Statt GEZ

Rundfunkgebühren in der DDR: Das zahlte man früher fürs TV

Rundfunkgebühren sorgen heute für Zoff. Doch in der DDR lief alles anders. Wer ein Radio oder TV hatte, musste zahlen … aber viele kamen komplett drum herum.

Author - Jana Hollstein
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DDR-Bürger zahlten für ein Fernsehgerät mindestens 10,05 Mark an Rundfunkgebühren.
DDR-Bürger zahlten für ein Fernsehgerät mindestens 10,05 Mark an Rundfunkgebühren.picture alliance / ZB

Seit 2013 gilt in ganz Deutschland für alle das Gleiche: jeder Haushalt, mit wenigen Ausnahmen, zahlt Rundfunkgebühren. 18,36 Euro pro Haushalt und Monat sind seitdem statt der damaligen GEZ fällig. Doch das System war nicht immer so. So ist die DDR mit den Rundfunkgebühren verfahren.

Nach dem Zweiten Weltkrieg führten sowohl die BRD als auch die DDR ihre Form von Rundfunkabgaben ein, die grundsätzlich gar nicht so unterschiedlich waren. Was für die BRD die GEZ war, war für Bürger der DDR die Rundfunkgebühr.

Rundfunkgebühren in BRD und DDR wurden nach Gerät abgerechnet

Beide verfuhren nach dem Prinzip „ein Gerät = eine Gebühr“. In Westdeutschland waren zuerst zwei Deutsche Mark für den Rundfunk fällig, 1953 kamen fünf Mark Fernsehgebühr dazu. Bis 2009 stieg die Summe laut Deutschlandfunk auf insgesamt 17,98 Euro (5,76 Euro fürs Radio, 12,22 Euro fürs Fernsehen).

In der DDR wurden die Fernseh- und Rundfunkprogramme durch Rundfunkgebühren mitfinanziert. Ein Beleg dafür ist diese Quittung.
In der DDR wurden die Fernseh- und Rundfunkprogramme durch Rundfunkgebühren mitfinanziert. Ein Beleg dafür ist diese Quittung.Dokumentationszentrum Alltagskultur der DDR

In der DDR wurde ebenfalls pro Gerät gerechnet. Besaß man ein Radio, kostete einen das zwei Ostmark im Monat. Hatte man dazu einen Fernseher und empfing darauf das 1. Fernsehprogramm, kostete das acht Ostmark, empfing man dazu noch das 2. Fernsehprogramm machte das zehn Ostmark. Ein Autoradio kostete einen DDR-Bürger weitere 50 Pfennige. Zusätzlich war gemäß Rundfunk-Anordnung vom 28. Februar 1986 eine Kulturabgabe von fünf Pfennigen pro Gerät fällig. Eingezogen wurde das Ganze vom Postzeitungsvertrieb.

Rentner mussten in der DDR keine Rundfunkgebühren zahlen

Auch die Ausnahmeregelungen in der DDR waren ein wenig anders als die bei der heutigen Rundfunkgebühr. Wie es auf „museum-digital Brandenburg“ heißt: „Lehrlinge, Schüler, Studenten waren von den Rundfunkgebühren befreit, sofern ihre Einkünfte die Leistungen der Sozialfürsorge nicht überschritten. Alters- und Invalidenrentner konnten zudem Antrag auf Erlassung der Gebühren stellen.“

Die Rundfunkgebühren der DDR wurden außerdem nicht pauschal erhoben. Stattdessen musste man sich anmelden. Das führte dazu, dass viele DDR-Bürger nicht nur nicht zahlten – manche erinnern sich bis heute nicht daran, dass es die Rundfunkgebühr überhaupt gab. Ein Nutzer im „Rundfunkforum“ erinnert sich: „Wer sich nicht anmeldete kam aber drumrum, besonders die, welche auch keine Zeitungen angemeldet hatten. Ich habe zwischen 1980 und 1990 nie was gezahlt! Es gab zwar auch Kontrollen, aber nicht sehr straff.“

Fernsehsendungen wie „Das blaue Fenster“ finanzierten sich unter anderem aus den Rundfunkgebühren der DDR.
Fernsehsendungen wie „Das blaue Fenster“ finanzierten sich unter anderem aus den Rundfunkgebühren der DDR.picture alliance / zb

Nach der Wiedervereinigung übernahm die GEZ 1992 den Einzug der Rundfunkgebühren auch in Ostdeutschland. Bis Ende 2012 hielt sich trotzdem für ganz Deutschland das Konzept von „ein Gerät = eine Gebühr“.

Die seit Anfang 2013 neue „pauschale Haushaltsabgabe“, bei der jeder Haushalt gleich viel zahlen muss, sollte die Verwaltung vereinfachen und die Kosten des Gebühreneinzugs senken. Stattdessen kritisieren viele Deutsche bis heute, dass Geringverdienende den Beitrag für diejenigen mit mehreren Radios und Fernsehgeräten mitfinanzieren müssen.

Erinnern Sie sich noch an die Rundfunkgebühren in der DDR? Schreiben Sie uns: leser-bk@berlinerverlag.com