Die Rente ist gesichert und der Gedanke mit einer Steuererklärung ein paar Euro mehr dazuzubekommen, ist verlockend. Doch genau das kann für Rentner zur Steuerfalle werden. Ein Nebenjob, Mieteinnahmen oder eine selbstständige Tätigkeit können die magere Rente aufbessern, sie können aber auch teuer werden. Denn wer noch weitere Einkünfte hat, muss oft mit einer unangenehmen Überraschung rechnen. Mehr als vier von zehn ausgewerteten Rentnern mussten nach ihrer Steuererklärung Geld an das Finanzamt nachzahlen.
Minijob, Selbstständigkeit oder Vermietung: Das kann hohe Nachzahlungen verursachen
Eine Auswertung des Steuererklärungsanbieters Smartsteuer zeigt: 48,5 Prozent der ausgewerteten Senioren erzielten neben ihrer gesetzlichen Rente weitere Einkünfte. Dazu gehörten unter anderem Einnahmen aus einem Arbeitsverhältnis, aus Vermietung oder aus einer gewerblichen beziehungsweise selbstständigen Tätigkeit.

Warum genau das schnell teuer werden kann, erklärt Steueranwalt und Smartsteuer-Geschäftsführer Stefan Heine gegenüber der Funke Mediengruppe: „Auf die gesetzliche Rente führt niemand vorab Steuern ab – anders als beim Arbeitslohn, wo die Lohnsteuer direkt vom Gehalt einbehalten wird. Die volle Steuerlast wird erst mit dem Bescheid fällig.“
Die Folgen zeigen sich: 41 Prozent der Rentner mussten Steuern nachzahlen und nicht gerade wenig. Im Durchschnitt wurden 1326 Euro fällig. Dabei liegt laut VermögensZentrum die Durchschnittsrente (vor Steuern und Abgaben) bei 1.913,40 Euro. Mit der Nachzahlung ist also fast der gesamte Nettobetrag eines Monats dahin. Immerhin: Rund die Hälfte der Rentner mussten nach der Steuererklärung maximal 499 Euro nachzahlen. Gleichzeitig konnten sich 45 Prozent über eine Steuererstattung freuen. Bei fast einem Viertel der Rentner glich sich alles aus, sie mussten weder Geld nachzahlen noch erhielten sie eine Erstattung.
Nach Einschätzung von Stefan Heine dürfte die Zahl der steuerpflichtigen Rentner in den kommenden Jahren weiter steigen. Der Grund: Mit jeder Erhöhung wächst auch der steuerpflichtige Anteil der Rente, während der einmal festgelegte Rentenfreibetrag unverändert bleibt. Dadurch überschreiten immer mehr Senioren den Grundfreibetrag und werden überhaupt erst steuerpflichtig.
Steuerfreier Rentenanteil schrumpft jedes Jahr
Für Neurentner des Jahres 2026 sind bereits 84 Prozent der gesetzlichen Rente steuerpflichtig. Dieser Freibetrag schrumpft für jeden neuen Jahrgang um weitere 0,5 Prozentpunkte. Erst mit dem Renteneintritt im Jahr 2058 wird die gesetzliche Rente vollständig besteuert. Bereits laufende Renten bleiben davon unberührt.



