Wer kennt das nicht: Am Parkschein-Automaten wurde vorsichtshalber für zwei Stunden ein Ticket gelöst, doch der Termin beim Arzt ging dann doch schneller oder der Einkauf war früher erledigt. Jetzt liegt hinter der Windschutzscheibe ein Parkschein, der noch eine ganze Weile gültig ist. Darf man den einfach an den nächsten Autofahrer weitergeben?
Die gute Nachricht: In den meisten Fällen ja.
Übrige Parkzeit kann verschenkt werden
Zumindest auf öffentlichen Parkplätzen und in den bewirtschafteten Parkzonen der Städte spricht in der Regel nichts dagegen, dass jemand anderes die übrige Parkzeit nutzt. Der klassische Papier-Parkschein vom Automaten ist ja nicht auf eine Person ausgestellt. Entscheidend ist nur, dass für den Parkplatz ein gültiger Parkschein vorhanden ist.
Wer also früher zurückkommt und sein Parkticket nicht mehr braucht, kann es grundsätzlich weiterreichen. Die andere Person legt den bereits benutzten Schein einfach sichtbar ins Auto und nutzt die verbleibende Zeit. Ein Knöllchen droht deshalb normalerweise nicht.
Regeln bei privaten Parkplätzen beachten
Vorsicht ist allerdings auf privaten Parkplätzen angesagt – etwa vor Supermärkten, Möbelhäusern oder Einkaufszentren. Dort bestimmen die Betreiber die Regeln selbst. In den Nutzungsbedingungen kann zum Beispiel stehen, dass Parktickets nicht übertragbar sind.
Manche Parkplätze erfassen inzwischen sogar automatisch die Kennzeichen der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge. Wer die Regeln missachtet, riskiert zusätzliche Gebühren oder eine Vertragsstrafe.
Wer sein Parkticket über eine Park-App gelöst hat, kann dieses natürlich nicht an andere Autofahrer weitergeben. Allein schon, weil das Ticket hier in der Regel für ein bestimmtes Auto und dem entsprechenden Kennzeichen gebucht wird. Hier kann die Parkzeit jedoch meist flexibler angegeben werden.
