Hammer-Urteil

Zu fleißig für den Job: Gericht bestätigt irre Kündigung

Paketzustellerin erschien monatelang zu früh zur Arbeit und wurde dafür fristlos gekündigt.

Author - Stefan Doerr
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Eine Paketzustellerin verlor aus Übereifer ihren Job (Symbolfoto).
Eine Paketzustellerin verlor aus Übereifer ihren Job (Symbolfoto).Shotshop/Imago

Kann man wirklich gefeuert werden, weil man zu früh zur Arbeit kommt? Klingt unglaublich, aber genau das ist einer 22-Jährigen passiert. Und selbst ihre Klage vor Gericht im skurrilen Fall wurde abgeschmettert. Lesen Sie mal, warum!

Frau kam mindestens 30 Minuten zu früh zum Job

Nicht weil sie faul war oder ständig zu spät kam, sondern weil sie monatelang zu früh auf dem Firmengelände auftauchte, wurde die 22-jährige Paketzustellerin aus Spanien gefeuert. Und das Sozialgericht Nr. 3 in ihrer Heimatstadt Alicante erklärte die fristlose Kündigung Ende 2025 sogar für rechtmäßig!

Was war passiert? Laut Vertrag musste die Frau um 7.30 Uhr ihre Schicht beginnen. Doch sie kam regelmäßig schon zwischen 6.45 Uhr und 7 Uhr, und das über Monate hinweg. Aufgaben hatte sie vor Schichtbeginn laut Arbeitgeber allerdings keine.

Das Sozialgericht erklärte die fristlose Kündigung für rechtens (Symbolfoto).
Das Sozialgericht erklärte die fristlose Kündigung für rechtens (Symbolfoto).Bihlmayerfotografie/Imago

Mitarbeiterin wehrte sich vor Gericht

Das Unternehmen ermahnte die junge Frau mehrfach. Aber sie ignorierte mündliche Hinweise und sogar eine schriftliche Abmahnung. Danach erschien sie noch 19 weitere Male zu früh, wie spanische Medien berichteten.

Für das Unternehmen war das kein harmloser Eifer, sondern „Illoyalität“ und „Missachtung klarer Anweisungen“. Das Gericht folgte dieser Sicht. Die Richter betonten: Nicht die Überpünktlichkeit sei das Problem, sondern der „beharrliche Ungehorsam gegenüber den Regeln des Unternehmens“.

Die 22‑Jährige wehrte sich juristisch. Sie behauptete, die hohe Arbeitsbelastung habe sie gezwungen, früher zu erscheinen. Beweise dafür lieferte sie jedoch nicht. Nun bleibt ihr nur noch der Weg zum Obersten Gerichtshof von Valencia. Bis dahin gilt das Urteil.

Auch in Deutschland kann Überpünktlichkeit den Job kosten.
Auch in Deutschland kann Überpünktlichkeit den Job kosten.Panthermedia/Imago

Wie ist die Rechtslage in Deutschland?

Der Fall wirft auch in Deutschland Fragen zum Kündigungsrecht auf. Denn auch hier kann übertriebene Frühaufsteh‑Motivation Ärger bringen. Wer vor der vereinbarten Zeit mit der Arbeit beginnt, verstößt gegen das Weisungsrecht des Arbeitgebers.

Besonders in Betrieben mit Schichtsystem, Sicherheitsvorgaben oder strengen Abläufen kann unerwünschtes Früh‑Erscheinen problematisch sein. Denn der Arbeitgeber trägt Verantwortung für Sicherheit und Ordnung auf dem Betriebsgelände.

Dazu kommt die Zeiterfassung. Wer zu früh stempelt, produziert schnell falsche Arbeitszeitdaten. Muss die Zeit bezahlt werden? Entstehen Überstunden? Was ist mit Ruhezeiten? Und wer haftet, wenn ein Unfall passiert?

Viele Firmen definieren deshalb klare Zeitfenster. Wer sie ignoriert, verletzt das Weisungs- und Ordnungsgefüge im Betrieb.

Wie ist Ihre Meinung dazu? Bitte schreiben Sie uns: leser-bk@berlinerverlag.com