Arbeit & Recht

AU schützt nicht mehr sicher – Gericht kippt Krankmeldung

Wann eine Krankschreibung nicht mehr reicht und was Arbeitnehmer jetzt unbedingt beachten sollten.

Author - Sharone Treskow
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Ein neues Urteil zeigt deutlich: Eine AU kann bei begründeten Zweifeln vom Arbeitgeber angefochten werden. Arbeitnehmer sollten deshalb gut aufpassen.
Ein neues Urteil zeigt deutlich: Eine AU kann bei begründeten Zweifeln vom Arbeitgeber angefochten werden. Arbeitnehmer sollten deshalb gut aufpassen.Sascha Steinach/Imago

Viele Arbeitnehmer halten sich mit einer AU für unantastbar. Aber: Eine Krankmeldung schützt nicht immer vor Ärger im Job! Das Landesarbeitsgericht Köln hat jetzt entschieden, dass Arbeitgeber den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern können – und zwar sogar mithilfe der eigenen Aussagen des Arbeitnehmers.

Urteil aus Köln: Arbeitgeber darf Krankschreibung anzweifeln

Im konkreten Fall ging es um einen Busfahrer, der eine Entgeltfortzahlung nach mehreren Krankschreibungen im Herbst 2023 verlangt hatte. Der Arbeitgeber hatte zwar Geld berechnet, aber nicht ausgezahlt, weil Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestanden. Auslöser für den Streit waren neue Liniendienste, die der Mitarbeiter nach Darstellung des Unternehmens nicht übernehmen wollte.

Symbolbild: Ein Busfahrer hat vor Gericht gegen seinen Arbeitgeber verloren. Seine AU wurde in dem Fall nicht akzeptiert.
Symbolbild: Ein Busfahrer hat vor Gericht gegen seinen Arbeitgeber verloren. Seine AU wurde in dem Fall nicht akzeptiert.Vladimir Wegener/Imago

Vor dem Arbeitsgericht Aachen bekam der Kläger nur teilweise Recht. Die anschließende Berufung vor dem LAG Köln blieb größtenteils erfolglos. Aktenzeichen: 7 SLa 54/25. Am Ende musste der Kläger die Kosten tragen.

Das Gericht machte klar: Auch formale Fehler können entscheidend sein. Für einen Teilzeitraum wurde die Berufung direkt als unzulässig verworfen, weil die Begründung nicht konkret genug auf das erste Urteil einging. Wer in die nächste Instanz zieht, muss genau darlegen, warum eine Entscheidung falsch ist.

Krankmeldung verliert Beweiskraft bei auffälligen Umständen

Grundsätzlich gilt: Die AU ist das wichtigste Beweismittel bei Krankheit und hat einen hohen Stellenwert. Doch das Urteil zeigt deutlich, dass sie kein Freifahrtschein ist. Wenn konkrete Umstände Zweifel wecken, kann der Arbeitgeber die Bescheinigung infrage stellen. Besonders brisant: Selbst der eigene Vortrag des Arbeitnehmers kann dafür ausreichen.

Im konkreten Fall fiel auf, dass die Krankschreibung exakt mit einem heiklen Zeitpunkt zusammenfiel. Der Mitarbeiter hatte seine Arbeitsausrüstung zurückgegeben – genau zu dem Moment, als er neue Dienste hätte antreten sollen. Zusätzlich rechnete der Kläger laut eigenem Vortrag bereits mit einer Kündigung. Für das Gericht ergab sich daraus ein ungewöhnliches Gesamtbild.

Im Zweifel müssen Arbeitnehmer beweisen, dass sie wirklich krank waren.
Im Zweifel müssen Arbeitnehmer beweisen, dass sie wirklich krank waren.Katemangostar / Magnific

Die Folge: Der Beweiswert der Krankschreibung war erschüttert. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer seine Erkrankung detaillierter darlegen muss. Pauschale Angaben oder Diagnosen reichen dann nicht mehr. Entscheidend sind konkrete Beschwerden, Einschränkungen und deren Auswirkungen auf die Arbeit.

Fehlende Nachweise und falsche Berechnung werden zum Problem

Ein weiterer Stolperstein: Für einen Zeitraum lagen laut Gericht gar keine Krankmeldungen vor. In so einem Fall muss der Arbeitnehmer besonders genau erklären, warum trotzdem Arbeitsunfähigkeit bestand. Das gelang hier nicht und kostete ihn den Anspruch auf Entgeltfortzahlung in diesem Abschnitt.

Auch das Verhalten des Klägers spielte eine Rolle. Das Gericht verwies auf den Grundsatz der „Monokausalität“: Lohnfortzahlung gibt es nur, wenn die Krankheit allein Grund für den Ausfall ist. Wer ohnehin nicht arbeiten wollte, verliert den Anspruch. Die Rückgabe der Arbeitsmittel wertete das Gericht als starkes Indiz für fehlenden Arbeitswillen.

Symbolbild: Der Angeklagte hatte auch zu viel Lohn für den Krankheitszeitraum gefordert.
Symbolbild: Der Angeklagte hatte auch zu viel Lohn für den Krankheitszeitraum gefordert.Klara Michel/Imago

Hinzu kamen Probleme bei der Berechnung der Forderung. Der Kläger hatte mit Durchschnittswerten gearbeitet, die auch Sonderzahlungen enthielten. Entscheidend ist jedoch, welche Schichten konkret ausgefallen sind und welche Vergütung dafür vorgesehen gewesen wäre. Auch hier scheiterte die Klage.

Was bedeutet dieses Urteil für Millionen Arbeitnehmer in Deutschland?

Das Urteil aus Köln bedeutet keinen grundlegenden Umbruch im Arbeitsrecht, aber es setzt ein deutliches Signal: Eine Krankschreibung ist weiterhin ein starkes Beweismittel, allerdings kein unangreifbarer Schutz mehr. Schon bisher konnten Arbeitgeber Zweifel anmelden, neu ist vor allem die Klarheit, mit der das Gericht betont, dass sogar der eigene Vortrag eines Arbeitnehmers den Beweiswert erschüttern kann.

In der Praxis dürfte das dazu führen, dass Gerichte bei auffälligen Konstellationen – etwa bei Streit im Betrieb, angekündigten Kündigungen oder Konflikten um Aufgaben – genauer hinschauen. Für Arbeitnehmer steigt damit das Risiko, dass eine Krankmeldung hinterfragt wird.

Das neue Urteil zeigt: Gerichte sind nicht immer so arbeitnehmerfreundlich, wie man denkt.
Das neue Urteil zeigt: Gerichte sind nicht immer so arbeitnehmerfreundlich, wie man denkt.Sirijit Jongcharoenkulchai/Imago

Für Millionen Beschäftigte heißt das vor allem: Im Alltag ändert sich wenig, solange keine besonderen Umstände vorliegen. Wer jedoch in einer Konfliktsituation krank wird, sollte darauf vorbereitet sein, seine Arbeitsunfähigkeit im Zweifel genauer darzulegen. Pauschale Angaben oder bloße Diagnosen können dann nicht mehr ausreichen.

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