Ab dem 1. Juli 2026 wird es für Autofahrer in Deutschland ungemütlicher. Die große Reform des Straßenverkehrsgesetzes tritt in Kraft. Sie bringt gleich mehrere Änderungen, die den Alltag auf der Straße spürbar verändern. Scan-Cars rollen an, der Punktehandel wird hochriskant und Knöllchen verjähren später.
Scan-Autos jagen Parksünder
Was in einigen Städten bereits getestet wurde, wird nun bundesweit möglich: Kommunen dürfen Scan-Autos einsetzen, die Kennzeichen parkender Autos automatisch erfassen und mit digitalen Parkberechtigungen abgleichen. So sollen Schwarzparker (Parken ohne Berechtigung) und Falschparker (Parken im Haltverbot) erfasst werden. Die Scan-Fahrzeuge schaffen bis zu 1000 Kennzeichen pro Stunde. Das ist ein Tempo, das menschliche Kontrolleure alt aussehen lässt.
Der ADAC mahnt zur Gelassenheit: „Aus Sicht des ADAC können Scancars Kommunen und Gemeinden zwar bei der Ahndung von Parkverstößen unterstützen, sie sind jedoch keine flächendeckende Lösung und lösen nicht das grundsätzliche Parkplatzproblem“, so die Experten.

Punktehandel wird verboten
Der Handel mit Punkten war lange ein lukratives, aber rechtliches Graufeld. Ab 1. Juli wird der Handel aber knallhart sanktioniert. Wer Behörden täuscht oder Dienstleistungen anbietet, um Punkte gegen Geld zu übernehmen, riskiert künftig bis zu 30.000 Euro Bußgeld, warnt der ADAC. Damit schließt der Gesetzgeber eine Lücke, die jahrelang kritisiert wurde.
Knöllchen sind doppelt so lange wirksam
Die Frist für die Verfolgungsverjährung von Verkehrsordnungswidrigkeiten wird von drei auf sechs Monate verlängert. Behörden haben damit doppelt so viel Zeit, Bußgeldbescheide bei Geschwindigkeitsverstößen, Rotlichtverstößen oder Handyverstößen zu verschicken. Autofahrer müssen länger schmoren, ob ein Bescheid im Briefkasten landet.

Digitaler Führerschein fürs Handy
Nach dem digitalen Fahrzeugschein kommt jetzt auch die rechtliche Grundlage für den digitalen Führerschein. Das heißt aber nicht, dass er schon am 1. Juli startet, er soll noch 2026 kommen. Der Führerschein kann dann bequem per App bei Bedarf vorgezeigt werden, man hat ihn immer und überall dabei. Papierdokumente werden damit nicht sofort überflüssig und sie gelten weiterhin uneingeschränkt.
Fahrzeugdaten sind online abrufbar
Neu ist auch eine digitale Auskunftsmöglichkeit beim Kraftfahrt-Bundesamt über technische Fahrzeugdaten und fahrzeugbezogene Maßnahmen. Mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer können dann zum Beispiel Infos über Rückrufe wegen Mängeln abgefragt werden. So können Käufer von Gebrauchtwagen vorher checken, ob es beim Fahrzeug Sicherheitsmängel gibt.
