Bundesarbeitsgericht

Kündigungs‑Freistellungen gestoppt! Was das Urteil für Arbeitnehmer bedeutet

Das BAG untersagt pauschale Freistellungen nach Kündigungen, um Arbeitnehmerrechte zu schützen.

Author - Sharone Treskow
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Wer gekündigt wird, darf nicht pauschal direkt vor die Tür gesetzt werden. Das hat das BAG jetzt entschieden (Symbolbild).
Wer gekündigt wird, darf nicht pauschal direkt vor die Tür gesetzt werden. Das hat das BAG jetzt entschieden (Symbolbild).Vira Simon/Imago

Wenn ein Job endet, fangen oft die Streitigkeiten an. Auch dann, wenn Arbeitgeber glauben, Beschäftigte während der Kündigungsfrist einfach „nach Hause schicken“ zu können. Doch damit ist jetzt Schluss: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt, dass pauschale Freistellungen in Arbeitsverträgen unzulässig sein können. Der Grund: Sie benachteiligen Arbeitnehmer unangemessen.

BAG stoppt automatische Freistellung

Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem neuen Urteil in Erfurt ein deutliches Signal gesetzt: Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nach einer Kündigung nicht einfach automatisch freistellen. Im verhandelten Fall betraf das einen Gebietsleiter im Vertriebsaußendienst, dessen Vertrag festlegte, dass er „bei oder nach Ausspruch einer Kündigung, gleich von welcher Seite“, sofort von der Arbeit freigestellt werde – bei voller Vergütung.

Ein Vertriebler hatte geklagt, weil man ihn nach der Kündigung direkt freigestellt und ihm den Dienstwagen entzogen hat.
Ein Vertriebler hatte geklagt, weil man ihn nach der Kündigung direkt freigestellt und ihm den Dienstwagen entzogen hat.Klaus Martin Höfer/Imago

Nachdem der Mann sein Arbeitsverhältnis fristgerecht gekündigt hatte, zog der Arbeitgeber die Klausel direkt: Freistellung, Arbeitsstopp, Dienstwagen zurück. Doch der Gebietsleiter wehrte sich – und bekam am Ende Recht. Für ihn stand fest: Diese Freistellung war nicht gerechtfertigt. Er klagte sich durch die Instanzen, bis das Verfahren unter dem Aktenzeichen 5 AZR 108/25 vor dem BAG landete.

Warum pauschale Freistellungen unzulässig sind

Freistellungen sind grundsätzlich erlaubt, aber nicht automatisch. Sie müssen immer im Einzelfall geprüft und begründet sein. Eine Standardklausel, die jede Kündigung automatisch mit einer Freistellung verbindet, reicht dafür nicht aus. Der Grund: Beschäftigte haben das Recht, weiterzuarbeiten, ihre Aufgaben zu erfüllen oder laufende Projekte abzuschließen. Ein pauschaler Ausschluss dieser Möglichkeit schränkt sie unverhältnismäßig ein.

Freistellungen sind nach einer Kündigung grundsätzlich erlaubt, aber nicht automatisch.
Freistellungen sind nach einer Kündigung grundsätzlich erlaubt, aber nicht automatisch.Michael Bihlmayer/Imago

Besonders heikel wird es, wenn weitere Maßnahmen wie die Rückgabe eines privat genutzten Dienstwagens folgen. Auch das stand im Streit, denn der Wagen war Teil der vertraglichen Vereinbarungen.

Urteil mit Signalwirkung für viele Arbeitsverträge

Viele Arbeitgeber – gerade im Vertrieb – nutzen vergleichbare Freistellungsklauseln. Doch mit diesem Urteil wird klar: Solche pauschalen Formulierungen halten einer gerichtlichen Prüfung nicht stand. Unternehmen müssen ihre Vertragsmuster anpassen, und Arbeitnehmer können sich auf das Urteil berufen, wenn sie ungewollt und ohne nachvollziehbaren Grund aus dem Job gedrängt werden sollen.

Das BAG macht damit unmissverständlich deutlich: Eine Kündigung beendet nicht automatisch den Anspruch auf Beschäftigung. Und erst recht erlaubt sie keine pauschale Freistellung „per Knopfdruck“.

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