Nicht alle Deutschen sind dazu verpflichtet, die Rundfunkgebühr zu zahlen. Ausnahmeregelungen gibt es immer wieder. Eine davon wird ab April wieder 9000 Menschen in Deutschland betreffen. Wer zu den Glücklichen gehört und wie Sie sich von der Zahlung befreien lassen können.
Normalerweise gilt in Deutschland: Wer eine Wohnung hat, zahlt. Monatlich werden 18,36 Euro für ARD, ZDF und Co. fällig – egal, ob man Programme schaut oder nicht. Das Einkommen spielt dabei, bis auf wenige Ausnahmen, keine Rolle.
Ausnahmen von der GEZ ab April für Tausende Menschen
Doch es gibt Ausnahmen. Und genau hier könnte für viele eine neue Chance kommen. Mit dem Start des Sommersemesters 2026 beginnen laut Hochschulstatistiken rund 79.000 Menschen ein Studium in Deutschland. Ein Studium allein reicht zwar nicht, um sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen – doch der entscheidende Punkt ist, ob man BAföG bezieht.
Denn wer während des Studiums BAföG erhält, kann sich in der Regel vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dabei ist es ganz egal, wie hoch die Förderung ist. Da etwa elf Prozent der Studentinnen und Studenten BAföG beziehen, könnten zum Sommersemester rund 9000 neue Studierende erstmals Anspruch auf die Befreiung haben.

Doch sie sind nicht die Einzigen, die vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Manche Ausnahmen gibt es durchaus, und es lohnt sich, die im Blick zu halten, wenn sich die eigenen Lebensumstände ändern.
Keine Rundfunkgebühren? Das sind die Ausnahmen
Auf rundfunkbeitrag.de werden alle Ausnahmefälle aufgelistet. Auf die meisten wird eine Befreiung aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen infrage kommen. Manche Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Bürgergeld können Grund für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag sein. Achtung: Selbst wenn das nicht der Fall ist, kann es trotzdem sein, dass Sie sich für die Härtefallbefreiung qualifizieren.
Auch Pflegebedürftigkeit oder das Wohnen in einer stationären Einrichtung sind ein akzeptierter Grund, sich von der GEZ-Zahlung befreien zu lassen. Wer Blindenhilfe empfängt, muss ebenfalls nicht zahlen. Eine Ermäßigung bekommt außerdem, wem das Merkzeichen „RF“ (= Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht) anerkannt wurde.

Dazu kommen noch einige Sonderregelungen, die viele nicht unbedingt kennen. Wer eine leer stehende Wohnung, eine Nebenwohnung oder eine Ferienwohnung besitzt, muss dafür nicht extra die Rundfunkgebühren bezahlen. Das gilt auch für Menschen, die vorübergehend ins Ausland ziehen. Selbstständige und Freiberufler, die von zu Hause arbeiten, sind ebenfalls vom Rundfunkbeitrag freigestellt.


