Wann endlich Schluss machen? Viele Arbeitnehmer träumen bereits vom Ende ihrer Berufslaufbahn. Nicht wenige würden gerne mit 63 Jahren in Rente gehen. Doch so einfach ist das nicht. Es ist viel Rechnen angesagt...
Rente abhängig von Geburtsjahr und Versicherungsjahre
Ob ein Renteneintritt mit 63 Jahren tatsächlich möglich ist, hängt laut gegen-hartz.de vom Geburtsjahr, der Zahl der Versicherungsjahre und der jeweiligen Rentenart ab. Zudem ist wichtig: Ist die Rente mit dauerhaften Abschlägen verbunden oder abschlagsfrei?
Das Portal rechnet vor: Ein Arbeitnehmer, geboren 1963, hat 45 Versicherungsjahre erfüllt und möchte sofort mit 63 Jahren in Rente gehen. Möglich? Nein! Denn der Arbeitnehmer kann die abschlagsfreie Altersrente noch nicht beziehen. Für seinen Jahrgang liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und zehn Monaten. Er kann natürlich trotzdem aufhören, wenn er die Altersrente für langjährig Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren nutzt. Der Haken: Er müsste einen dauerhaften Abschlag von 13,8 Prozent hinnehmen.

Beim Jahrgang 1962 zum Beispiel ist man erst mit 64 Jahren und acht Monaten abschlagsfrei. Bei 1964 (und jünger) Geborenen sieht es so aus: Keine Abschlagsfreiheit mit 63. Diese ist erst mit 65 Jahren möglich – sofern 45 Versicherungsjahre vorliegen. Mit 63 ist ein Rentenbeginn nur noch über die Altersrente für langjährig Versicherte möglich, dann jedoch mit Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent und mindestens 35 Versicherungsjahren.
Für jüngere Jahrgänge ist die abschlagsfreie Rente mit 63 also kaum mehr möglich.
Abschläge in der gesetzlichen Rente gelten dauerhaft
Wichtig: Abschläge in der gesetzlichen Rente gelten dauerhaft. Wer früher in den Ruhestand möchte, muss Kürzungen nicht nur in den ersten Jahren hinnehmen, sondern für die gesamte Rentenbezugsdauer. Heißt: Ein scheinbar attraktiver Ausstieg aus dem Berufsleben kann langfristig Auswirkungen auf das monatliche Einkommen haben. Gerade für Menschen, deren Altersvorsorge ohnehin knapp bemessen ist!




