Wussten Sie das schon?

Das machen Sie bestimmt auch: Diese E-Mail-Falle kann Sie den Job kosten!

Wer seine dienstliche E-Mail-Adresse privat nutzt, riskiert Ärger mit dem Arbeitgeber. Wann Abmahnung oder sogar eine Kündigung drohen können.

Author - Mariella Mandurino
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Mal eben die E-Mail vom Geschäftskonto nehmen? Das kann ohne Absprache zur Kündigung führen.
Mal eben die E-Mail vom Geschäftskonto nehmen? Das kann ohne Absprache zur Kündigung führen.Bonninstudio/Imago

Mal eben den Urlaub buchen oder dem Vermieter schnell eine Nachricht schicken. Und das natürlich über die dienstliche E-Mail-Adresse. Schließlich ist das Postfach ohnehin den ganzen Tag geöffnet. Doch genau dieser scheinbar harmlose Klick kann im schlimmsten Fall richtig teuer werden. Denn wer seine Firmen-Mail privat nutzt, riskiert Ärger mit dem Chef und unter Umständen sogar den Job.

Bei privaten E-Mails vom Bürokonto aus, kann eine Abmahnung oder Kündigung drohen

Für viele Arbeitnehmer gehört die dienstliche E-Mail-Adresse zum Berufsalltag wie die Kaffeetasse auf dem Schreibtisch. Über sie laufen Nachrichten von Kollegen, Kunden und Geschäftspartnern. Weil das Postfach ständig griffbereit ist, liegt die Versuchung nahe, es auch privat zu nutzen. Was soll den schon passieren? Doch genau hier droht mächtig Ärger.

Selbst die Anmeldung bei einem Streaming-Dienst zählt zu privaten Interessen und könnte vom Arbeitgeber abgemahnt werden.
Selbst die Anmeldung bei einem Streaming-Dienst zählt zu privaten Interessen und könnte vom Arbeitgeber abgemahnt werden.Antonio Guillem/Imago

„Sofern die private Nutzung nicht explizit erlaubt ist, ist sie nicht gestattet“, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Heißt: Grundsätzlich darf die dienstliche E-Mail-Adresse ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet werden, alles andere ist verboten. Erst wenn der Arbeitgeber die private Nutzung ausdrücklich erlaubt, dürfen darüber auch persönliche Nachrichten verschickt oder private Konten angelegt werden.

Wer ohne Erlaubnis seine Firmen-Mail privat nutzt, sollte das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denn erlaubt der Arbeitgeber die private Nutzung nicht, darf er die Einhaltung dieser Regel im zumutbaren Rahmen kontrollieren. Gemeint ist, dass der Arbeitgeber die Einhaltung der Regel überwachen darf, ohne unverhältnismäßig in die Rechte der Beschäftigten einzugreifen. Welche Kontrollen konkret zulässig sind, hängt unter anderem vom Datenschutz, den Persönlichkeitsrechten der Beschäftigten und den Umständen im Betrieb ab.

Stellt er dabei fest, dass Mitarbeiter das Postfach trotzdem privat verwenden, kann zunächst eine Abmahnung folgen. Wer danach weitermacht und seine Firmenadresse weiterhin für private Zwecke nutzt, riskiert im Wiederholungsfall sogar die Kündigung.

Arbeitgeber müssen Mitarbeiter über diese Regelung informieren

Ganz so einfach dürfen Chefs allerdings nicht durchgreifen. Entscheidend ist, ob die Mitarbeiter überhaupt eindeutig darüber informiert wurden, dass die dienstliche E-Mail-Adresse ausschließlich beruflich genutzt werden darf. Gab es darauf keine klaren Hinweise, muss auch der Chef mal den Kürzeren ziehen. Dann darf die private Nutzung auch nicht bestraft werden, wie die Fachanwältin für Arbeitsrecht weiter sagt.

Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Arbeitslaptop und Ihre damit verbundenen Konten auch zu Privatzwecken nutzen dürfen.
Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Arbeitslaptop und Ihre damit verbundenen Konten auch zu Privatzwecken nutzen dürfen.Ingo Otto/Imago

Problematisch sind übrigens nicht nur private Nachrichten. Auch die Anmeldung bei Online-Shops, Streamingdiensten oder Reiseportalen mit der dienstlichen E-Mail-Adresse kann Schwierigkeiten bereiten. Spätestens beim Jobwechsel könnte das zum Problem werden, wenn der Zugang zur Firmen-Mail gesperrt wird und wichtige Bestätigungsmails oder Passwort-Links nicht mehr ankommen.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, trennt Berufliches und Privates deshalb konsequent. Das erspart nicht nur Diskussionen mit dem Chef, sondern verhindert auch unnötigen Ärger, wenn das Arbeitsverhältnis irgendwann endet.

Nutzen Sie Ihre dienstliche E-Mail-Adresse auch privat und kam es bei Ihnen schon einmal zu Ärger? Bitte schreiben Sie uns: leser-bk@berlinerverlag.com