Radikale Pläne

Rentenreform 2026: Mini-Jobs weg, Rente mit 70 – alle Änderungen im Überblick

Die Rentenkommission legt 30 Vorschläge vor – und die Regierung will sie übernehmen. Von höherem Rentenalter bis Minijob-Reform: Das steckt drin.

Author - Stefan Doerr
Teilen
Für Beschäftigte in körperlich harten Jobs wird die Erwerbsminderungsrente erleichtert.
Für Beschäftigte in körperlich harten Jobs wird die Erwerbsminderungsrente erleichtert.Bihlmayerfotografie/Imago

Deutschlands Rentnern und Arbeitnehmern stehen drastische Änderungen bevor! Nach fünfeinhalb Monaten Beratungen stehen jetzt  die Vorschläge der Rentenkommission. Am Dienstag wollen die Mitglieder ihre Pläne Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vorlegen. Und die 30 Punkte lange Liste greift tief ins Rentensystem ein: Wir müssen länger arbeiten, Mini-Jobs fallen weg und die Rente mit 63 ist auch gestrichen!

Rentenpaket wird genau so umgesetzt

Dass die Vorschläge auch Realität werden, ist sehr wahrscheinlich. Denn Merz und Bas haben bereits versprochen, das Paket eins zu eins umzusetzen, wenn die Kommission eine Einigung erzielt. Dann kann höchstens noch im Bundestag bei der Abstimmung über die neuen Rentengesetze an den Plänen geschraubt werden. Was kommt auf Beschäftigte jetzt genau zu? Ein Überblick:

Renteneintrittsalter wird erhöht

Bis 70 arbeiten? Für die Jüngsten könnte das Realität werden. Derzeit gilt die Rente mit 67. Ab 2031 müssen die ersten Beschäftigten bis zum 67. Geburtstag arbeiten, das ist der Jahrgang 1964. Danach soll das Rentenalter automatisch steigen, und zwar gekoppelt an die Lebenserwartung. Das Verhältnis soll 2 zu 1 sein. Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, erhöht sich das Renteneintrittsalter um ein halbes Jahr. Nach Berechnungen der Kommission würde die Altersgrenze ab 2032 etwa alle zehn Jahre um sechs Monate steigen.

Konkret hieße das: Rente mit 67,5 ab dem Jahr 2042, mit 68 ab 2052 und schließlich mit 70 ab dem Jahr 2092. Erstmals betroffen wäre also der Jahrgang 2022. Kinder, die heute gerade einmal vier Jahre alt sind.

Die Linke-Rentenexpertin, Sarah Vollath, hält die Pläne für realitätsfern und kritisierte in der „Rheinischen Post“: „Schon heute schaffen es viele Menschen nicht, bis 67 zu arbeiten. Jetzt will die Rentenkommission das Arbeitsleben noch weiter verlängern.“

Zur Altersvorsorge soll künftig in Aktien investiert werden. (Symbolbild)
Zur Altersvorsorge soll künftig in Aktien investiert werden. (Symbolbild)Wolfilser/Imago

Wer früher in Rente will, muss Abschläge in Kauf nehmen. Maximal zwei Jahre früher dürfen Beschäftigte aussteigen, wenn sie mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen können. Dafür werden ihnen monatlich 0,3 Prozent von der Rente gestrichen. Das macht auf zwei Jahre hochgerechnet 14,4 Prozent Abzug vom Ruhegeld.

Aus für die Rente mit 63

Die 2014 eingeführte „Rente mit 63“ soll abgeschafft werden. Bislang konnten Beschäftigte nach 45 Beitragsjahren zwei Jahre früher ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Die Regelung war ursprünglich für Menschen in körperlich anstrengenden Berufen gedacht. Tatsächlich nutzten sie aber häufig auch Beschäftigte mit gut bezahlten Bürojobs.

Künftig soll es nur noch eine Ausnahme für gesundheitlich eingeschränkte Arbeitnehmer geben. Wer jahrzehntelang körperlich hart gearbeitet hat, soll leichter in die Erwerbsminderungsrente wechseln können. Im Klartext: Ein Dachdecker bekommt eventuell Erwerbsminderungsrente, die im Bundesdurchschnitt aktuell bei 1099 Euro liegt, oder er muss sich einen körperlich weniger anstrengenden, neuen Job suchen!

Finanzierung der Rente mit Aktien

Ein weiterer großer Umbau betrifft die Finanzierung der Rente. Ab 2028 soll ein Teil der Rentenbeiträge am Aktienmarkt angelegt werden. Zunächst sollen 0,5 Prozent des Bruttolohns in die Kapitalrente fließen. Und das jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Später soll der Beitrag auf zwei Prozent des Bruttolohns steigen.

Die Hoffnung der Regierung: Langfristig könnte dadurch wieder ein Rentenniveau von bis zu 50 Prozent erreicht werden. Allerdings bleiben Risiken. Fallen die Kurse an der Börse, schrumpfen auch die Renditechancen. Wie die Einzahlungen gegen Börsencrashs abgesichert werden sollen, ist bislang offen.

Mini-Jobs, wie sie in der Gastronomie üblich sind, fallen weg. (Symbolbild)
Mini-Jobs, wie sie in der Gastronomie üblich sind, fallen weg. (Symbolbild)Shotshop/Imago

Aus für Mini-Jobs

Beitragsfreie Minijobs soll es künftig nur noch für Schüler geben. Die Kommission will damit erreichen, dass vor allem Frauen ihre Arbeitszeit erhöhen und besser vor Altersarmut geschützt sind. Wollen Rentner und Rentnerinnen etwas dazu verdienen, müssen sie einen sogenannten Midijob oberhalb der 603-Euro-Grenze an Land ziehen.

Kritiker warnen allerdings vor unerwünschten Nebenwirkungen beim Wegfall von Minijobs. Sie befürchten, dass dadurch die Schwarzarbeit wieder zunehmen könnte.

Mehr Menschen müssen in die Rentenkasse einzahlen

Auch der Kreis der Beitragszahler wird deutlich ausgeweitet. Künftig sollen Abgeordnete, Selbstständige und Vorstandschefs von Aktiengesellschaften in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Beamte bleiben dagegen weiter außen vor. Allerdings sollen ihre Pensionen schrittweise abgesenkt werden.

Beitragssätze steigen trotzdem

Trotz der Reform bleibt ein weiterer Kostenschock bestehen. Nach den bisherigen Prognosen steigt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung 2028 von derzeit 18,6 auf 19,9 Prozent. Die zusätzlichen Beiträge für die Kapitalrente kämen noch obendrauf.

Bei Experten fällt die Rentenreform-Vorlage glatt durch. Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, nennt sie „zu vorsichtig“. Die Vorschläge, so Fratzscher, „ändern auf absehbare Zeit nichts Grundlegendes an den drei größten Problemen: der hohen Altersarmut, der zu starken Belastung der jungen Generation und der Schieflage bei der Gerechtigkeit.“

Ist die geplante Rentenreform gerecht oder ungerecht? Wie ist Ihre Meinung dazu? Bitte schreiben Sie uns: leser-bk@berlinerverlag.com