Darf ich einfach eine Klimaanlage in meine Mietwohnung einbauen? Wenn die Wohnung im Sommer zur Sauna wird, wünschen sich viele Mieter eine fest installierte Klimaanlage. Doch einfach kaufen, einbauen und den nächsten Hitzetag genießen? So leicht ist es nicht. Wer ohne Erlaubnis des Vermieters bohren lässt, riskiert nicht nur hohe Kosten, sondern im schlimmsten Fall sogar die Kündigung der Wohnung.
Der Vermieter muss immer um Erlaubnis gefragt werden
Der KURIER hat bei Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mieterverein, nachgefragt, welche Rechte und Pflichten Mieter haben.

Die wichtigste Antwort vorweg: Ohne Zustimmung des Vermieters geht nichts. Denn eine fest installierte Klimaanlage greift in die Bausubstanz des Hauses ein. „Für diese bauliche Veränderung ist die vorherige Genehmigung des Vermieters erforderlich“, erklärt Wibke Werner.
Und entgegen aller Hoffnung gibt es leider keinen gesetzlichen Anspruch auf den Einbau einer Klimaanlage – egal, ob es ein 40-Grad-Sommer wird oder nicht. Werner: „Der Einbau einer Klimaanlage gehört nicht zu den gesetzlich privilegierten Maßnahmen, für die Mieter in der Regel Anspruch auf Genehmigung haben. Das sind die Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz und Steckersolargeräte.“

Ob der Vermieter zustimmt, hängt deshalb immer vom Einzelfall ab. Er darf den Einbau ablehnen, wenn seine Interessen schwerer wiegen als die des Mieters. Dabei spielen unter anderem der Eingriff in die Bausubstanz, mögliche Lärmbelästigungen, die Optik des Gebäudes oder statische Bedenken eine Rolle. Auch die Frage, ob sich die Wohnung später wieder problemlos in ihren ursprünglichen Zustand versetzen lässt, fließt in die Entscheidung ein.
Hausfassaden-Schäden müssen Mieter selbst tragen
Selbst wenn der Vermieter grünes Licht gibt, sollten Mieter nicht auf einen Kostenzuschuss hoffen. Den Einbau und auch die möglichen Schäden müssen Mieter selbst tragen. Besonders schwierig wird es bei sogenannten Split-Klimaanlagen. Sie bestehen aus einem Innen- und einem Außengerät, die durch Leitungen verbunden werden. Dafür muss in der Regel die Hausfassade durchbohrt werden.
„Meines Wissens erfordert der Einbau einer Split-Klimaanlage die Durchbohrung der Fassade, was ein erheblicher Eingriff in die Bausubstanz ist. Außerdem ist hier die Anbringung eines Außengeräts erforderlich, was das Erscheinungsbild des Gebäudes beeinträchtigen kann. Von daher könnte der Vermieter den Einbau wohl verweigern“, so Werner.
Bei einer Eigentümergemeinschaft wird es kompliziert
Noch komplizierter wird es, wenn das Gebäude mehreren Eigentümern gehört. Hier muss der Vermieter die Genehmigung der Wohnungseigentümergemeinschaft einfordern, da es in diesem Fall die Hausfassade betrifft. Der Bewohner selbst kann hier nicht die Bewilligung einfordern.

Eine weitere Hürde ist der spätere Auszug. Denn der Vermieter kann am Ende des Mietverhältnisses den Rückbau und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands fordern. Das heißt: Auch hier könnten wieder hohe Kosten durch den Rückbau anfallen. Werner vom Berliner Mieterverein sagt: „Gegebenenfalls kann für die Absicherung der Rückbauverpflichtung auch die Hinterlegung einer zusätzliche Sicherheit gefordert werden.“
In jedem Fall sollte niemand auf die Idee kommen, die Klimaanlage ohne Erlaubnis zu installieren. Fällt das auf, kann der Vermieter nicht nur den Rückbau, sondern auch Schadensersatz fordern und: „Bei schwerwiegenden Verstößen kann die Kündigung des Mietverhältnisses drohen.“



