ÖRR

GEZ vor dem Aus? Gerichtsurteil bringt Rundfunkbeitrag ins Wanken

Der Rundfunkbeitrag wurde wieder einmal vor Gericht gezerrt. Doch dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts setzt ARD und ZDF unter Druck.

Author - Jana Hollstein
Teilen
Ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk sein Geld wert ist, steht häufig in Diskussion.
Ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk sein Geld wert ist, steht häufig in Diskussion.Uli Deck/dpa

Der Rundfunkbeitrag ist in Deutschland ein permanenter Aufreger. Selbst Politiker forderten immer wieder Reformen. Passiert ist kaum etwas. Stattdessen droht sogar die nächste Beitragserhöhung. Doch ein aktuelles Gerichtsurteil hat Hoffnung gemacht, dass sich in der Hinsicht in Zukunft was ändert - unter sehr bestimmten Bedingungen.

Kampf um Rundfunkgebühren geht in die nächste Runde

Auslöser war eine Frau aus Bayern, die ihren GEZ-Beitrag einfach nicht mehr zahlen wollte. Grund: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfülle seinen Auftrag nicht mehr, er sei der Regierung zu nah und lasse zu wenig Meinungsvielfalt zu. Warum also Gebühren zahlen für ein System, das seiner Aufgabe nicht gerecht wird?

Die Gerichte sahen das bisher anders. Ob einem das Programm gefällt oder nicht, spiele keine Rolle. Der Rundfunkbeitrag sei eine Art Eintrittskarte – und die müsse man bezahlen, egal wie gut die Vorstellung ist.

Regelmäßig geht von unserem Konto Geld an den ÖRR ab. Nicht jeder ist damit zufrieden.
Regelmäßig geht von unserem Konto Geld an den ÖRR ab. Nicht jeder ist damit zufrieden.Sebastian Kahnert/dpa

Doch die Bayerin hatte Durchhaltevermögen. Unterstützt von einer Bürgerinitiative kämpfte sie sich durch alle Instanzen, bis schließlich die Überraschung kam: Das Bundesverwaltungsgericht ließ die Revision zu Der Fall landete auf der großen Bühne der Justiz. Jetzt ist das Urteil gefallen – und es hat es in sich.

Neues Urteil macht den Weg zur GEZ-Befreiung frei

Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage der Frau zwar zurück, machte aber gleichzeitig den Weg dafür frei, dass der Rundfunkbeitrag in Zukunft eventuell nicht mehr gezahlt werden müsse. Der Rundfunkbeitrag sei nämlich nur dann mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn ARD, ZDF und Deutschlandradio ihren Auftrag tatsächlich erfüllen. Bedeutet: echte Meinungsvielfalt, Orientierung für die Bürger und unabhängige Berichterstattung ohne staatlichen Einfluss.

Damit setzte das Bundesverwaltungsgericht eine deutliche Warnung. Wenn die Sender über längere Zeit, das heißt mindestens zwei Jahre,  gravierende Fehler bei der Ausgewogenheit machen, könnte die Pflicht zur Zahlung rechtlich ins Wanken geraten.

Die Gebühren bleiben also fürs Erste– aber der Druck auf die Öffentlich-Rechtlichen wächst. Der Streit um die GEZ ist damit alles andere als beendet.

Was ist Ihre Meinung zu dem Thema? Zahlen Sie gerne die Rundfunkgebühr? Schreiben Sie uns: leser-bk@berlinerverlag.com