Das Gericht kennt keine Gnade. Der KURIER berichtete mehrfach über den Hundehalter aus Köpenick. Am 4. Januar 2026 holten Polizisten 14 Französische Bulldoggen aus einem Mehrfamilienhaus: zwölf Welpen und zwei Muttertiere.
44-Jähriger darf keine Tiere mehr halten
Das Verwaltungsgericht hat nun in einem Eilverfahren entschieden, dass dem Mann das Halten und Betreuen von Tieren verboten bleibt. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hatte dem 44‑Jährigen ein Haltungs- und Betreuungsverbot erteilt und die Veräußerung der Hunde angeordnet.
Dagegen legte der Hundehalter Widerspruch ein – erfolglos. Die 17. Kammer wies den Antrag zurück. Der Bescheid sei rechtmäßig. Vom Verwaltungsgericht heißt es: „Tierhalter hätten die Pflicht, ihre Tiere verhaltensgerecht unterzubringen. Hierzu gehöre, dass Hundewelpen erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden dürften. Dieser Pflicht habe der Antragsteller wiederholt und grob zuwidergehandelt.“

Weiter heißt es: „Die Trennung habe den Welpen, die sich aufgrund ihres Alters in einem besonders sensiblen Stadium befunden hätten, erhebliche Leiden zugefügt. Die fehlende Einsicht des Antragstellers in die Tierschutzwidrigkeit seines Verhaltens zeige, dass ihm die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Tierhaltung fehlten. Ihm sei daher die Haltung und Betreuung sämtlicher Tiere verboten.“




