Für Millionen Beschäftigte bleibt die Homeoffice‑Pauschale auch 2026 ein echter Steuer‑Trumpf. Für viele kann sie sogar lukrativer sein als der tägliche Weg ins Büro. Wer von zu Hause arbeitet, kann weiterhin bares Geld sparen.
Maximal können jährlich bis zu 1260 Euro drin sein
Aktuell dürfen Steuerzahler pro Homeoffice‑Tag sechs Euro ansetzen, und das für bis zu 210 Tage im Jahr. Unterm Strich sind so maximal 1260 Euro jährlich drin.
Pendlerpauschale reicht oft nicht aus
Der große Vorteil: „Die Pauschale wird ohne Nachweise gewährt und zählt zu den Werbungskosten“, erklärt Daniela Karbe‑Geßler vom Bund der Steuerzahler. Kein Papierkram, kein Belegchaos – einfach ansetzen.
Doch auch der Arbeitsweg wird steuerlich berücksichtigt. Seit 2026 gilt eine einheitliche Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer – und zwar ab dem ersten Kilometer des einfachen Weges. Klingt gut, reicht in der Praxis aber oft nicht aus. Denn gerade bei hohen Spritpreisen liegen die tatsächlichen Kosten für den Arbeitsweg häufig deutlich höher.

Heimarbeit ist steuerlich oft besser
Besonders bei kurzen Strecken macht sich das bemerkbar. Für viele Beschäftigte ist das Homeoffice deshalb finanziell die bessere Wahl. Die sechs Euro pro Tag sind unabhängig von Entfernung und realen Kosten und damit leicht kalkulierbar. „Wer nur wenige Kilometer zur Arbeit fährt, erhält über die Entfernungspauschale oft weniger als im Homeoffice“, sagt Karbe‑Geßler. Wer also die Wahl hat und nahe am Arbeitsplatz wohnt, ist mit Heimarbeit steuerlich oft besser dran.
Wichtig ist allerdings ein entscheidender Punkt: Egal, welche Pauschale genutzt wird, sie wirkt sich nur aus, wenn insgesamt mehr als 1.230 Euro Werbungskosten zusammenkommen. „Sie wirkt sich nur aus, wenn die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro überschritten wird“, betont Karbe‑Geßler.
Angaben werden in der Anlage N angegeben
Ebenso klar ist: Schummeln ist tabu. Wer mal im Homeoffice und mal im Betrieb arbeitet, sollte exakt festhalten, an welchen Tagen was zutrifft. Falsche Angaben können teuer werden. Eine einfache Übersicht der Homeoffice‑ und Bürotage, etwa per Kalender oder Excel‑Liste, ist deshalb sinnvoll. Denn steuerlich darf pro Tag nur eine Variante geltend gemacht werden.
Eingetragen werden diese Angaben in der Anlage N der Steuererklärung. Dort können Beschäftigte zusätzlich Ausgaben für Arbeitsmittel ansetzen – etwa für einen Laptop, einen Schreibtischstuhl oder andere Dinge, die fürs Arbeiten gebraucht werden. Für viele lohnt sich der genaue Blick, denn ein paar Homeoffice‑Tage können am Ende spürbar Steuern sparen.




