Keine Wende am grünen Tisch! Das Bundesliga-Spiel des 1. FC Union gegen Bochum wird nach dem Feuerzeugwurf auf VfL-Torwart Patrick Drewes endgültig mit 2:0 zugunsten der Bochumer gewertet. Das urteilte das Ständige Schiedsgericht über vier Monate nach dem Skandalspiel, das eigentlich 1:1 geendet hatte.
Update: Am Montagvormittag reagierte auch Präsident Dirk Zingler (60) auf die Entscheidung: „Wir akzeptieren das Urteil des Schiedsgerichtes, auch wenn es unserer Auffassung von einem sportlich-fairen Wettbewerb in der Bundesliga nicht entspricht.“ Dabei kann sich der Union-Boss eine erneute Spitze gegen den VfL Bochum nicht verkneifen: „Am Ende liegt es in erster Linie in der Verantwortung der teilnehmenden Klubs, die Integrität des Wettbewerbs zu gewährleisten, sportlich erzielte Ergebnisse zu schützen und nicht zu versuchen, Ereignisse von außen für den eigenen Vorteil zu missbrauchen.“
Zuvor hatte das Schiedsgericht die Urteile des Sport- und Bundesgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bestätigt und wies damit die Klagen des 1. FC Union, des FC St. Pauli und von Holstein Kiel gegen die vorangegangenen Urteile zurück. Die Entscheidung des DFB-Sportgerichts ist frei von Rechtsfehlern und beruht auf den Vorgaben der „DFB-Rechts- und Verfahrensordnung“, erklärt Schiedsgerichts-Vorsitzender Prof. Dr. Udo Steiner.
Urteil gegen Union: Nichtangriffspakt faktischer Spielabbruch
Steiner weiter: „Das Spiel wurde nicht abgebrochen, sondern fortgesetzt, aber die beteiligten Mannschaften haben einvernehmlich auf das Erzielen weiterer Tore verzichtet. Deshalb hat das Schiedsgericht diesen Fall als faktischen Spielabbruch gewertet und dem förmlichen Spielabbruch durch einen Schiedsrichter gleichgestellt.“
Ferner entschied das Schiedsgericht, dass die Vereine St. Pauli und Kiel keinen Anspruch auf Überprüfung des besagten DFB-Sportgerichtsurteils hätten. Es fehle ihren Klagen an einem rechtlich verfestigten, schutzwürdigen Interesse an der Kontrolle der Regelkonformität einer für das Spiel zweier anderer Mannschaften der gleichen Spielklasse erfolgten Spielwertung. Die Betroffenheit sei aufgrund des während der Saison immer in Bewegung befindlichen Tabellenstandes nur virtuell.
Für den Tabellenletzten aus Bochum ist das Urteil so etwas wie der letzte Hoffnungsschimmer im Abstiegskampf. Nachdem das Rückspiel gegen Union am Sonntag auch 1:1 geendet hatte, ist der VfL kaum noch zu retten. Aktuell liegt die Mannschaft von Trainer Dieter Hecking vier Zähler hinter dem Relegationsrang. Sollte Bochum am Freitag den Showdown in Heidenheim verlieren, stünde der siebte Bundesliga-Abstieg fest. Die Eisernen haben den Klassenerhalt hingegen längst sicher.
Bochum behält Punkte nach Feuerzeug-Skandal
Zur Erinnerung: Die Partie im Stadion An der Alten Försterei war am 14. Dezember in der 92. Minute für mehr als 25 Minuten unterbrochen, nachdem der Bochumer Schlussmann Drewes von einem aus dem Union-Block geworfenen Feuerzeug getroffen worden war und vom Feld musste.

Das Spiel wurde danach durch Schiedsrichter Martin Petersen ohne Drewes fortgesetzt und beendet. Da Bochum sein Auswechselkontingent bereits ausgeschöpft hatte, ging Angreifer Philipp Hofmann kurzzeitig ins Tor. Beide Teams passten in einem Nichtangriffspakt den Ball lediglich hin und her, um die Begegnung zu beenden.
Union wirft Bochum Schauspielerei vor
Das DFB-Sportgericht hatte im Januar zunächst geurteilt, dass Drewes durch das Feuerzeug am Kopf verletzt und Bochum geschwächt worden sei. Deshalb wäre sogar ein Spielabbruch gerechtfertigt gewesen. Das DFB-Bundesgericht wies die Berufung der Berliner im Februar ebenfalls zurück und bestätigte das erste Urteil.
Union warf Drewes mehr oder weniger direkt Schauspielerei vor. „Für eine besondere Schauspieleinlage von Herrn Drewes oder für ein Komplott oder eine Schmierenkomödie haben wir nicht die entsprechenden Anhaltspunkte bekommen“, hatte Sportgerichtsrichter Stephan Oberholz entgegnet. ■