Reederei greift durch

60 Euro Strafe fürs Büfett: Mitnehmen verboten!

Büfett-Essen einfach so einstecken? Bei einer Reederei aus Italien wird das teuer. Bis zu 60 Euro Strafe drohen Gästen, die Speisen aus Restaurants mitnehmen.

Author - Sebastian Karkos
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Essen einfach mitnehmen? Das sollte man auf Schiffen von Costa Crociere lieber nicht wagen.
Essen einfach mitnehmen? Das sollte man auf Schiffen von Costa Crociere lieber nicht wagen.Mit KI generiert/Berliner KURIER

Diese Frage haben Sie sich bestimmt auch schon einmal gestellt: Darf ich Essen vom Hotel-Frühstücksbüfett einfach so mitnehmen? Die italienische Kreuzfahrt-Reederei Costa Crociere mit Sitz in Genua sagt dazu jetzt klar „no“.

Strafgebühr wird als Reinigungsgebühr verkauft

Wie das Portal schiffe-und-kreuzfahrten.de berichtet, droht Gästen eine sogenannte Reinigungsgebühr von 60 Euro, wenn sie Speisen aus Restaurants oder Büfettbereichen mitnehmen.

Die Reederei begründet das harte Vorgehen vor allem mit Hygiene: Lebensmittel sollen ausschließlich in den vorgesehenen Bereichen verzehrt werden, um Verunreinigungen, Schädlinge und zusätzliche Verschmutzung an Bord zu vermeiden. Auch liegen gelassenes Geschirr außerhalb der Restaurants sei ein Problem für die Crew.

Ist die Maßnahme berechtigt oder Abzocke? Klar ist: Gerade im Ausland können strengere Regeln gelten als in Deutschland – auch wenn hierzulande selten Strafen drohen, wenn sich jemand ein Brötchen für später einsteckt.

Wer bei Costa Crociere trotzdem in der Kabine essen möchte, soll den offiziellen Zimmerservice nutzen – der ist allerdings meist nur in höheren Kabinenkategorien inklusive. Für andere Gäste gilt: Frühstück, Mittag- und Abendessen bitte nur zu den Restaurantzeiten.

Das Kreuzfahrtschiff „Costa Smeralda“ der italienischen Reederei Costa Crociere läuft aus der Bucht von Palma de Mallorca aus.
Das Kreuzfahrtschiff „Costa Smeralda“ der italienischen Reederei Costa Crociere läuft aus der Bucht von Palma de Mallorca aus.Jochen Tack/Imago

Aber: Auch in Deutschland ist das Mitnehmen eigentlich nicht erlaubt. Grundsätzlich dürfen Gäste Speisen vom Frühstücksbüfett nicht einfach so mitnehmen. Das Angebot gilt rechtlich nur für den Verzehr im Speisesaal während der Frühstückszeit. Die meisten Hotels verbieten das Mitnehmen ausdrücklich in ihren AGB – wer es trotzdem tut, überschreitet seine Rechte und riskiert zumindest eine Verwarnung oder Zusatzkosten.

Also: Nur wenn das Hotel es erlaubt (etwa gegen Gebühr für eine Lunchbox), ist Mitnehmen in Ordnung. Wenn ein Hotel die Mitnahme ausdrücklich untersagt und ein Gast dennoch Speisen für sich einpackt, könnte dies theoretisch als Unterschlagung gemäß § 246 StGB gewertet werden.

Am besten ist es deshalb, vorher zu fragen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Wie ist Ihre Meinung zum Thema? Haben Sie schon einmal Speisen von einem Büfett einfach mitgehen lassen? Bitte schreiben Sie uns per Mail:
leser-bk@berlinerverlag.com