Der Arzttermin fällt aus. Der Behördengang wird verschoben. Die Verabredung platzt kurzfristig. Oder der Sommerurlaub steht an und das Deutschlandticket oder die Monatskarte wird wochenlang gar nicht genutzt. Dann stellen sich viele Fahrgäste dieselbe Frage: Warum soll eine bezahlte Fahrkarte einfach ungenutzt verfallen? Darf man sie nicht jemand anderem schenken?
Fahrkarten verschenken: Das ist nicht so einfach
Die Antwort fällt überraschend unterschiedlich aus. Manche Tickets dürfen problemlos weitergegeben werden, andere dagegen auf keinen Fall. Entscheidend ist heute meist nicht mehr, ob man mit BVG, S-Bahn, Regionalzug oder Fernverkehr unterwegs ist. Entscheidend ist die Frage: Ist das Ticket übertragbar oder personenbezogen?
Der Alltag in Berlin: Jemand kauft eine Fahrkarte wegen eines Arztbesuches, wegen eines Termins bei einer Behörde oder wegen eines Besuches bei Freunden. Kurz darauf kommt die Absage. Was passiert dann mit dem Ticket?
Bei klassischen Einzelfahrscheinen, die man in Berlin noch an Automaten kaufen kann, sieht es meist vergleichsweise entspannt aus. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) weist darauf hin, dass ein Einzelfahrausweis erst nach Fahrtantritt nicht mehr übertragbar ist. Solange die Fahrt noch nicht begonnen wurde, kann der Fahrschein grundsätzlich auch von einer anderen Person genutzt werden.
Wer also ein Ticket gekauft hat und den Termin nicht wahrnimmt, kann damit unter Umständen noch jemand anderem eine Freude machen.
Deutschlandticket verschenken? Ja, aber ...
Der Urlaubsfall: Darf die Monatskarte in fremde Hände? Gerade jetzt in der Reisezeit wird diese Frage oft gestellt. Viele Fahrgäste verreisen mehrere Wochen. Die Zeitkarte bleibt zu Hause, obwohl sie weiter bezahlt wird. Da liegt die Überlegung nahe, sie währenddessen einem Familienmitglied oder guten Freund zu überlassen.

Hier kommt es auf die konkrete Karte an. Der VBB unterscheidet zwischen personenbezogenen und übertragbaren Zeitkarten. So gibt es ausdrücklich übertragbare Abonnements, etwa die VBB-Umweltkarte. Diese kann von unterschiedlichen Personen genutzt werden – allerdings nicht gleichzeitig.
Wer eine solche Karte besitzt, kann sie während eines Urlaubs grundsätzlich weitergeben. Dieses Ticketmodell macht es möglich.

Ganz anders verhält es sich beim Deutschlandticket. Dieses darf ich nämlich nicht an andere weitergeben, wenn ich es nicht nutzen kann. Viele Nutzer fragen sich: Warum darf ich ein Ticket, das ich bezahlt habe, nicht einfach meinem Kimd, meinem Partner oder meinem Nachbarn überlassen, wenn ich selbst gerade gar nicht fahre?
Darf meine Frau mein Deutschlandticket haben?
Die Antwort liefert unter anderem die BVG auf ihrer Internetseite. Das Deutschlandticket gilt ausschließlich für die Person, auf die es ausgestellt wurde. Es ist nicht übertragbar.
Das bedeutet: Ob ich drei Wochen im Urlaub bin oder mehrere Wochen im Homeoffice arbeite oder lange im Krankenhaus liege und daher den Fahrschein nicht nutze – ich darf das Deutschlandticket nicht weitergeben.

Der Hintergrund ist die Konstruktion des Tickets. Das Deutschlandticket ist kein klassischer übertragbarer Fahrschein, sondern ein persönliches Mobilitätsabo. Würde die Weitergabe erlaubt, könnten mehrere Personen ein einziges Ticket nutzen. Genau das soll ausgeschlossen werden.
Eine Ausnahme gibt es: Verschenken darf man ein Deutschlandticket durchaus – allerdings bereits beim Kauf. Die Deutsche Bahn bietet ausdrücklich an, ein Deutschlandticket auf den Namen einer anderen Person zu bestellen. Anschließend darf es jedoch ausschließlich diese Person nutzen.
Was bei digitalen Abos absolut tabu ist
Nun soll sich aber die schöne Fahrkartenwelt ändern. Die BVG will in Berlin die Fahrkartenautomaten abschaffen. Auch bei der S-Bahn und der Deutschen Bahn ist das denkbar. Das Ende des Papierfahrscheins ist in Sicht. An ihre Stelle treten nun immer mehr die virtuellen Fahrscheine, die man sich auf das Smartphone lädt.
Bei den digitalen Einzelfahrkarten und Abos gibt es besonders strenge Regeln. Warum?
Mit der Digitalisierung sind viele Verkehrsunternehmen noch konsequenter geworden. Digitale Tickets werden häufig mit einem Kundenkonto oder direkt mit der Identität eines Reisenden verknüpft.
Bei einer Kontrolle lässt sich dadurch feststellen, ob die Person, die unterwegs ist, auch tatsächlich die berechtigte Ticketinhaberin oder der berechtigte Ticketinhaber ist.

Der Grund dafür ist simpel: Ein Handy-Ticket lässt sich theoretisch per Screenshot oder durch Weitergabe eines Kontozugangs leicht vervielfältigen. Durch die Personalisierung wollen die Anbieter Missbrauch verhindern.
Für Verbraucher bedeutet das allerdings: Selbst wenn sie ihr digitales Ticket wochenlang nicht nutzen, dürfen sie es oft nicht an andere weiterreichen.
Welche Regeln bei Fernverkehrstickets gelten
Ähnlich sieht es bei vielen Fernverkehrstickets aus. Wer ein Sparpreis- oder Super-Sparpreis-Ticket der Deutschen Bahn gekauft hat und die Reise nicht antreten kann, darf die Fahrkarte normalerweise nicht einfach verschenken. Die Tickets sind auf den gebuchten Reisenden ausgestellt; eine nachträgliche Umschreibung auf eine andere Person ist nicht vorgesehen.
Warum? Die Bahn verkauft diese Tickets zu besonders günstigen Konditionen. Im Gegenzug akzeptieren Kunden Einschränkungen wie Zugbindung und Personalisierung. So soll verhindert werden, dass Tickets später weiterverkauft oder gehandelt werden.
Bahntickets: Diese Regeln verstehen viele Fahrgäste nicht
Das verstehen viele Fahrgäste nicht. Schließlich wurde die Fahrkarte bezahlt. Die Verkehrsunternehmen argumentieren jedoch, dass bei manchen Angeboten nicht allein die Beförderung verkauft wird, sondern ein persönliches Nutzungsrecht.
Besonders deutlich wird das beim Deutschlandticket. Dort wird nicht eine einzelne Fahrt erworben, sondern das Recht einer bestimmten Person, bundesweit den Nahverkehr zu nutzen.
Deshalb kann eine übertragbare Umweltkarte problemlos den Nutzer wechseln, ein Deutschlandticket dagegen nicht.
Ob abgesagter Arzttermin, geplatzter Ausflug oder vier Wochen Sommerurlaub: Wer eine Fahrkarte gerade nicht braucht, darf sie nicht automatisch verschenken. Die wichtigste Frage lautet nicht, ob das Ticket bezahlt wurde. Entscheidend ist, ob das Ticket an eine Person gebunden ist.



