Viele Arbeitnehmer schieben regelmäßig Überstunden, doch auf dem Konto kommt davon oft wenig an. Genau hier will die Bundesregierung unter Friedrich Merz ansetzen. Ein neuer Vorstoß soll dafür sorgen, dass sich Mehrarbeit künftig zumindest steuerlich stärker lohnt. Ziel ist es, die Abgabenlast zu senken und so das Netto-Gehalt leicht zu steigern. Millionen Beschäftigte könnten davon profitieren.
Mehr Netto für Überstunden: Regierung plant neue Steuer-Regel
Kern der Reform: Zuschläge für Überstunden sollen künftig steuerfrei sein. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu wörtlich: „Damit sich Mehrarbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt.“ Ein entscheidender Punkt dabei: Steuerfrei ist nicht die Überstunde selbst, sondern nur der zusätzliche Bonus, der dafür gezahlt wird.

Allerdings gilt die Regelung nur unter bestimmten Voraussetzungen. Maßgeblich ist die Wochenarbeitszeit: Bei tariflichen Regelungen liegt die Grenze bei mindestens 34 Stunden, ohne Tarifvertrag bei 40 Stunden. Erst darüber hinaus greift die geplante Steuerbefreiung. Zudem ist der Vorteil gedeckelt: Zuschläge werden nur bis zu 25 Prozent des Grundlohns steuerlich begünstigt.
Gesetzeslage bleibt offen: Umsetzung lässt auf sich warten
Ein weiterer Haken: Die Reform ist bislang noch nicht in trockenen Tüchern. Zwar hatte die Bundesregierung am 12. September 2025 einen Entwurf für ein sogenanntes Arbeitsmarktstärkungsgesetz vorgelegt, der Start war eigentlich für den 1. Januar 2026 geplant. Doch Stand Mai 2026 ist die Neuregelung noch nicht rechtskräftig.
Die geplante Steuerfreiheit soll nicht über ein eigenes Gesetz kommen, sondern durch eine Erweiterung bestehender Regelungen im Einkommenssteuergesetz (Paragraf 3 EStG). Trotz zwischenzeitlicher Änderungen am Gesetzestext fehlt die konkrete Umsetzung bislang. Politisch wurde das Vorhaben mehrfach bekräftigt – juristisch bleibt es vorerst eine Ankündigung.

Aktuell gilt daher weiterhin die alte Regel: Steuerfrei sind nur Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit. Für klassische Überstundenzuschläge fehlt nach wie vor die gesetzliche Grundlage. Wer also länger arbeitet, hat davon steuerlich bislang keinen zusätzlichen Vorteil.
Teilzeitkräfte im Nachteil: Kritik an der Reform wächst
Die Diskussion um die Reform kommt nicht von ungefähr. Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung leisten Beschäftigte im Schnitt 28,2 Überstunden pro Jahr – mehr als die Hälfte davon unbezahlt. Ein Rechenbeispiel zeigt das Potenzial der Pläne: Bei einem Bruttolohn von 3000 Euro und 28,2 Überstunden im Monat könnten rund 64 Euro mehr netto übrig bleiben.
Doch die Regelung sorgt auch für Kritik. Denn profitieren sollen vor allem Vollzeitbeschäftigte. Teilzeitkräfte gehen nach aktuellem Stand leer aus, da ihre Mehrarbeit nicht unter die definierte Schwelle fällt. Dabei betrifft das einen großen Teil des Arbeitsmarkts: 2024 arbeiteten fast 30 Prozent der Erwerbstätigen in Teilzeit.



