Nach Berlin-Wahl: Bürgermeister und Stadträte trotz Abwahl weiter im Amt! DIESE Lösung soll jetzt Verhältnisse wie in der DDR verhindern
Ein neues Gesetz soll die verfahrene Situation auflösen, wird im Abgeordnetenhaus angestrebt!

Völlig absurde Situation in Berlin Bezirksämtern: Die 2021 ins Amt berufenen Bürgermeister und Stadträte können auf das Beamtenrecht pochen und fünf Jahre im Amt bleiben, obwohl einige von ihnen gerade in der Berliner Wiederholungswahl abgewählt wurden. Doch nun hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass es unhaltbar ist, wenn neu gewählte Bürgermeister und Stadträte ihr Amt nicht antreten können. Die Fraktionen im Abgeordnetenhaus haben sich nun offenbar auf eine Lösung verständigt, um Verhältnisse wie in der DDR zu verhindern.
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In den zwölf Berliner Bezirksämtern könnte es nach der Wiederholungswahl personelle Veränderungen geben, obwohl die zwölf Bürgermeister und 60 Stadträte unabhängig vom Wahlergebnis bis 2026 weiteramtieren könnten. Denn zwischen den Fraktionen im Abgeordnetenhaus herrscht laut Berliner Morgenpost weitgehend Konsens darüber, dass sich die Wahlergebnisse zu den Bezirksparlamenten auch in der Zusammensetzung der Bezirksämter niederschlagen müssen.
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Wie auch die dpa erfuhr, soll eine gesetzliche Regelung dazu bei der ersten Sitzung des neuen Abgeordnetenhauses am 16. März beschlossen werden. Ziel ist nach Angaben aus den Fraktionen, gesetzlich sicherzustellen, dass die Bezirksamtsmitglieder nicht einfach weitermachen können.
Vorzeitig ausscheidende Bezirksamtsmitglieder könnten den Abschied versüßt bekommen
Vielmehr sollen in den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) neue Wahlen zum Bezirksamt stattfinden. Überlegt wird auch, denjenigen, die ihr Amt abgeben, für die Dauer ihrer eigentlichen Amtszeit, also bis 2026, ein Ruhegehalt zu zahlen. Im Gespräch sind rund 72 Prozent ihrer bisherigen Bezüge.
Grundlage für eine solche Gesamtlösung könnte dem Vernehmen nach ein Gesetzentwurf sein, den die CDU-Fraktion schon vor der Wahl in das Abgeordnetenhaus eingebracht hatte. Dieser könnte - gegebenenfalls in geänderter Form - im März in zweiter Lesung beschlossen werden.

Bezirksbürgermeister und Stadträte sind laut geltender Rechtslage Beamte auf Zeit
Nach geltender Rechtslage dürfen die Bezirksbürgermeister und Stadträte nach der Wiederholungswahl im Amt bleiben. Grund: Sie wurden 2021 von den Bezirksverordnetenversammlungen für fünf Jahre gewählt und sind Beamte auf Zeit. Für ihre Abwahl wäre eine Zweidrittelmehrheit im Bezirksparlament notwendig. Das gilt als sehr hohe Hürde.
Die Mehrheitsverhältnisse in den Bezirksparlamenten haben sich am vergangenen Sonntag verändert. Wie bei der Abgeordnetenhauswahl hat die CDU auch hier teils deutlich zugelegt. Die SPD verlor hingegen in allen Bezirksverordnetenversammlungen Stimmen und ist in keinem Bezirksparlament mehr stärkste Kraft.

Das bedeutet jedoch nicht, dass automatisch die stärkste Partei den Bürgermeister stellt: Die kleineren Fraktionen in der BVV können Zählgemeinschaften bilden und einen Bezirkschef nach ihrem Gusto wählen.Das könnte beispielsweise in Neukölln geschehen.
Dort hat die CDU von knapp 17 auf über 27 Prozent zugelegt, die SPD von unter 29 auf gut 24 Prozent verloren. Der CDU-Sozialstadtrat Falko Liecke beansprucht jetzt, Martin Hikel (SPD) vom Stuhl des Bezirksbürgermeisters verdrängen zu dürfen.
Aber: Zieht Hikel Grüne und Linke auf seine Seite, bleibt er im Amt. Die jeweils fünf Stadtratsposten werden nach Größe der Fraktionen verteilt, die Kandidaten müssen aber dennoch gewählt werden, was dazu geführt hat, dass AfD-Kandidaten nicht ins Bezirksamt einzogen, das als Verwaltungsgremium gilt.