aber nicht nach und verwies über ihren Sprecher auf den ohnehin schon großen organisatorischen Aufwand, den die Abgeordnetenhauswahl mit sich brachte. Die Initiative witterte Sabotage am Volksentscheid, konnte die Entscheidung aber nicht mehr drehen. 

Eigentlich hatten die Organisatoren gehofft, den Volksentscheid zusammen mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus laufen zu lassen. Daraus wurde nichts.
Eigentlich hatten die Organisatoren gehofft, den Volksentscheid zusammen mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus laufen zu lassen. Daraus wurde nichts. dpa/Lena Lachnit

Nun kommt es am 26. März zur Abstimmung, bei der es darum geht, den vom Senat abgelehnten Gesetzentwurf zum Gesetz zu machen – völlig unabhängig davon, wie das Ringen um den Regierungsauftrag nach der Abgeordnetenhauswahl ausgeht.

Volksentscheid „Berlin 2030 klimaneutral“: 600.000 Stimmen notwendig

Dafür muss sich allerdings nicht nur eine einfache Mehrheit finden, sondern auch ein Quorum von 25 Prozent muss erfüllt sein. Heißt: Mindestens 600.000 Wahlberechtigte müssen diesem Volksentscheid zustimmen. Abstimmungsberechtigt sind alle Berlinerinnen und Berliner ab 18 Jahren, die eine deutsche Staatsbürgerschaft haben. Wie bei der Abgeordnetenhauswahl fallen durch die Staatsbürgerschafts-Begrenzung zahlreiche Bewohner dieser Stadt durchs Raster.

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Am Mittwoch hat die Zustellung der Abstimmungsbenachrichtigungen in Berlin begonnen. Gleichzeitig kann auch online ein Wahlschein für den Volksentscheid beantragt werden, falls man schon weiß, dass man am Abstimmungstag verhindert sein wird.