Gericht stoppt Hundehalter

Köpenicker darf keine Tiere mehr halten – endgültiges Verbot!

Nach dem Fund von 14 Bulldoggen entscheidet das Gericht: Der Köpenicker Hundehalter bekommt ein dauerhaftes Tierhaltungsverbot.

Author - Sebastian Karkos
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In diesem Keller wurde ein Teil der Hunde gefunden.
In diesem Keller wurde ein Teil der Hunde gefunden.Markus Wächter/Berliner Zeitung

Das Gericht kennt keine Gnade. Der KURIER berichtete mehrfach über den Hundehalter aus Köpenick. Am 4. Januar 2026 holten Polizisten 14 Französische Bulldoggen aus einem Mehrfamilienhaus: zwölf Welpen und zwei Muttertiere.

44-Jähriger darf keine Tiere mehr halten

Das Verwaltungsgericht hat nun in einem Eilverfahren entschieden, dass dem Mann das Halten und Betreuen von Tieren verboten bleibt. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hatte dem 44‑Jährigen ein Haltungs- und Betreuungsverbot erteilt und die Veräußerung der Hunde angeordnet.

Dagegen legte der Hundehalter Widerspruch ein – erfolglos. Die 17. Kammer wies den Antrag zurück. Der Bescheid sei rechtmäßig. Vom Verwaltungsgericht heißt es: „Tierhalter hätten die Pflicht, ihre Tiere verhaltensgerecht unterzubringen. Hierzu gehöre, dass Hundewelpen erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden dürften. Dieser Pflicht habe der Antragsteller wiederholt und grob zuwidergehandelt.“

Der Besitzer zeigt in seiner Wohnung ein Foto von zwei seiner Hunde.
Der Besitzer zeigt in seiner Wohnung ein Foto von zwei seiner Hunde.Markus Wächter/Berliner Zeitung

Weiter heißt es: „Die Trennung habe den Welpen, die sich aufgrund ihres Alters in einem besonders sensiblen Stadium befunden hätten, erhebliche Leiden zugefügt. Die fehlende Einsicht des Antragstellers in die Tierschutzwidrigkeit seines Verhaltens zeige, dass ihm die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Tierhaltung fehlten. Ihm sei daher die Haltung und Betreuung sämtlicher Tiere verboten.“

Die 14 Hunde waren teilweise in einem dunklen Kellerraum untergebracht. Einige der noch unter acht Wochen alten Welpen waren bereits vom Muttertier getrennt, einen Welpen hatte der Antragsteller einer Kaufinteressentin mitgegeben. „Alles ein Missverständnis“, sagte der Tierhalter damals dem KURIER. Das Verwaltungsgericht sieht das anders: Der Mann darf keinerlei Tiere mehr halten oder betreuen – weder Hunde noch andere.

Aber: Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt worden.

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