Rundfunkbeitrag

Keine GEZ mehr ab April – Tausende Menschen betroffen

Gute Nachricht für viele Deutsche: Rund 9000 könnten ab April vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Wer Anspruch hat und wie der Antrag klappt.

Author - Jana Hollstein
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Sich zu informieren kann Ihnen Geld einsparen.
Sich zu informieren kann Ihnen Geld einsparen.gpointstudio/Freepik

Nicht alle Deutschen sind dazu verpflichtet, die Rundfunkgebühr zu zahlen. Ausnahmeregelungen gibt es immer wieder. Eine davon wird ab April wieder 9000 Menschen in Deutschland betreffen. Wer zu den Glücklichen gehört und wie Sie sich von der Zahlung befreien lassen können.

Normalerweise gilt in Deutschland: Wer eine Wohnung hat, zahlt. Monatlich werden 18,36 Euro für ARD, ZDF und Co. fällig – egal, ob man Programme schaut oder nicht. Das Einkommen spielt dabei, bis auf wenige Ausnahmen, keine Rolle.

Ausnahmen von der GEZ ab April für Tausende Menschen

Doch es gibt Ausnahmen. Und genau hier könnte für viele eine neue Chance kommen. Mit dem Start des Sommersemesters 2026 beginnen laut Hochschulstatistiken rund 79.000 Menschen ein Studium in Deutschland. Ein Studium allein reicht zwar nicht, um sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen – doch der entscheidende Punkt ist, ob man BAföG bezieht.

Denn wer während des Studiums BAföG erhält, kann sich in der Regel vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dabei ist es ganz egal, wie hoch die Förderung ist. Da etwa elf Prozent der Studentinnen und Studenten BAföG beziehen, könnten zum Sommersemester rund 9000 neue Studierende erstmals Anspruch auf die Befreiung haben.

Die meisten Menschen müssen dreimonatlich die Rundfunkgebühren entrichten.
Die meisten Menschen müssen dreimonatlich die Rundfunkgebühren entrichten.Zoonar/imago

Doch sie sind nicht die Einzigen, die vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Manche Ausnahmen gibt es durchaus, und es lohnt sich, die im Blick zu halten, wenn sich die eigenen Lebensumstände ändern.

Keine Rundfunkgebühren? Das sind die Ausnahmen

Auf rundfunkbeitrag.de werden alle Ausnahmefälle aufgelistet. Auf die meisten wird eine Befreiung aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen infrage kommen. Manche Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Bürgergeld können Grund für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag sein. Achtung: Selbst wenn das nicht der Fall ist, kann es trotzdem sein, dass Sie sich für die Härtefallbefreiung qualifizieren.

Auch Pflegebedürftigkeit oder das Wohnen in einer stationären Einrichtung sind ein akzeptierter Grund, sich von der GEZ-Zahlung befreien zu lassen. Wer Blindenhilfe empfängt, muss ebenfalls nicht zahlen. Eine Ermäßigung bekommt außerdem, wem das Merkzeichen „RF“ (= Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht) anerkannt wurde.

Wer eine Behinderung hat, muss in manchen Fällen keine GEZ bezahlen.
Wer eine Behinderung hat, muss in manchen Fällen keine GEZ bezahlen.DC Studio/imago

Dazu kommen noch einige Sonderregelungen, die viele nicht unbedingt kennen. Wer eine leer stehende Wohnung, eine Nebenwohnung oder eine Ferienwohnung besitzt, muss dafür nicht extra die Rundfunkgebühren bezahlen. Das gilt auch für Menschen, die vorübergehend ins Ausland ziehen. Selbstständige und Freiberufler, die von zu Hause arbeiten, sind ebenfalls vom Rundfunkbeitrag freigestellt.

Für die Freistellung vom Rundfunkbeitrag: Antrag online stellen

Wenn Sie in eine dieser Kategorien fallen, fallen die Rundfunkgebühren aber nicht automatisch weg. Stattdessen muss ein Antrag gestellt werden – und solange der bearbeitet wird, sind Sie erst mal in der Zahlungspflicht. Aber keine Sorge: Zu viel gezahltes Geld wird später zurückerstattet. Wer den Rundfunkbeitrag loswerden will, muss also selbst aktiv werden. Füllen Sie dazu den Antrag online aus und denken Sie an relevante Nachweise.

Ganz wichtig: Nutzen Sie dabei unbedingt das offizielle Portal. Es tauchen immer wieder Betrugsseiten auf, die Besuchern für angebliche Hilfe viel Geld abknöpfen wollen.

Was ist Ihre Meinung zu dem Thema? Sind Sie von der GEZ freigestellt? Schreiben Sie uns: leser-bk@berlinerverlag.com