Gerecht oder ungerecht?

Langjährige Angestellte ist 114 Tage krank: Fristlos entlassen!

Der Fall eine Frau, die nach langer Krankheit ihren Job verlor, sorgt für Aufsehen. Ein Gericht entschied jetzt für den Arbeitgeber. Was in Deutschland gilt.

Author - Florian Thalmann
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In Deutschland gelten strenge Regeln: Kündigungen wegen Krankheit sind hier nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich.
In Deutschland gelten strenge Regeln: Kündigungen wegen Krankheit sind hier nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich.Bode/imago

Jeder Mensch wird irgendwann mal krank – manchmal sind es nur schlichte Erkältungen, manchmal schwerwiegendere Erkrankungen. Welche Auswirkungen das haben kann, zeigt der Fall einer Frau aus Australien, der gerade für Aufsehen sorgt: Jodie D., langjährige Mitarbeiterin eines Fährunternehmens, wurde fristlos gekündigt, nachdem sie innerhalb eines Jahres 114 Tage krank war. Grund: Eine schwere Venenthrombose, die Folgen hatte.

Angestellte litt unter schwerer Venenthrombose

Über den spannenden Fall berichtet unter anderem die New York Post. Der Hintergrund: Jodie D., die jahrelang als Mitarbeiterin des Kundendienstes für die Fähren im australischen Brisbane arbeitete, wurde im Juli vergangenen Jahres fristlos gekündigt, nachdem sie insgesamt 114 Tage wegen Krankheit nicht arbeiten konnte.

Brisant: Ein unabhängiges Arbeitsgericht in Australien musste über den Fall entscheiden – und stellte sich auf die Seite des Arbeitgebers, bestätigte die Kündigung.

Was war passiert? Jodie D. bekam schon im April 2024 anhaltende gesundheitliche Probleme, damals erlitt sie eine tiefe Venenthrombose. Immer wieder bildeten sich Blutgerinnsel.

In der Folge entstanden Entzündungen, die Arbeitnehmerin litt an Schmerzen. Im November schickten ihre Ärzte sie zu einer Operation. Doch weil die Versicherung die Übernahme der Kosten ablehnte, landete Jodie D. mit ihrem Operationsplan auf einer Warteliste.

Die Frau arbeitete für die Fähren in der australischen Stadt Brisbane, verlor nach 114 Tagen Arbeitsunfähigkeit ihren Job.
Die Frau arbeitete für die Fähren in der australischen Stadt Brisbane, verlor nach 114 Tagen Arbeitsunfähigkeit ihren Job.Darren England/imago

Im April 2025 landete sie dann wegen einer besonders schlimmen Thrombose im Krankenhaus. Eine Woche lang sei sie damals arbeitsunfähig gewesen, berichtet die New York Post.

Nach der Rückkehr zur Arbeit schaffte Jodie D. dann nur noch zwei Schichten, weil die Schmerzen immer zurückkehrten. Die Ärzte rieten ihr, für die nächsten drei Monate nicht zu arbeiten. Im Juni die nächste medizinische Untersuchung, aus deren abschließendem Bericht ein Streit zwischen Jodie D. und ihrem Arbeitgeber entstand.

Angestellte wollte ihre Arbeit wieder aufnehmen

Der Grund: Die Frau argumentierte mit Unterstützung der größten australischen Gewerkschaft Maritime Union of Australia, sie könne nach der Operation die Arbeit ohne Probleme wieder aufnehmen.

Doch der Arbeitgeber ließ das nicht gelten – sondern erklärte, sie könne die wesentlichen Aufgaben ihrer Arbeit nicht mehr erfüllen. Auch eine Arbeit mit reduzierter Stundenzahl wollte man nicht genehmigen. Das Argument: Verkürzte Arbeitszeiten hätten Einfluss auf die Dienstpläne.

Thrombosen können gefährlich werden - dabei bilden sich Blutgerinnsel in den Blutgefäßen.
Thrombosen können gefährlich werden - dabei bilden sich Blutgerinnsel in den Blutgefäßen.Zoonar/imago

Gericht gibt Arbeitgeber recht

Am 1. Juli 2025 wurde Jodie D. schließlich entlassen. Sie zog das Gericht hinzu, doch das gab dem Arbeitgeber Recht.

„Ich akzeptiere nicht, dass der Bericht der unabhängigen medizinischen Untersuchung eindeutig feststellt, dass Frau D. die grundlegenden Anforderungen ihrer Rolle künftig erfüllen kann. Ich bin überzeugt, dass die Beweise eine solche Schlussfolgerung nicht stützen“, sagte der zuständige Kommissar. Verkürzte Arbeitszeiten seien nicht möglich. Und das Gericht sah auch „keine angemessene Anpassung der Rolle von Frau D.“ mit dem Ziel, dass sie weiter für das Unternehmen arbeiten könne.

Genau das ist etwa in Deutschland vorgeschrieben. Laut Bundesarbeitsgericht ist eine krankheitsbedingte Kündigung hierzulande nur dann möglich, wenn massive Einschränkungen für den Betrieb drohen, also zukünftig beispielsweise mit langen Fehlzeiten oder weiteren Ausfällen zu rechnen ist.

Außerdem ist die Frage wichtig, ob für die Entwicklung der Gesundheit des betroffenen Arbeitnehmers eine negative Prognose vorliegt. Geprüft werden muss außerdem, ob die Möglichkeit der Versetzung in eine andere Abteilung besteht – das bezeichnet man als betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Erst nach Ausschöpfung aller Mittel kann eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig sein.

Haben Sie eine Meinung zu dem Fall? Schicken Sie uns eine Mail an leser-bk@berlinerverlag.com. Wir freuen uns auf Ihre Zuschriften!