Hitze-Sommer

Wer jetzt eine Klimaanlage einbaut, riskiert Ärger mit dem Vermieter

Eine fest installierte Klimaanlage ist nicht ohne Weiteres erlaubt. Der Berliner Mieterverein erklärt, welche Regeln gelten und welche Folgen es geben kann.

Author - Mariella Mandurino
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Wer sich in seiner Mietwohnung ohne Erlaubnis eine Klimaanlage einbaut, riskiert großen Ärger.
Wer sich in seiner Mietwohnung ohne Erlaubnis eine Klimaanlage einbaut, riskiert großen Ärger.Carlos Albuquerque

Darf ich einfach eine Klimaanlage in meine Mietwohnung einbauen? Wenn die Wohnung im Sommer zur Sauna wird, wünschen sich viele Mieter eine fest installierte Klimaanlage. Doch einfach kaufen, einbauen und den nächsten Hitzetag genießen? So leicht ist es nicht. Wer ohne Erlaubnis des Vermieters bohren lässt, riskiert nicht nur hohe Kosten, sondern im schlimmsten Fall sogar die Kündigung der Wohnung.

Der Vermieter muss immer um Erlaubnis gefragt werden

Der KURIER hat bei Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mieterverein, nachgefragt, welche Rechte und Pflichten Mieter haben.

Bei hohen Temperaturen ist vor allem in überhitzen Wohnungen eine Klimaanlage Gold wert.
Bei hohen Temperaturen ist vor allem in überhitzen Wohnungen eine Klimaanlage Gold wert.Paul Zinken

Die wichtigste Antwort vorweg: Ohne Zustimmung des Vermieters geht nichts. Denn eine fest installierte Klimaanlage greift in die Bausubstanz des Hauses ein. „Für diese bauliche Veränderung ist die vorherige Genehmigung des Vermieters erforderlich“, erklärt Wibke Werner.

Und entgegen aller Hoffnung gibt es leider keinen gesetzlichen Anspruch auf den Einbau einer Klimaanlage – egal, ob es ein 40-Grad-Sommer wird oder nicht. Werner: „Der Einbau einer Klimaanlage gehört nicht zu den gesetzlich privilegierten Maßnahmen, für die Mieter in der Regel Anspruch auf Genehmigung haben. Das sind die Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz und Steckersolargeräte.“

Bei einer eingebauten Klimaanlage muss durch die Hausfassade gebohrt werden. Besonders ohne Erlaubnis fällt so eine Installation auf.
Bei einer eingebauten Klimaanlage muss durch die Hausfassade gebohrt werden. Besonders ohne Erlaubnis fällt so eine Installation auf.Imago

Ob der Vermieter zustimmt, hängt deshalb immer vom Einzelfall ab. Er darf den Einbau ablehnen, wenn seine Interessen schwerer wiegen als die des Mieters. Dabei spielen unter anderem der Eingriff in die Bausubstanz, mögliche Lärmbelästigungen, die Optik des Gebäudes oder statische Bedenken eine Rolle. Auch die Frage, ob sich die Wohnung später wieder problemlos in ihren ursprünglichen Zustand versetzen lässt, fließt in die Entscheidung ein.

Hausfassaden-Schäden müssen Mieter selbst tragen

Selbst wenn der Vermieter grünes Licht gibt, sollten Mieter nicht auf einen Kostenzuschuss hoffen. Den Einbau und auch die möglichen Schäden müssen Mieter selbst tragen. Besonders schwierig wird es bei sogenannten Split-Klimaanlagen. Sie bestehen aus einem Innen- und einem Außengerät, die durch Leitungen verbunden werden. Dafür muss in der Regel die Hausfassade durchbohrt werden.

„Meines Wissens erfordert der Einbau einer Split-Klimaanlage die Durchbohrung der Fassade, was ein erheblicher Eingriff in die Bausubstanz ist. Außerdem ist hier die Anbringung eines Außengeräts erforderlich, was das Erscheinungsbild des Gebäudes beeinträchtigen kann. Von daher könnte der Vermieter den Einbau wohl verweigern“, so Werner.

Bei einer Eigentümergemeinschaft wird es kompliziert

Noch komplizierter wird es, wenn das Gebäude mehreren Eigentümern gehört. Hier muss der Vermieter die Genehmigung der Wohnungseigentümergemeinschaft einfordern, da es in diesem Fall die Hausfassade betrifft. Der Bewohner selbst kann hier nicht die Bewilligung einfordern.

Mobile Klimaanlagen bekommen den Raum nie so kalt, wie eine eingebaute Klimaanlage.
Mobile Klimaanlagen bekommen den Raum nie so kalt, wie eine eingebaute Klimaanlage.Rolf Vennenbernd/dpa

Eine weitere Hürde ist der spätere Auszug. Denn der Vermieter kann am Ende des Mietverhältnisses den Rückbau und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands fordern. Das heißt: Auch hier könnten wieder hohe Kosten durch den Rückbau anfallen. Werner vom Berliner Mieterverein sagt: „Gegebenenfalls kann für die Absicherung der Rückbauverpflichtung auch die Hinterlegung einer zusätzliche Sicherheit gefordert werden.“

In jedem Fall sollte niemand auf die Idee kommen, die Klimaanlage ohne Erlaubnis zu installieren. Fällt das auf, kann der Vermieter nicht nur den Rückbau, sondern auch Schadensersatz fordern und: „Bei schwerwiegenden Verstößen kann die Kündigung des Mietverhältnisses drohen.“

Unterm Strich gilt deshalb: Wer sich dauerhaft kühle Räume wünscht, sollte vor dem Kauf unbedingt das Gespräch mit dem Vermieter suchen und den möglichen Auszug finanziell einkalkulieren.

Haben Sie schon einmal versucht, eine Klimaanlage in Ihrer Mietwohnung einbauen zu lassen? Wie hat Ihr Vermieter reagiert? Bitte schreiben Sie uns: leser-bk@berlinerverlag.com