Seit 2013 gilt in ganz Deutschland für alle das Gleiche: jeder Haushalt, mit wenigen Ausnahmen, zahlt Rundfunkgebühren. 18,36 Euro pro Haushalt und Monat sind seitdem statt der damaligen GEZ fällig. Doch das System war nicht immer so. So ist die DDR mit den Rundfunkgebühren verfahren.
Nach dem Zweiten Weltkrieg führten sowohl die BRD als auch die DDR ihre Form von Rundfunkabgaben ein, die grundsätzlich gar nicht so unterschiedlich waren. Was für die BRD die GEZ war, war für Bürger der DDR die Rundfunkgebühr.
Rundfunkgebühren in BRD und DDR wurden nach Gerät abgerechnet
Beide verfuhren nach dem Prinzip „ein Gerät = eine Gebühr“. In Westdeutschland waren zuerst zwei Deutsche Mark für den Rundfunk fällig, 1953 kamen fünf Mark Fernsehgebühr dazu. Bis 2009 stieg die Summe laut Deutschlandfunk auf insgesamt 17,98 Euro (5,76 Euro fürs Radio, 12,22 Euro fürs Fernsehen).

In der DDR wurde ebenfalls pro Gerät gerechnet. Besaß man ein Radio, kostete einen das zwei Ostmark im Monat. Hatte man dazu einen Fernseher und empfing darauf das 1. Fernsehprogramm, kostete das acht Ostmark, empfing man dazu noch das 2. Fernsehprogramm machte das zehn Ostmark. Ein Autoradio kostete einen DDR-Bürger weitere 50 Pfennige. Zusätzlich war gemäß Rundfunk-Anordnung vom 28. Februar 1986 eine Kulturabgabe von fünf Pfennigen pro Gerät fällig. Eingezogen wurde das Ganze vom Postzeitungsvertrieb.
Rentner mussten in der DDR keine Rundfunkgebühren zahlen
Auch die Ausnahmeregelungen in der DDR waren ein wenig anders als die bei der heutigen Rundfunkgebühr. Wie es auf „museum-digital Brandenburg“ heißt: „Lehrlinge, Schüler, Studenten waren von den Rundfunkgebühren befreit, sofern ihre Einkünfte die Leistungen der Sozialfürsorge nicht überschritten. Alters- und Invalidenrentner konnten zudem Antrag auf Erlassung der Gebühren stellen.“
Die Rundfunkgebühren der DDR wurden außerdem nicht pauschal erhoben. Stattdessen musste man sich anmelden. Das führte dazu, dass viele DDR-Bürger nicht nur nicht zahlten – manche erinnern sich bis heute nicht daran, dass es die Rundfunkgebühr überhaupt gab. Ein Nutzer im „Rundfunkforum“ erinnert sich: „Wer sich nicht anmeldete kam aber drumrum, besonders die, welche auch keine Zeitungen angemeldet hatten. Ich habe zwischen 1980 und 1990 nie was gezahlt! Es gab zwar auch Kontrollen, aber nicht sehr straff.“

Nach der Wiedervereinigung übernahm die GEZ 1992 den Einzug der Rundfunkgebühren auch in Ostdeutschland. Bis Ende 2012 hielt sich trotzdem für ganz Deutschland das Konzept von „ein Gerät = eine Gebühr“.




