Es geht um bares Geld

Neue Minijob-Regel ab Juli: 2. Chance bei der Rente – mit einem Haken

Neue Regeln für Minijobber: Mehr Geld, neue Renten-Option ab Juli 2026 – was sich jetzt konkret ändert. Wer sich falsch entscheidet, kann später nicht zurück.

Author - Sharone Treskow
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Wer mit einem Minijob seine Rentenansprüche erhöhen will, bekommt ab 1. Juli 2026 eine neue Möglichkeit. (Symbolbild)
Wer mit einem Minijob seine Rentenansprüche erhöhen will, bekommt ab 1. Juli 2026 eine neue Möglichkeit. (Symbolbild)Serhii_bobyk / Magnific

Rund 7 Millionen Menschen sind bei der Minijob-Zentrale in Deutschland gemeldet. Für sie wird es ernst! In wenigen Tagen greifen neue Regeln und die sorgen gleich an mehreren Stellen für Veränderungen. Besonders spürbar ist das beim Verdienst: Durch den gestiegenen Mindestlohn klettert auch die Minijob-Grenze erstmals über 600 Euro im Monat.

Minijob-Grenze steigt: Mehr Geld für Beschäftigte

Konkret liegt die Grenze nun bei 603 Euro. Für viele bedeutet das: etwas mehr Geld in der Tasche. Doch damit nicht genug. Auch bei den Rentenbeiträgen ändert sich Entscheidendes. Was bislang als feste Wahl galt, wird jetzt einmalig aufgeweicht – allerdings mit klaren Grenzen.

Auf den ersten Blick gelten Minijobs oft als sozialabgabenfrei. Tatsächlich stimmt das nur teilweise. Arbeitgeber zahlen weiterhin pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie Umlagen- und Unfallversicherung. Für Minijobber selbst fallen dagegen in der Regel keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung an.

Seit über zehn Jahren sind Minijobs rentenversicherungspflichtig. (Symbolbild)
Seit über zehn Jahren sind Minijobs rentenversicherungspflichtig. (Symbolbild)Wolfilser/Imago

Eine wichtige Ausnahme ist jedoch die Rentenversicherung: Seit 2013 sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Beschäftigte zahlen aktuell 3,6 Prozent ihres Lohns ein, Arbeitgeber legen pauschal 15 Prozent obendrauf. Zusammen ergibt das den regulären Beitragssatz von 18,6 Prozent.

Wer diese Beiträge vermeiden möchte, kann sich davon befreien lassen – per Antrag beim Arbeitgeber. Doch diese Entscheidung hatte bisher einen Haken: Sie war endgültig und konnte nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Neue Chance ab Juli: Entscheidung lässt sich einmal ändern

Genau hier setzt die neue Regel an. Ab dem 1. Juli 2026 bekommen Minijobber eine einmalige zweite Chance: Wer sich früher von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, kann diese Entscheidung nun rückgängig machen, allerdings nur mit Wirkung für die Zukunft.

Das funktioniert ebenfalls nur mit einem schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber. Wichtig dabei: Wer mehrere Minijobs hat, muss die Entscheidung für alle Jobs gleichzeitig treffen. Eine teilweise Änderung ist nicht möglich.

Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, können das einmalig rückgängig machen. (Symbolbild)
Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, können das einmalig rückgängig machen. (Symbolbild)Freepik / Magnific

Der Haken: Diese Kehrtwende ist endgültig. Wer sich einmal wieder für Rentenbeiträge entscheidet, kann später nicht erneut in die Befreiung wechseln. Die Wahl gilt dauerhaft.

Rente oder Netto: Warum es jetzt kompliziert wird

Die neue Regel bringt für viele Beschäftigte ein echtes Dilemma mit sich. Einerseits bedeuten Rentenbeiträge weniger Netto vom Lohn. Andererseits erhöhen sie später die Rentenansprüche und zählen voll für wichtige Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Mehr Lohn oder mehr Rente? Vor diesem Dilemma stehen Minijobber. (Symbolbild)
Mehr Lohn oder mehr Rente? Vor diesem Dilemma stehen Minijobber. (Symbolbild)Prostooleh / Magnific

Monate ohne Beitrag werden dagegen nur eingeschränkt angerechnet – ein Nachteil, der sich erst Jahre später bemerkbar machen kann. Gerade deshalb raten Experten dazu, die Entscheidung genau abzuwägen.

Fest steht: Mit den neuen Regeln steigt der Druck auf Minijobber, sich bewusst für oder gegen die Rentenversicherung zu entscheiden. Denn ab Juli gilt: Eine zweite Chance gibt es nur genau einmal.

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